Whatsapp: Englischsprachige AGBs verlieren vor Gericht
• 27.05.14 Nachdem in den letzten Tagen die Falschmeldungen in den Medien kursierten, das WhatsApp sich die Bilderrechte an den verschickten Bildern unter den Nutzern sicherte, gibt es nun eine Niederlage von Whatsapp beim Landgericht Berlin. Dabei hängt beides unmittelbar für den Deutschen Verbraucher zusammen.
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Immerhin muss der deutsche Nutzer die AGBs verstehen, damit diese Geschäftsgrundlage werden, so die einheitliche richterliche Meinungen in Deutschland. Sonst können Fehler wie beim Handelsblatt-Anwalt bei der Auslegung der AGBs auftreten.
Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich ein Versäumnisurteil mit zweiwöchiger Frist beim Landgericht Berlin bekommen. Dabei geht es darum, dass der Dienst WhatsApp in Deutschland nicht mehr seine englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden darf. Auch das Impressum muss WhatsApp verbessern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bislang stellt WhatsApp seine AGBs nur in englischer Sprache zur Verfügung, dieses ist laut den Verbraucherschützern den Verbrauchern in Deutschland aber nicht zumutbar, da nicht alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen.
Im Ranking der beliebtesten sozialen Netzwerke liegt WhatsApp inzwischen vor Facebook. 72 Prozent der 10- bis 18-jährigen Onliner nutzen WhatsApp und 56 Prozent Facebook, so der Branchenverband Bitkom. Mitte April hatte die Smartphone App WhatsApp ihren 500 millionsten Nutzer gefeiert. Dieses teilt WhatsApp-Gründer Jan Koum in einem Blogeintrag mit. Auch in Deutschland gab es einen leichten Zugewinn. Hier stieg die Nutzerzahl von 30 Millionen auf 31 Millionen dt. WhatsApp Nutzer.
Mittlerweile werden laut dem Anbieter täglich mehr als 700 Millionen Fotos und 100 Millionen Videos verschickt. Den meisten Neukundenzuwachs in den letzten Monaten hatte das Unternehmen in Ländern wie Brasilien, Indien, Mexiko und Russland.
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