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Verbraucherzentrale: Apples Datenschutz ist rechtswidrig

• 08.05.13 Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine erfolgreiche Klage gegen Apple Deutschland geführt. Dabei hatte das Gericht acht verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Ursprünglich wurden 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet. Allerdings gab Apple bei sieben Klauseln im Vorfeld der Klage nach.

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Die übrigen acht Klauseln hat nun das Landgericht Berlin kassiert und damit die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigt. Dem Urteil zufolge benachteiligten die Regelungen Verbraucher unangemessen, da sie wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzten.

Beim deutschen Datenschutzrecht gibt es beispielsweise keine "globale Einwilligungen", mit denen Kunden Unternehmen pauschal gestatten, ihre Daten zu nutzen. Einwilligungserklärungen seien nur gültig, wenn dem Verbraucher bewusst sei, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Dieser Anforderung genügten die Apple-Klauseln nicht.

Bei den zu beanstandenen Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben. Dabei gibt es keine Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine "Einwilligung zulasten Dritter". Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.

Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und seinen "verbundenen Unternehmen", die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten.

Auch sollten Daten zu Werbezwecken an "strategische Partner" weitergegeben werden, obwohl unklar blieb, um wen es sich hierbei handelt. Die Klausel überschreite damit eindeutig das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung, urteilte das Gericht.


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