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EU Kommission verhängt 110 Mio. Euro Strafe gegen Facebook wegen WhatsApp-Datenabgleich

• 19.05.17 Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren Ermittlungen gegen Facebook, wegen der Übernahme von WhatsApp gemacht. Dabei ging es um falsche Angaben, die von Facebook bzgl. des Datenabgleichs von WhatsApp Nutzern gemacht worden sind. So hat die EU-Kommission nun eine Strafzahlung von 110 Millionen Euro verhängt. Laut der EU-Kommission hat Facebook damals
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zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen.

Europäische Kommission verhängt gegen Facebook eine Geldbuße von 110 Mio. Euro

Die Europäische Kommission hat gegen Facebook eine Geldbuße von 110 Mio. Euro verhängt, da das Unternehmen im Rahmen der von der Kommission im Jahr 2014 nach der EU-Fusionskontrollverordnung durchgeführten Prüfung seiner Übernahme von WhatsApp unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht hat.

Whats App Logo -Bild: WhatsApp

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: Der heutige Beschluß ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor.

Der EU-Fusionskontrollverordnung zufolge müssen Unternehmen im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens sachlich richtige, nicht irreführende Angaben machen.

Als Facebook im Jahr 2014 die Übernahme von WhatsApp zur Genehmigung anmeldete, teilte das Unternehmen der Kommission mit, dass es nicht in der Lage sei, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den bei Facebook bzw. bei WhatsApp unterhaltenen Benutzerkonten vorzunehmen. Facebook machte diese Angabe sowohl auf dem Anmeldeformular als auch in einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission. Im August 2016 kündigte WhatsApp im Rahmen einer Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzbestimmungen jedoch die Möglichkeit an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen.

Daher hatte die Kommission nun festgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile - entgegen den von Facebook im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von 2014 gemachten Angaben - bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass den Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war.

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