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Was bei der Kündigung eines Handyvertrages zu beachten ist?

• 09.11.18 In der heutigen Zeit, wo ohne Handy scheinbar nichts mehr geht, ist ein entsprechender Vertrag schnell abgeschlossen. Die Provider überbieten sich gegenseitig mit immer besseren Angeboten und ein neues Smartphone
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gibt es meist "gratis" dazu. Das ist ein Kaufargument, schließlich ersetzen moderne Handys Kamera, Navigationssystem und PC, weil sie inzwischen nahezu alles können, was uns im Alltag wichtig ist.

-Bild: Jozef Polc / 123RF

Doch Smartphone sind nur dann nützlich, wenn das Handynetz am entsprechenden Standort gut ausgebaut ist und zuverlässig funktioniert. Doch hin und wieder kommt es zu Funklöchern oder ärgerlichen Störungen - Telefonieren, Chatten oder Surfen sind dann nicht möglich. Wer sich dann beim Provider beschweren will, hängt oft ewig in der Warteschleife oder gibt irgendwann entnervt auf.

Den Handyvertrag loswerden

Je öfter diese Dinge passieren, desto mehr wächst der Wille, den Handyanbieter zu wechseln. Auch teure Verträge im Vergleich zur Konkurrenz sind ein Argument für eine Kündigung. Doch so einfach wie der Vertrag geschlossen wurde, wird man ihn oft nicht los. Anders als beispielsweise Streamingdienste wie Netflix, die sich im Kundenaccount mit einem Klick kündigen lassen, besteht diese Möglichkeit bei vielen Mobilfunk-Providern nicht.

Wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, hat es oft schwer. Die größte Hürde ist die Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel 24 Monate dauert. Solch ein Vertrag muss drei Monate vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden, sonst verlängert er sich automatisch um weitere zwei Jahre. Es gibt auch Verträge ohne Mindestlaufzeit, aber auch hier sind Fristen einzuhalten. Auf jeden Fall sollte man sich die Kündigung immer schriftlich bestätigen lassen.

Frühzeitige Kündigung möglich, aber schwer

Es gibt zwar die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit, aber die Erfolgschancen sind ziemlich gering. Ein Netzausfall beispielsweise reicht da nicht aus. Anders sieht es aus, wenn solche Störungen keine Ausnahme sind (Dokumentierung erforderlich) und immer wieder Probleme über einen längeren Zeitraum auftreten. Schafft es der Provider nicht, diese dauerhaft zu beseitigen (dafür muss man ihm zwei bis drei Wochen Zeit geben), kann eine Sonderkündigung rechtens sein.

Bei einigen anderen Gründen kommt man unter Umständen auch sofort aus seinem Handyvertrag, etwa wenn der Anbieter innerhalb der Laufzeit die Preise erhöht, er den Anschluss sperrt, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, oder falsche Rechnungen ausstellt und diese nicht korrigiert. Auch wenn die beantragte Rufnummernportierung vom alten zum neuen Provider nicht funktioniert, kann der Vertrag sofort gekündigt werden.

Immer schriftlich kündigen

Ob ordentlich oder außerordentlich - die Kündigung eines Handyvertrags sollte immer per Einschreiben vorgenommen werden. So gibt es einen Nachweis, dass sie fristgerecht beim Provider eingegangen ist. Man kann auch einen Kündigungsservice in Anspruch nehmen, der das erledigt. Inzwischen gibt es auch Anbieter, bei dem sich alle Verträge (Handy, Abos etc.) hinterlegen lassen. Man wird dann rechtzeitig an die Kündigung erinnert und kann direkt über dessen Portal kündigen.

Auf der Suche nach einem neuen Vertrag sollte man die Angebote gut miteinander vergleichen. Oft sind bei den niedrigen Werbepreisen veraltete oder einfache Smartphones inbegriffen. Wer ein aktuelles Modell möchte, muss meist tiefer in die Tasche greifen. Wenn noch Zeit ist bis zum Vertragsabschluss, kann sich Geduld auszahlen. Immer wieder gibt es Aktionen, bei denen die Handyanbieter beispielsweise das monatliche Datenvolumen verdoppeln oder ein Gadget (Tablet, Speicherkarte, Spielekonsole) kostenlos beilegen. Selbst wenn man dieses nicht benötigt, kann man es anschließend verkaufen.


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