Den kostenlos Bezug des Newsletters mußten Kunden beim Hersteller LG
feststellen. Für jegliche Online-Anfrage ist es bei LG im Internet Pflicht,
ein Häkchen zu setzen, auf dass späterhin "News und Angebote" ins E-Mail-Fach
trudeln durften. Immerhin wurde das mittlerweile geändert.
Auch bei den Gewinnspielen muss der Nutzer oftmals viele Häkchen setzen. Auf
den Seiten von Bild-Online etwa mußten Nutzer ihr Einverständnis geben, dass
die Axel Springer AG und Tochterunternehmen weitere Medienangebote per E-Mail
unterbreiten dürfen. Ähnliches widerfuhr, wer sein Glück auf Seiten von Otto,
oder den Gazetten von Freundin und Bunte suchte, so die Verbraucherzentrale NRW.
Bei 50 Unternehmen, die die Verbraucherzentrale NRW ins Visier nahm, war
das Häkchen für eine Zusendung von Newsletter und Werbung gesetzt.
Beliebt ist die Masche aber auch beim Verkauf von Zusatz-Leistungen. Bei der
Deutschen Bahn AG etwa sollte deshalb die Ticket-Buchung am PC besser nie in
Eile durchgeführt werden. Andernfalls finden sich je Strecke und Person rasch
vier zusätzliche Euro auf der Rechnung für die abgehakte
Sitzplatz-Reservierung.
Als ebenso frech wie kundenfeindlich, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW
diese Vorgehensweisen. Häkchen sollten nicht zur Belästigung werden. Deshalb
fordern die Verbraucherschützer von allen Firmen, für Werbung wie auch Verkauf
immer die aktive Einwilligung zu wählen.
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