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Bundesverfassungsgericht: BND-Gesetz ist rechtswidrig --Kein Schutz für Journalisten

• 20.05.20 Am gestrigen Tag hat das Bundesverfassungsgericht über das umstrittene BND-Gesetz entschieden. Dabei geht es um das Mitlesen von E-Mails durch den Nachrichtendienst und dem deutschen Datentransfer. So hat das Bundesverfassungsgericht hier einen Verstoss des BND gegen geltendes Recht aufgeführt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die
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Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten.

Bundesverfassungsgericht: BND verstösst gegen Telekommunikationsgesetze

In Zeiten der Corona Krise verzeichnet der Netzbetreiber DE-CIX in Frankfurt neue Weltrekordmarke im Datendurchsatz. So wurden zum Beispiel mit über 9,1 Terabit pro Sekunde an Speed eine neue Schallmauer durchbrochen. Noch nie wurden an einem Internetknoten zu Spitzenzeiten so viele Daten ausgetauscht. Daher ist dieser Internet-Knoten auch für Geheimdienste interessant, wenn es um das Belauschen von Daten geht.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über BND Zugriffe auf Internet-Knoten DE-CIX
Bundesverfassungsgericht entscheidet über
BND Zugriffe auf Internet-Knoten DE-CIX
-Abbildung: DE-CIX

Mit dem gestrigen Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über BND Zugriffe auf Internet-Knoten DE-CIX

So belauscht der BND beliebte Internetknoten wie die De-Cix in Frankfurt am Main. Hier werden die Datenströme über Glasfaserleitungen in alle Welt verteilt. So werden Nachrichten, E-Mails, Videos und besuchte Internet-Seiten über den Internet-Knoten transportiert. Aufgrund der zentralen Lage und Leistungsfähigkeit werden auch zahlreiche internationale Verbindungen aus dem Nahen Osten und Russland über Frankfurt geleitet.

Daher bietet es sich an, das der deutsche Geheimdienst hier die Daten abfängt. Derzeit kann der BND 1,2 Billionen Verbindungen laut dem Spiegel und dem Bayerischem Rundfunk in Frankfurt am De-Cix-Knoten auslesen. Diese Zahlen hat der Betreiber des Knotens in einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2019 errechnet. Wie viele Daten der BND tatsächlich ausleitet und später verarbeitet, bleibt auch für diejenigen ein Geheimnis, die den Internetknoten betreiben.

Auch der BND muss sich an die Grundrechte halten

Nach der Entscheidung ist die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt. Jedenfalls der Schutz des Art. 10 Abs. 1 und des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung erstreckt sich auch auf Ausländer im Ausland.

Das gilt unabhängig davon, ob die Überwachung vom Inland oder vom Ausland aus erfolgt. Da der Gesetzgeber demgegenüber von der Unanwendbarkeit der Grundrechte ausgegangen ist, hat er den hieraus folgenden Anforderungen weder in formeller noch in inhaltlicher Hinsicht Rechnung getragen.

Kein Schutz für Journalisten

Auch fehlt es an verschiedenen Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten. Hinsichtlich der Datenübermittlung fehlt es neben anderem an der Gewährleistung eines hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutzes und ausreichender Eingriffsschwellen. Entsprechend enthalten die Vorschriften zu den Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten keine hinreichenden Begrenzungen und Schutzvorkehrungen.

Hinsichtlich all dieser Befugnisse fehlt es zudem an einer ausgebauten unabhängigen objektivrechtlichen Kontrolle. Eine solche Kontrolle muss als kontinuierliche Rechtskontrolle ausgestaltet sein und einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglichen.

Gericht räumt Möglichkeiten der Korrektur ein

Bei verhältnismäßiger Ausgestaltung ist das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung demgegenüber mit den Grundrechten des Grundgesetzes im Grundsatz vereinbar. Die beanstandeten Vorschriften gelten daher bis zum Jahresende 2021 fort, um dem Gesetzgeber eine Neuregelung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen.

Legales Ausspionieren von deutschen Internet-Nutzern

So darf der BND den ausländischen Datenverkehr belauschen, aber nur in Ausnahmefällen gezielt Deutsche Nutzer überwachen. Bei der "strategischen Auslandsaufklärung" wurde am gestrigen Dienstag in Karlsruhe verhandelt.

Beim Belauschen müssen die Daten von deutschen Nutzern sofort gelöscht werden. Dazu filtert der BND in einer ersten Stufe alles aus, was innerhalb Deutschlands verschickt wird. Allerdings gibt es dabei Probleme, da die Internet-Verbindungen nicht mehr Leitungsgebunden sind, sondern parallel verlaufen.

So werden die Daten beim Internet in Paketen versendet. Das Routing erlaubt dabei mehrere gleichzeitige Transportwege. Beim Empfänger werden die Pakete erst wieder zu einer Nachricht zusammengefügt. Daher kann der BND mitunter Nachrichten nicht mehr eindeutig einem deutschen Nutzer zuordnen. Dieser wird unrechtmäßig belauscht. Immerhin sollen es laut Spiegel 30 monatliche Fälle dieser Art geben.

Klaus Landefeld, Vize-Vorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) und Betreiber des De-Cix-Knoten kritisiert, dass die Gesetze zur technischen Überwachung noch auf leitungsgebundene Kommunikation ausgelegt seien, wie sie in den Achtziger- und Neunzigerjahren verbreitet war. "Heute ist jedoch alles paketorientiert", sagt Landefeld dem Spiegel.

"Auf den Leitungen laufen Mischverkehre und es ist nicht immer so klar, woher ein Gespräch kommt und wohin es geht. Sogar einzelne Telefongespräche könnten über unterschiedliche Verbindungen laufen, je nach genutztem Protokoll.", so Landefeld weiter.

Auch die Bundesregierung räumt Problem gegenüber dem Verfassungsgericht ein, dass es nicht hundertprozentig möglich ist, Internetverkehre anhand der IP-Adressen zuzuordnen.

Corona Krise: Internetknoten DE-CIX mit neuem Weltrekord --Noch mehr Daten erwartet

So wurden erst im Dezember 2019 im Frankfurter Knoten bei DE-CIX die 8 Terabit pro Sekunde geknackt und steigerte seinen Datendurchsatz in nur wenigen Monaten um mehr als 12 Prozent. Der DE-CIX in Frankfurt ist und bleibt somit der Internetknoten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit.

"Diese Rekordmarke bestätigt, dass der DE-CIX in Frankfurt und somit die Metropolregion FrankfurtRheinMain eines der wichtigsten Datendrehkreuze der Welt ist. Hinzu kommt, dass durch die Jahreszeit, wie auch die außergewöhnliche Situation, die die Menschen derzeit durch den COVID-19 Virus erleben, die Internetnutzung eine immer größere Rolle spielt. Sei es zum Informationsaustausch, zum Filme streamen oder zum online Gaming" bewertet Dr. Thomas King, Chief Technology Officer (CTO) von DE-CIX, den neuen Weltrekord.

Im Zusammenhang mit der gesteigerten Nutzung von Online-/Cloud-Gaming sowie Social-Media-Plattformen kam es auch bei den größten weltumspannenden Netzwerken zur Verteilung von Medieninhalten zu einem Anstieg im Datenverkehr von über 50 Prozent. Dies bedeutet in Summe eine Steigerung von mehreren 100 Gigabit pro Sekunde Datenverkehr.

Derzeit werden die Kapazitäten des DE-CIX regelmäßig und langfristig ausgebaut. Dabei wird 12 Monate im voraus geplant. Die Kapazitäten werden weiter ausgebaut, sobald 63 Prozent der vorhandenen Kapazitäten erreicht werden.

So lautet die Prognose der Betreiber, selbst wenn alle Firmen Europas ausschließlich aus dem Home-Office arbeiteten und nebenher noch ein weltweites sportliches Großevent übertragen werden würde, kann der DE-CIX die notwendigen Bandbreiten für reibungslose Interconnection bereitstellen.

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