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DSL-Zwangsabschaltung: Realität oder Panikmache?

• 04.06.25 Die Befürchtung einer baldigen "Zwangsabschaltung" von DSL sorgt für Unsicherheit, doch laut Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) steht eine Abschaltung nicht zur Debatte, solange keine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Wir klären Mythen und Fakten zur Zukunft des Internets, DSL Abschaltung, Glasfaser, Kupfernetz, Breitband, Internet, Digitalisierung auf.

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DSL-Zwangsabschaltung: Realität oder Panikmache?

Zumal in Deutschland die meisten Glasfaseranschlüsse nur an der Strasse liegen, welches auch als "Homes Passed" bezeichnet wird, und nicht direkt im Haus. Hier kommt dann noch hinzu, dass der Anschluss längere Monate braucht, bis er beim Kunden überhaupt nutzbar ist. Somit liegen die Glasfaseranschlusse nur am Kunden und nicht beim Kunden.

Detaillierter Artikel über <strong>DSL-Aus</strong> und <b>Abschaltung</b> in <em>Deutschland</em> - Erfahren Sie alles über den digitalen Wandel, den Übergang zu <it>Glasfaser</it> und den Umstieg auf moderne Breitbandtechnologien.
DSL-Zwangsabschaltung: Realität oder Panikmache?
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Hintergrund und aktuelle Entwicklungen

In den letzten Monaten kursieren immer wieder Berichte über eine angebliche DSL-Zwangsabschaltung. Doch was steckt wirklich dahinter? Laut Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) gibt es derzeit keine Pläne für eine Abschaltung des Kupfernetzes, solange eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist.

EU-Ziel: Glasfaser bis 2030

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, das Kupfernetz bis 2030 abzuschaffen und vollständig auf Glasfaser umzustellen. Allerdings hält die Telekom dieses Ziel für unrealistisch. Die Infrastruktur für Glasfaseranschlüsse ist noch nicht vollständig ausgebaut.

Probleme beim Glasfaser-Ausbau

Ein großes Problem beim Glasfaser-Ausbau ist der sogenannte Homes Passed-Ansatz. Dabei wird die Leitung zwar in die Nähe von Wohnhäusern geführt, jedoch nicht direkt bis ins Gebäude. Kunden müssen bei einer Bestellung mit umfangreichen Bauarbeiten rechnen, was die Inbetriebnahme um Wochen oder sogar Monate verzögern kann.

Alternative Technologien

Bis der flächendeckende Ausbau von Glasfaser abgeschlossen ist, bleibt DSL eine wichtige Technologie. Auch Kabelinternet bietet für viele Nutzer ausreichend hohe Datenraten. Besonders in ländlichen Regionen ist DSL noch unverzichtbar.

Keine sofortige Abschaltung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Berichte über eine Zwangsabschaltung von DSL übertrieben sind. Es wird keinen plötzlichen "Tag X" geben, an dem alle Anschlüsse abgeschaltet werden. Der Umstieg auf Glasfaser ist ein langfristiger Prozess.

Verbraucherzentrale: So werden Glasfaserverträge richtig gekündigt -Ein Leitfaden

Die Kündigung eines Glasfaservertrags darf rechtlich nicht verweigert werden, darauf weiss die Verbraucherzentrale hin. Verbraucher:innen sollten ihre Rechte kennen und sich im Zweifel an die Verbraucherzentrale wenden. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alles auf, was beim Kündigen von Glasfaserverträgen wichtig ist.

Glasfaserverträge sind oftmals überteuert gegenüber DSL Verträgen. Daher weicht oftmals nach Vertragsabschluss, die Freude über den Glasfaseranschluss der Ärger über die hohen Kosten. Ärgerlich wird es dann auch, wenn es mangels Bauarbeiten erst gar nicht zu einem Anschluss kommt, der Glasfaseranbieter aber die Kündigung ablehnt. Daher gibt es auch Tipps von der Verbraucherzentrale.

Die <strong>Kündigung</strong> eines Glasfaservertrags darf rechtlich nicht verweigert werden, darauf weiss die Verbraucherzentrale hin.
Verbraucherzentrale: So werden Glasfaserverträge
richtig gekündigt -Ein Leitfaden
-Bild: © Tarifrechner

Warum ist die Kündigung eines Glasfaservertrags oft problematisch?

Viele Verbraucher:innen berichten von Schwierigkeiten bei der Kündigung ihres Glasfaservertrags. Anbieter verweigern oft mit fragwürdigen Argumenten die Kündigung, obwohl rechtlich klare Regelungen bestehen.

Gesetzliche Regelungen zur Kündigung eines Glasfaservertrags

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt meist 24 Monate. Danach ist eine monatliche Kündigung möglich. Laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts beginnt die Vertragslaufzeit mit der Auftragsbestätigung.

Widerrufsrecht - Ein wichtiger Aspekt

Innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragsbestätigung kann der Vertrag widerrufen werden. Nach dieser Frist ist die reguläre Kündigung erst nach der Mindestvertragslaufzeit möglich.

Wie sollten Verbraucher:innen bei verweigerter Kündigung vorgehen?

Schriftliche Nachfrage beim Anbieter

Falls der Anbieter die Kündigung verweigert, sollte man schriftlich nachhaken und auf das bestehende Kündigungsrecht hinweisen.

Kündigung auch mangels Bauarbeiten

"Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden", so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale.

Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

Verbraucherzentrale als Unterstützung

Bei anhaltenden Problemen hilft die Verbraucherzentrale. Diese kann beratend zur Seite stehen und rechtliche Schritte einleiten.

Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

    • Alle Dokumente gut aufbewahren.
    • Die Kündigung schriftlich einreichen.
    • Falls nötig, rechtlichen Beistand suchen.

Neue Bundesdigitalministerium macht Schluss mit lächerlichen Forderungen nach Abschaltung des Kupfernetzes

Ein überraschender Kurswechsel

Das Bundesdigitalministerium hat sich entschieden, das bestehende Kupfernetz weiterhin zu erhalten und eine Abschaltung nicht zu forcieren. Laut einem Sprecher sei die Versorgungssicherheit der Bürger ein entscheidender Faktor. Damit wird wieder mehr Wettbewerb bei den Nutzern vor der Tür einkehren. Die lächerlichen Forderungen der Breitbandverbände sollten nur Geld in die Kassen der Glasfaseranbieter auf Kosten der Verbraucher einspülen.

Das Bundesdigitalministerium positioniert sich gegen die Abschaltung des Kupfernetzes. Erfahren Sie die Hintergründe und die Folgen dieser Entscheidung
Neue Bundesdigitalministerium macht Schluss mit lächerlichen Forderungen
nach Abschaltung des Kupfernetzes
-Bild: © Tarifrechner.de

Warum bleibt das Kupfernetz bestehen?

Der fortschreitende Glasfaserausbau sollte eigentlich die Grundlage für eine Abschaltung des alten Netzes sein. Doch die Regierung sieht die Gefahr, dass eine zu rasche Umstellung für viele Regionen zu Nachteilen führen könnte.

Konflikte mit Telekom-Konkurrenten

Während die Deutsche Telekom die Pläne begrüßt, sind andere Netzbetreiber skeptisch. Wettbewerber sehen darin die Gefahr einer monopolistischen Struktur und fordern ein festes Abschaltdatum.

Ausblick auf die Netzstrategie Deutschlands

Die Entscheidung des Bundesdigitalministeriums zeigt, dass der Umstieg auf Glasfaser weiterhin eine Herausforderung bleibt. Experten erwarten, dass sich die politische Diskussion über die nächsten Jahre intensivieren wird.

Telekom-Chef zu Vectoring: "Wettbewerber stehlen uns die Kundenanschlüsse"

Der Telekom-Chef Tim Höttges äußerte sich auf der letzten Quartals-Pressekonferenz zu den Herausforderungen, denen die Deutsche Telekom im Bereich Breitband gegenübersteht. Bei der Bekanntgabe der Finanzergebnisse am 26. Februar 2025 erklärte Höttges, dass die Telekom ihre Kupferanschlüsse nicht mehr so erfolgreich vermarkten kann wie bisher. Ein Grund dafür sei der stärkere Ausbau der Haushalte mit Glasfaser durch die Konkurrenz, die tatsächlich bis ins Haus reicht, anstatt nur in die Nähe der Wohnorte.

Die Aussagen des Telekom-Chefs Tim Höttges zu den Herausforderungen im Bereich Vectoring und Glasfaser verdeutlichen die Bedeutung eines wettbewerbsfähigen Breitbandmarktes.

Der <strong>Telekom-Chef Tim Höttges</strong> äußerte sich auf der letzten Quartals-Pressekonferenz zu den Herausforderungen, denen die Deutsche <b>Telekom</b> im Bereich <em>Breitband</em> gegenübersteht.
Telekom 5G Netze: Neuer Datenrekord beim Karneval --Bild: © Telekom

Die Deutsche Telekom muss ihre Strategien und Investitionen kontinuierlich anpassen, um den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Durch den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und die Verbesserung ihrer Technologie- und Serviceangebote kann die Telekom ihre Marktposition stärken und den Kunden weiterhin ein attraktives Angebot bieten.

Wettbewerb im Glasfaserausbau

Höttges betonte, dass die Wettbewerber weniger auf "Homes Passed" und mehr auf "Homes Connected" setzen. Das bedeutet, dass sie nicht nur Glasfaserleitungen in der Nähe der Häuser verlegen, sondern diese auch tatsächlich bis in die Häuser der Kunden bringen. Dadurch verliert die Telekom Kundenanschlüsse an die Konkurrenz.

Herausforderungen im Breitbandmarkt

Finanzvorstand Christian Illek räumte ebenfalls Probleme im Breitbandmarkt ein. Er erklärte, dass die Telekom im vierten Quartal 2024 lediglich 16.000 Kunden gewinnen konnte, was ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist. Im Gegensatz dazu seien die Ergebnisse im Bereich FTTH (Fiber To The Home) ausgezeichnet, da die Telekom im vierten Quartal 134.000 Kunden gewinnen konnte, was einem Anstieg von über 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Kritik der Konkurrenz

Die Konkurrenz, vertreten durch den VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer, kritisierte die Glasfaser-Strategie der Telekom. Ufer erklärte, dass die Telekom in großem Umfang "Homes Passed" baue und damit am Kunden vorbeibaue. Die Behauptung, dass der Telekom DSL-Kunden gestohlen werden, sei laut Ufer "blanker Hohn".

Stimmen aus der Branche

Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros, betonte, dass die Wettbewerber auf dem richtigen Weg seien und immer mehr DSL-Kunden auf Glasfaser wechseln. In den Gebieten, in denen Glasfaser bis in die Häuser ausgebaut wurde, sollte der Übergang von Kupfer auf Glasfaser möglichst schnell vollzogen werden.

Strategische Ausrichtung der Telekom

Die Deutsche Telekom steht vor großen Herausforderungen, um ihre Marktposition im Breitbandmarkt zu behaupten und weiter auszubauen. Höttges betonte, dass die Telekom weiterhin in den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur investieren werde, um den steigenden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Er erklärte, dass die Telekom ihre Technologie- und Serviceangebote kontinuierlich verbessern werde, um den Kunden ein attraktives und konkurrenzfähiges Angebot zu bieten.

Die Rolle des Vectoring

Vectoring ist eine Technologie, die die Geschwindigkeit von Kupferleitungen erhöht und somit höhere Bandbreiten ermöglicht. Allerdings stößt diese Technologie an ihre Grenzen, da Glasfaser eine weitaus höhere Leistungsfähigkeit bietet. Die Telekom hat in der Vergangenheit stark auf Vectoring gesetzt, um ihre Kupferinfrastruktur zu optimieren. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs durch Glasfaseranbieter muss die Telekom jedoch ihre Strategie überdenken.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die Diskussion um Vectoring und Glasfaser zeigt, dass der Wettbewerb im Breitbandmarkt intensiv ist. Die Deutsche Telekom steht vor der Herausforderung, ihre Marktposition zu behaupten und sich gleichzeitig an die veränderten Marktbedingungen anzupassen. Höttges und Illek betonten, dass die Telekom weiterhin in den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur investieren werde, um den steigenden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 6 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

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