Bundesnetzagentur mit Verfügung für IP-Bitstromzugang
• 24.07.06 Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 21. Juli 2006, den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sog. "IP-Bitstrom-Zugang", der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt.
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Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, der Deutschen Telekom AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
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