Datenschützer kritisieren geplante Zentrale Steuerdatei
• 10.08.07 Das Bundeskabinett hat in dieser Woche dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 zugestimmt, das ab 2011 die Ablösung des Lohnsteuerkartenverfahrens durch ein elektronisches Abrufverfahren vorsieht. Dazu ist geplant, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenhang mit der ab 1. Juni 2007 vergebenen Steueridentifikationsnummer|
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Durch die neuen Datenerhebungen befürchte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass hier neue Begehrlichkeiten entstehen. So wären die Daten etwa für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant.
Leider gibt es zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich auch für viele andere Zwecke verwendet werden. So werden die für steuerliche Zwecke erhobenen Daten über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Die Mautdaten, die zunächst nur zur Mautberechnung erhoben wurden, sollen zukünftig auch zur Strafverfolgung verwendet werden. Der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte Kontendatenabruf steht heute auch Finanzämtern offen.
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