Bundesverfassungsgericht kippt Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen
• 20.09.24 Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die ständige Handy-Ortung durch den
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Bundesverfassungsgericht kippt ständige Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen
Die Regelungen zur Handy-Ortung im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG)
ermöglichten es dem Verfassungsschutz, Mobilfunkgeräte kontinuierlich zu
orten. Diese Praxis wurde als notwendig erachtet, um potenzielle Bedrohungen
für die nationale Sicherheit zu überwachen.
Bundesverfassungsgericht kippt Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen Bild: ©: tarifrechner.de |
Allerdings führte diese Maßnahme zu einer intensiven Überwachung der Bewegungen von Personen, was erhebliche Grundrechtseingriffe darstellt.
Kritikpunkte des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Regelungen zur Handy-Ortung keine hinreichenden Schwellen für solche Maßnahmen festlegten. Dies bedeutet, dass die Überwachung ohne ausreichende rechtliche Hürden durchgeführt werden konnte, was die
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil hat zur Folge, dass die entsprechenden Regelungen im HVSG als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz in Hessen künftig keine ständige Handy-Ortung mehr durchführen darf, es sei denn, es werden neue, verfassungskonforme Regelungen eingeführt. Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Privatsphäre und setzt klare Grenzen für staatliche Überwachungsmaßnahmen.
Weitere kritisierte Regelungen
Neben der Handy-Ortung wurden auch andere Regelungen im HVSG kritisiert. Dazu gehören der Einsatz von verdeckten Ermittlern und die
Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil wurde von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Grundrechte und der Privatsphäre der Bürger. Kritiker der bisherigen Überwachungspraktiken betonen, dass der Staat zwar die Sicherheit gewährleisten muss, dies jedoch nicht auf Kosten der Grundrechte geschehen darf.
Ausblick
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren wird und welche neuen Regelungen eingeführt werden, um den Anforderungen des Gerichts gerecht zu werden. Klar ist jedoch, dass der Schutz der Privatsphäre und der
So sieht die Handyortung aus:
Die Handyortung, oder auch Mobilfunkortung, ist eine Technologie, die es ermöglicht, die Position eines Mobiltelefons zu bestimmen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:
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• Cellular Triangulation: Dies basiert auf der Signalstärke, die
zwischen dem Handy und verschiedenen Mobilfunkmasten (Basestationen) empfangen
wird. Durch die Analyse der Signale kann man grob die Position des Handys
bestimmen.
• GPS (Global Positioning System): Moderne Smartphones haben eingebaute GPS-Empfänger, die Satellitensignale empfangen, um genaue geografische Positionen zu berechnen. GPS ist sehr genau, besonders in offenen Bereichen.
• Wi-Fi Positioning System (WPS): Wenn GPS nicht verfügbar ist oder in Gebäuden, kann die Position durch das Scannen von Wi-Fi-Netzwerken und deren bekannten Positionen bestimmt werden.
• Bluetooth: Ähnlich wie WPS, aber durch das Scannen von Bluetooth-Geräten in der Nähe.
Neue Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei
Erneut gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Gesichtserkennung durch die Künstliche Intelligenz. Dabei soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei regeln. Diese Pläne haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Daher lohnt es sich einen detaillierten Blick auf die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen zu machen.Die Verwendung von biometrischen Daten und künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbrechensbekämpfung ist nicht neu. Allerdings sollen die neuen Pläne der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Technologien erweitern und klarer definieren.
Gesichtserkennung der Polizei --Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung Bild: ©: tarifrechner.de |
Die neuen Pläne im Detail:
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• Biometrische Daten: Ermittlungsbehörden sollen künftig biometrische Fotos von Verdächtigen mit Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Dies soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.
• Einsatz von KI: Künstliche Intelligenz (KI) soll genutzt werden, um diese Daten zu analysieren und Verbindungen zu bereits erhobenen Informationen herzustellen.
• Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Strafprozessordnung sowie das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz sollen entsprechend angepasst werden.
• Einschränkungen: Der Abgleich ist nur mit gespeicherten Bildern und Videos möglich, nicht mit Echtzeit-Aufnahmen wie Livestreams oder Webcams.
Kritik und Bedenken
Es gibt erhebliche Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor einem Abbau von Grundrechten und einer flächendeckenden biometrischen Überwachung warnen. Kritiker argumentieren, dass die neuen Pläne zu einer Massenüberwachung führen könnten und die Privatsphäre der Bürger gefährden.
Unterstützung und Vorteile
Befürworter der neuen Pläne betonen die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie bei der Verbrechensbekämpfung. Sie argumentieren, dass diese Technologien helfen können, Verbrechen schneller aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.Somit sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei ein kontroverses Thema. Während sie das Potenzial haben, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Bürgerrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.
Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021 -Screenshot Facebook.com |
Polizei SH bestätigt weinendes Kind an der Grundschule Selent/Plön bei Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und Notruf
Auch bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2021 gab es eine Feuerwehrübung in der Grundschule Selent im Kreis Plön (Bundesland Schleswig Holstein), welche aus dem Ruder durch den Einsatz von Rauchfackeln gelaufen ist. So gab es Notrufe durch besorgte Bürger bei der Feuerwehr bedingt durch die Feuerwehrübung.Dabei gab es mindestens ein weinendes Grundschulkind -bestätigt durch die Ermittlungen der Polizei Lüdjenburg- auf dem Schulgelände, welche den Rauch der Rauchfackeln im Umfeld erleben musste. Bei einer Presseanfrage an den Kreis Plön wurde der Einsatz der Rauchfackeln mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch bestätigt.
Die Polizei Schleswig Holstein bestätigt die Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und künstlichem Nebel. Auch wird die Einstellungen der Ermittlungen bestätigt. Dazu hatte sie damals auf Twitter -nun X- aufgrund einer Anfrage des Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Martin Kopka, geschrieben: "Bei der Übung kam ungiftiger "Disco-Nebel" zum Einsatz. Schüler + Lehrer standen ca. 800 Meter von den Rauchfackeln entfernt. Im Ergebnis kam niemand mit Rauch in Kontakt, niemand wurde gefährdet. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren ein.".
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