Das Online-Portal Spiegel Online hatte rund 3000 Telefonkunden befragt, davon
haben 80 Prozent sich über unerlaubte Telefonwerbung beschwert. Bei den
Anrufern ging es unter anderem um Geldanlagen, Versicherungen, Glücksspiele
oder sonstige unseriöse Firmenangebote.
Immerhin darf die Bundesnetzagentur seit einem Jahr bei illegaler Telefonwerbung
Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Laut Spiegel Online hatte
im August diesen Jahres wohl eine Firma ein noch höheres Bußgeld mit 57.000
Euro gezahlt, als die besagten 50.000 Euro.
Dabei gibt es durchaus auch Hausdurchsuchung gegen die Betreiber von den Wohn-
und Geschäftsräumen. Oftmals meldet sich eine Vielzahl von Verbrauchern bei
der Bundesnetzagentur. Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und
Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur
Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den
ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte der Verbraucher
der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum des Anrufs,
Name des Anrufers, Grund des Anrufs und dessen Rufnummer falls vorhanden und
Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Weitere Hinweise, Formblatt zur Datenübermittlung und Infos erhalten unsere Leser bei der
Bundesnetzagentur
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