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Vorabwiderspruch bei Microsofts Streetview Dienst Bing Streetside möglich

• 09.06.11 Bei Googles Streetview Dienst war ein Vorabwiderspruch möglich, Microsoft hat sich dagegen erst gewährt, nun aber aufgrund der öffentlichen Meinung und dem Druck der Datenschützer nachgegeben und ermöglicht nun auch einen Vorabwiderspruch bei seinem neuen Dienst, dem Bing Streetside.

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Immerhin werden die Daten in Deutschland schon von Microsoft für den StreetView Dienst erfasst, bzw. die Häuserfronten werden fleissig fotografiert. Nach neuen Abstimmungsgesprächen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden hat Microsoft sich auf freiwilliger Basis entschlossen, eine befristete Möglichkeit zum Vorabwiderspruch zu geben.

Der geplante Zeitraum für die Einreichung eines Vorab-Widerspruchs ist von August bis September 2011. Die Datenschutzaufsichtsbehörde und Microsoft bitten die Bürger darum, Widerspruchsanträge nur in diesem Zeitraum zu stellen, da diese sonst nicht bearbeitet werden können. Also ist der Service noch nicht ganz so datenschutzfreundlich, wie Microsoft es gerne vorgibt. Zur Nutzung beim Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung reicht es, das Haus mit Strassennamen und Nummer zu nennen, um das Scannen zu verbieten bzw. das Löschen der Daten zu ermöglichen.

Dessen ungeachtet bleibt Microsoft im Sinne des Prinzips der Datensparsamkeit bei seiner Haltung, dass ein Widerspruch nach Veröffentlichung das sinnvollste Verfahren ist. Denn um einen Vorabwiderspruch effizient bearbeiten zu können, benötigen die Anbieter von Geo-Datendiensten von den Bürgern weitaus mehr Daten als bei einem Widerspruch nach Veröffentlichung, da die betroffenen Objekte eindeutig identifiziert werden müssen.

Weiterführende Informationen zu Microsoft Bing Streetside finden Sie unter im Internet unter www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx


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