Branche kritisiert geplante Änderungen am Telemediengesetz
• 16.09.15 Bislang wird das offene WLAN Netz aufgrund der Störerhaftung in Deutschland doch sehr restriktiv gehandhabt. In den europäischen Nachbarländern und in den Urlaubsländern gehört WLAN einfach zu den Hausmitteln. Hotels ohne WLAN haben keine Chance auf Gäste. Bislang anders sieht es in Deutschland aus, hier müssen WLAN Betreiber immer mit teuren Abmahnungen rechnen, wenn die
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WLAN Betreiber sollen Zugang-Codes vergeben
Nun will die Bundesregierung in der heutigen Kabinettssitzung neue Hürden für die Nutzung offener WLAN-Zugänge aufbauen. So sollen die WLAN-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten Störerhaftung befreit werden. Sie besagt, dass sogar diejenigen für Rechtsverstöße haften, die selbst nichts Rechtswidriges getan haben. So auch ein Hotspot-Anbieter, weil er den Verstoß mit seinem WLAN ermöglicht hat. Zu den technischen Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören laut Gesetzentwurf "angemessene Sicherungsmaßnahmen". Für die Betreiber öffentlicher Hotspots bedeutet das, dass sie an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen, kritisiert zum Beispiel der Branchenverband Bitkom.
Kenntnisnahme der AGBs sollte ausreichen
"Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland wegen der Störerhaftung deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als zum Beispiel in Großbritannien, Schweden oder Frankreich. So gehen zum Beispiel in Deutschland nur 39 Prozent der Internet-Nutzer außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.
Web-Hoster kommen unter General-Verdacht
Noch schlimmer sieht es mit der neuen gesetzlichen Regelung bei den Web-Providern aus. Hier gibt es eine Verschärfung der Haftung für die Provider. Damit will die Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen eindämmen. Als Host-Provider gelten Online-Plattformen, die Inhalte für ihre Nutzer speichern, zum Beispiel Cloud-Speicherdienste oder soziale Netzwerke. Bisher müssen die Dienste für illegale Inhalte auf ihrer Plattform nicht haften und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernen. In Zukunft sollen so genannte "gefahrgeneigte Dienste" immer haften, kritisiert der Branchenverband weiter.Um die Provider in die Haftung nehmen zu können, reicht es aus, wenn die überwiegende Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig verwendet wird oder der Anbieter "vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert". Also kann man somit schon auf "Zuruf" die Provider diskreditieren, da die Gesetzesformulierung ungenau formuliert sind. Sogar das Bundesverfassungsgericht verbietet solche schwammigen Formulierungen in Gesetzestexte. Hier gab es aber wohl ordentliche Lobbyarbeit und die Musik- und Filmbranche haben die Gesetzestexte formuliert.
Server stehen im Ausland
Hinzu kommt, wenn man wirklich urheberrechtliche Dokumente hosten will, dass man dieses nicht in Deutschland macht, wo die Staatsanwalt auch bislang schon Zugriff hat, sondern die Server stehen im Ausland. Mit der geplanten Neuregelung werde ein enormer Aufwand für die legalen Host-Provider in Kauf genommen, weil diese nun aufgrund der schwammig formulierten Kriterien nachweisen müßten, dass sie nicht illegal handeln. Zudem ist die geplante Regelung aus Sicht des Bitkom EU-rechtswidrig. Dies bestätigen renommierte Wissenschaftler und Experten auf diesem Rechtsgebiet.
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