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Verbraucherzentrale fordert Entschädigung beim langsamen Internet-Anschluss

• 02.11.15 Wenn man einen DSL- und Kabelanschluss bestellt, sind die Geschwindigkeitsaussagen der Anbieter nicht verbindlich. So kann man schon mal einen 100 Mbit Anschluss bestellen und bekommt nur 20 Mbit, bezahlen muß man aber für den 100 Mbit Anschluss. Die Verbraucherzentrale Bundesverband will daher eine Entschädigung vom Anbieter. Auch soll der Telefon- und Internet-Anschluss so selbstverständlich wie Strom und Wasser sein.

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80 Prozent der Internet-Nutzer wollen Entschädigung

Im Rahmen einer Umfrage durch das Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde ermittelt, dass 81 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben wollen. Ferner wollen 80 Prozent der Befragten Entschädigung vom Anbieter, falls das Internet langsamer ist als versprochen.

Verbraucher fordern Entschädigung für langsamen Internet-Anschluss -Bild: vzbv

"Oberste Priorität der Bundesregierung beim Breitbandausbau muss sein, dass alle Verbraucher bis 2018 in einer angemessenen Geschwindigkeit surfen können. Wer keinen schnellen Internetanschluss hat, wird immer mehr abgehängt. Alle Verbraucher sollten ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben. Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssen Verbraucher eine Entschädigung bekommen. Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

2 Mbit auf dem Lande

Auch auf dem Lande sind die Datenraten nicht gerade hoch. So hat eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 gezeigt, dass in Deutschland für mehr als 3 Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal 2 Mbit/s Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung stehen.

Ferner will die Verbraucherzentrale durchsetzen, dass die Anbieter mindestens 75 Prozent der versprochenen Leistung liefern sollen. Auch hat das Europäische Parlament im Oktober 2015 die Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten für Leistungsverstöße, etwa erhebliche Abweichungen von den vertraglichen Maximalbandbreiten, Sanktionen einführen.



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