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EU-Kommission will nicht gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung klagen

• 16.09.15 Die EU Kommission soll eigentlich dafür da sein, die Rechte europäische Bürger zu schützen. Im Falle der geplanten deutschen Vorratsdatenspeicherung vertritt die EU Kommission nun den Standpunkt, Vorratsdatenspeicherung in Europa ist rechtswidrig, in Deutschland darf der Staat aber einen Alleingang wagen.

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Diese verkehrte Rechtsauffassung hat wohl viele deutsche und internationale Medien vermuten lassen, dass die EU Kommission Klage gegen Deutschland erheben wird. Auch gibt es entsprechende Dokumente, woraus hervorgeht, das ein Klageverfahren angestrebt werden soll.

Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung annulliert

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung annulliert, die Europäische Kommission will aber die Entscheidung über die Einführung von nationalen Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung den Mitgliedstaaten offen halten. Die Europäische Kommission hat nicht die Absicht, hinter dieser Erklärung zurückzubleiben oder alte Diskussionen wieder anzufachen.

EU Kommission will keine Klage einreichen

EU Kommission mit Widersprüchlichen Aussagen Immer hatte die EU-Kommission gegenüber der "Süddeutsche Zeitung" eine Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz abgegeben. Daraus kann man lesen, dass ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angestrebt werde, wenn die Einwände der Kommission nicht berücksichtigt würden. Diese Unterlagen liegen mittlerweile bei Netzpolitik.org zur Einsicht bereit.

Vorratsdatenspeicherung kommt

Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossene Sache und wurde vom Bundeskabinett aus einem Referentenentwurf ohne große Veränderungen angenommen. Dabei hatte erst im April letzten Jahres das EU-Gericht die EU Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung gekippt. Zuvor wurde schon das Bundesverfassungsgericht in Deutschland tätig, und hatte das entsprechende Deutsche Gesetz gekippt. Um so überraschender ist der Durchmarsch vom Bundesjustizminister Heiko Maas.

Die neue Regelung sieht nun kürzere Speicherzeiten von 10 Wochen vor, ferner muß dieses mal immer ein Richter den Zugang zu den Daten gewähren. Ferner sollen Standortdaten vier Wochen lang gespeichert werden. Damit will der Bundesjustizminister Heiko Maas die neue Vorratsdatenspeicherung Rechtskonform machen.

Damit müssen aber die Provider und Anbieter von Internet-Telefonie laut dem neuen Paragraph 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) die IP-Adressen speichern. Kritiker sehen hier eine Totalüberwachung und sprechen von einem "Internet-Nutzungsprotokoll", der auch für besuchte Internet-Seiten entsteht. Allerdings werden keine aufgerufenen Adressen in Form von URLs gespeichert. Dieses ist auch nicht nötig, da die IP Adressen in der Regel bei den Internet-Diensten gespeichert werden. Damit wird der Surfer gläzern.

Daten von Berufsgeheimnisträgern werden erhoben

Auch werden weiterhin die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten oder Journalisten erhoben. Dieses stellt eine grundrechtswidrige Totalüberwachung dar. Diese Daten dürfen nur nicht später verwendet werden. Aber die anlasslose Speicherung der Verkehrsdaten stellt nun mal einen Verstoß gegen das Grundgesetz laut den Verfassungsrichtern dar.

Der EU-Gerichtshof kam damals zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlaß der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten wusste.

Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und des Ausmaßes und der Schwere des mit der Richtlinie verbundenen Eingriffs in dieses Recht der Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers eingeschränkt ist, so dass die Richtlinie einer strikten Kontrolle unterliegt.

Zuvor hatte der EU-Generalanwalt Villalon in seinem Gutachten festgestellt, dass die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletzt. Daher ist der Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte nur durch eine eindeutige gesetzliche Regelung eines Landes möglich. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aber schränke das Recht der EU-Bürger auf Privatsphäre grundlegend ein und ist daher nicht mehr verhältnismäßig.

Gegen die jetzige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland spricht, dass die anlasslose Speicherung vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig betrachtet wurde. Damit liegen das deutsche Bundesverfassungsgericht, das EU-Gericht und der EU Generalanwalt auf einer Linie. In Deutschland ist eigentlich nach der aktuellen Rechtsprechung kein Platz mehr für eine anlasslose Überwachung durch den Staat, allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme.


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