Ein Anwalt hatte für das Handelsblatt die englischsprachigen AGBs von Whatsapp geprüft
und dabei festgestellt, das WhatsApp sich die Bilderrechte sicherte. Es waren
aber nur die Status-Bilder in den AGBs gemeint und nicht die verschickten Bilder, welche
sich die Nutzer untereinander austauschen, wie in der anwaltliche Feststellung aufgeführt war.
Immerhin muss der deutsche Nutzer die AGBs verstehen, damit diese
Geschäftsgrundlage werden, so die einheitliche richterliche Meinungen in
Deutschland. Sonst können Fehler wie beim Handelsblatt-Anwalt bei der
Auslegung der AGBs auftreten.
Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich ein
Versäumnisurteil mit zweiwöchiger Frist beim Landgericht Berlin bekommen.
Dabei geht es darum, dass der Dienst WhatsApp in Deutschland nicht mehr
seine englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden darf. Auch das Impressum muss
WhatsApp verbessern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bislang stellt WhatsApp seine AGBs nur in englischer Sprache zur Verfügung,
dieses ist laut den Verbraucherschützern den Verbrauchern in Deutschland aber
nicht zumutbar, da nicht alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen.
Im Ranking der beliebtesten sozialen Netzwerke liegt WhatsApp inzwischen vor
Facebook. 72 Prozent der 10- bis 18-jährigen Onliner nutzen WhatsApp und 56
Prozent Facebook, so der Branchenverband Bitkom.
Mitte April hatte die Smartphone App WhatsApp ihren 500 millionsten
Nutzer gefeiert. Dieses teilt WhatsApp-Gründer Jan Koum in einem Blogeintrag mit.
Auch in Deutschland gab es einen leichten Zugewinn. Hier stieg die Nutzerzahl
von 30 Millionen auf 31 Millionen dt. WhatsApp Nutzer.
Mittlerweile werden laut dem Anbieter täglich mehr als 700 Millionen Fotos und
100 Millionen Videos verschickt. Den meisten Neukundenzuwachs in den letzten
Monaten hatte das Unternehmen in Ländern wie
Brasilien, Indien, Mexiko und Russland.
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