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EU-Weite Chat-Kontrolle: Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken

• 20.09.22 Bei der geplanten massenhaften elektronischen Überwachung von privater verschlüsselter Nachrichten im Rahmen einer EU-Verordnung gibt es derzeit keine Zustimmung beim Bundesrat. Dabei forderte die EU-Kommission im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch die Diensteanbieter auf, die private Kommunikation ihrer Nutzer nach auffälligen Mustern mit technischen
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Hilfsmitteln und möglicherweise über das Aushebeln von Verschlüsselung zu durchsuchen. Der Bundesrat sieht hier "schwerwiegende grundrechtliche Bedenken".

EU-Weite Chat-Kontrolle: Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken

So stellten die Bundesländer in ihrer am Freitag beschlossenen Stellungnahme fest, dass wenn die Provider die Weisungen von der EU-Kommission befolgen würden, die gesamte internetbasierte Kommunikation überwacht wird und man dabei gegebenenfalls auch Kenntnisse von Inhalten erhält, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind.

EU-Weite Chat-Kontrolle: Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken
EU-Weite Chat-Kontrolle: Bundesrat mit gravierenden,
grundrechtlichen Bedenken -Bild: © pixabay.com

Dabei gibt es auch schützenswerte Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten, Journalisten und Parlamentariern. Diese Berufgruppen würden dann einfach belauscht werden.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei den Details der Ausgestaltung der Verordnung dafür einzusetzen, dass deren Eingriffe und Nutzen insbesondere für junge Menschen "bestmöglich austariert werden". Die Exekutive soll sicherstellen, dass "zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch effektive und zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden und zugleich das Recht auf Vertraulichkeit der privaten Kommunikation auch zukünftig im höchsten Maße beibehalten wird".

Auch hatte der Europa- und der Rechtsausschuss der Länderkammer den Ministerpräsidenten empfohlen, erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit höherrangigem Unionsrecht anzumelden. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und Identifizierungspflichten begegneten stehen den erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit entgegen.

Bislang ist aber die Kritik in den anderen Mitgliedsstaaten an dem Vorhaben noch vergleichsweise verhalten. Freie Meinungsäußerung sowie Kommunikations- und Medienfreiheiten werden vom Bundesrat als höchste gesellschaftliche Güter und verfassungsrechtlich geschützt bezeichnet. Auch muss der Informanten- und Quellenschutz von investigativen Journalisten ebenfalls gewahrt werden. Letztlich liege die Regelungskompetenz hier auch bei den Mitgliedsstaaten, so der Bundesrat weiter.

EU-Weite Chat-Kontrolle: 10 Prozent Fehlerrate --Legale Nachrichten gelangen in fremde Hände

Zuletzt sind interne Dokumente aufgetaucht, worin man sogar von einer hohen Fehlerrate bei der Analyse der Daten ausgeht. So geraten unschuldige Personen bei den Chatnachrichten mit ihren privaten Fotos und Nachrichten in die Fahndung. Dabei werden dann völlig legale Nachrichten und Fotos millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen, so die Kritik. Zuletzt wurde auch bekannt, dass die EU eine E-Mail und Chatkontrolle installieren will, und damit anlasslos alles protokollieren will, was auch im privaten Raum digital kommuniziert wird. Dem neuen Digitalminister Dr. Volker Wissing gehen die Pläne zu weit. Nachdem der Kinderschutzbund hier schon Kritik an die fehlende Verhältnissmässigkeit geäussert hatte, knickt auch die Innenministerin Faeser durch die Arbeit vom Verein "digitalcourage" ein.

So weisst der Verein "digitalcourage" darauf hin, dass "die Kommission mit einer Falsch-Positiv-Rate von 10 Prozent" rechnet. Dieses wird einfach in Kauf genommen. Das würden auch wieder bedeuten, dass legale Nachrichten und Fotos millionenfach zur Sichtung auf den Tischen von EU-Beamten landen. Auch geht man von der Infrastruktur aus, die Daten "auf unseren Smartphones unsere Nachrichten und Fotos analysieren und an eine Behörde weiterschicken kann".

EU-Weite Chat-Kontrolle: 10 Prozent Fehlerrate --Legale Nachrichten gelangen in fremde Hände
EU-Weite Chat-Kontrolle: 10 Prozent Fehlerrate --Legale Nachrichten
gelangen in fremde Hände -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Daher stellt der Verein sich auch die Frage, was Regierungen damit noch anstellen könnten. "zum Beispiel auf beliebige unerwünschte Inhalte scannen, um politische Gegner ausfindig zu machen". Im Gegenzug versucht die EU-Kommission den Sachverhalt abzuschwächen: "Missbrauch von Technologie zöge Strafen nach sich.".

Wenig glaubhafte Strafandrohungen beim Datenmissbrauch

Wie verläßlich solche Aussagen sind, zeigt der gerade aktuelle Zensus 2022, wo Benutzerdaten in den USA transportiert worden sind, und in den ersten Datenschutzerklärungen von der Behörde hat es dazu keine Informationen gegeben. Ein weiterer Zensus 2022 Datenschutz Skandal ist dann, dass man dann einfach weiter Daten der deutschen Bürger in den USA lieferte.

In der ersten Version der Datenschutzerklärung vom Zensus 2022 wurde dieser Zugriff von Cloudflare in der Datenschutzerklärung zunächst nicht transparent gemacht. Auch hier prüft der Datenschutzbeauftragte derzeit, ob hier gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Digitalminister Dr. Volker Wissing ist gegen Chatkontrolle

Die EU-Kommission plant nun eine anlasslose Massenüberwachung seines gleichen. Daher warnten schon Informatiker und IT-Verbände bei den ersten Plänen. Dabei sollen Hostprovider und Anbieter von Messengerdiensten zur umfassenden Durchleuchtung von Internetkommunikation verpflichten werden.

So warnten zuletzt nicht nur Informatiker und IT-Verbände vor der anlasslosen Generalüberwachung von Chats, sondern auch der Kinderschutzbund sieht hier erhebliche Kritik. Immerhin wird das geplante Überwachungspaket als Maßnahme zum Kinderschutz begründet, doch selbst der Deutsche Kinderschutzbund hält "anlasslose Scans von verschlüsselter Kommunikation für unverhältnismäßig und nicht zielführend.".

So macht zuletzt der Verein "digitalcourage" darauf aufmerksam, das sein massiver Protest Wirkung gezeigt hat und auch die derzeitige Innenministerin Faeser hat Zweifel an der Chatkontrolle geäußert. Immerhin rühmte sich die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson damit, dass sie insbesondere mit der Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gut zusammen arbeite. "Diese fühle sich dem Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen ebenfalls sehr verpflichtet".

So berichtete das Handelsblatt "Nachdem sie den Vorschlag zunächst grundsätzlich begrüßt hatte, schwenkte auch Faeser zuletzt um". So sagte Innenministerin Faeser: "Da geht es um verschlüsselte Kommunikation. Das wäre so, als wenn man in jeden Brief, in jeden Briefkasten gucken möchte. Das möchte niemand.".

Auch vom Justizminister Buschmann gibt es Kritik. Dieser twitterte, er sei politisch und rechtlich "sehr skeptisch". "Eine generelle flächendeckende Überwachungsmaßnahme privater Korrespondenz gerade auch im digitalen Raum lehnt mein Haus ab.".

EU-weite Massenüberwachung: Digitalminister Dr. Volker Wissing ist gegen Chatkontrolle

So der Digitalminister Dr. Volker Wissing zum geplanten Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation: "Einige der Vorschläge der Kommission beunruhigen mich, weil sie einen Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation darstellen könnten: Ich verweise auf den besonderen Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, die in Deutschland als Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht ist. Ich denke dabei auch an das Berufsgeheimnis, insbesondere für Anwälte, Ärzte und Opferberatungsstellen."

Auch gibt es für den Digitalminister Dr. Volker Wissing viele viele offene Fragen. "Wie sollen die betroffenen Anbieter die zunächst erforderliche Risikoeinschätzung vornehmen, ohne sich von den Inhalten der Kommunikation Kenntnis zu verschaffen?".

Ferner gibt es auch Fragen, wenn aufgrund von technischen Verfahren eine Vielzahl von Verdachtsmeldungen eingehen, die sich im Nachhinein als offensichtlich falsch herausstellen. Es darf nicht passieren, dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unbegründet des Kindesmissbrauchs verdächtigt werden, so der Minister.

Daher führt der Minister an, dass gemeldete Inhalte jetzt schon häufig innerhalb von 24 Stunden von Servern gelöscht werden. Ferner muss auch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden weltweit und Chatbetreibern verbessert und systematisiert werden.

"Wir müssen sensibel auf den Grundrechtsschutz achten. Die allgemeine Kontrolle von Chatverläufen und das Unterlaufen von Verschlüsselungen gehen zu weit.", so das Fazit des Ministers.

EU-weite Massenüberwachung: EU-Kommission will weiterhin die Chatkontrolle -Informatiker und IT-Verbände warnen

Die EU-Kommission plant nun eine anlasslose Massenüberwachung seines gleichen. Daher warnten schon Informatiker und IT-Verbände bei den ersten Plänen. Dabei sollen Hostprovider und Anbieter von Messengerdiensten zur umfassenden Durchleuchtung von Internetkommunikation verpflichten werden.

Die Innenkommissarin Ylva Johansson verteidigt bei der Vorstellung ihre Pläne am 11. Mai 2022 in Brüssel. "Der heutige Vorschlag legt klare Verpflichtungen für Unternehmen fest, den Missbrauch von Kindern aufzudecken und zu melden, mit starken Sicherheitsvorkehrungen, die die Privatsphäre aller, einschließlich der Kinder, gewährleisten".

Den kompletten 135-seitigen Entwurf gibt es mittlerweile auch online bei Netzpolitik, welchen der Redaktion vorliegt.

Hier sollen die Anbieter, wie Provider, verpflichtet werden, entsprechende Massnahmen zu betreiben, welche die Verbreitung von bekanntem oder neuem Material mit Kindesmissbrauch aufdecken sollen. Dabei werden keine Vorgaben gemacht und damit bleibt den Anbietern und Betreiben von Internet- und Chat-Diensten die eingesetzten Techniken und Massnahmen überlassen. Daher dürfte es hier allein schon spannend werden, inwiefern Rechtsstaatliche Grundsätze beachtet werden. Auch hier gilt das Grundprinzip der "Vertraulichkeit bei der Kommunikation".

Dabei werden neue Vorschriften zur Überwachung erlassen:

    • Pflicht zur Bewertung und Minderung von Risiken:
    Anbieter von Hosting- oder Messenger-Diensten müssen eine Risikobewertung anstellen, inwieweit ihre Dienste für die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder für die Kontaktanbahnung ("Grooming") missbraucht werden könnten. Die Anbieter müssen auch Maßnahmen zur Risikominderung vorsehen.

    • Gezielte Aufdeckungspflichten auf Basis von Anordnungen:
    Die Mitgliedstaaten sollen nationale Behörden benennen, die für die Überprüfung der Risikobewertung zuständig sind. Stellen diese Behörden fest, dass ein erhebliches Risiko bleibt, können sie bei einem Gericht oder einer unabhängigen nationalen Behörde eine Anordnung beantragen, mit der verfügt wird, dass bekanntes oder neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch oder Kontaktanbahnungen aufgespürt werden müssen. Diese Anordnungen sind zeitlich befristet und dienen dazu, eine bestimmte Art von Inhalt in einem bestimmten Dienst aufzudecken.

    • Starke Schutzmechanismen bei der Aufdeckung:
    Unternehmen, die eine Anordnung zur Aufdeckung von Inhalten erhalten haben, dürfen hierfür ausschließlich Indikatoren für sexuellen Kindesmissbrauch nutzen, die vom EU-Zentrum überprüft und bereitgestellt wurden. Die Erkennungstechnologien dürfen nur für die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Die Anbieter müssen Technologien einsetzen, die nach dem Stand der Technik in der Branche am wenigsten in die Privatsphäre eingreifen und dafür sorgen, dass die Fehlerquote falsch positiver Ergebnisse so gering wie möglich ist.

    • Klare Meldepflichten:
    Anbieter, die Online-Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch aufgespürt haben, müssen diese an das EU-Zentrum melden.

    • Wirksame Entfernung:
    Wird Material über sexuellen Kindesmissbrauch nicht umgehend entfernt, können die nationalen Behörden eine Entfernungsanordnung erlassen. Internetanbieter werden außerdem verpflichtet, den Zugang zu Bildern und Videos zu sperren, wenn diese nicht entfernt werden können, beispielsweise weil sie außerhalb der EU in kooperationsunwilligen Ländern gehostet werden.

    • Besserer Schutz vor "Grooming":
    Nach dem Vorschlag müssen App-Stores sicherstellen, dass Kinder keine Apps herunterladen können, die eine erhöhte Gefahr bergen, dass Täter darüber Kontakt zu den Kindern suchen.

    • Solide Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe: Anordnungen zur Aufdeckung von Inhalten werden von Gerichten oder unabhängigen nationalen Behörden erlassen. Um die Gefahr der Falscherkennung und Falschmeldung so gering wie möglich zu halten, werden Meldungen von mutmaßlichem sexuellem Kindesmissbrauch vom EU-Zentrum überprüft, bevor sie an die Strafverfolgungsbehörden und an Europol weitergeleitet werden. Sowohl Anbieter als auch Nutzer haben das Recht, jede sie betreffende Maßnahme vor Gericht anzufechten.

Der Entwurf wird von der EU-Kommissarin Johansson mit der starken Zunahme von Missbrauchsmaterial in den vergangenen Jahren begründet. So seien allein im vergangenen Jahr 85 Millionen Fotos und Videos mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ("child sexual abuse material"/CSAM) entdeckt worden.

EU-weite Massenüberwachung: Informatiker und IT-Verbände gegen E-Mail- und Chatüberwachung

Die Europäische Kommission erwägt Pläne zur Überwachung aller Kommunikationsinhalte, die diesen wichtigen demokratischen und wirtschaftlichen Zielen zuwiderlaufen würden. Kritiker sehen die geplante anlasslose Überwachung aller Kommunikationsinhalte zur Erleichterung der Aufklärung von Straftaten kritisch. Hierbei geht es um die Entschlüsselung aller verschlüsselten Nachrichten durch die Diensteanbieter oder die Umgehung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch automatisierte und massenhaften Einsatz von Überwachungs-Software.

So hat nun die Gesellschaft für Informatik (GI) und der Council of European Professional Informatics Societies (CEPIS) zusammen mit zahlreichen Wissenschafts- und Wirtschaftsverbänden im März einen offenen Brief Brief an die EU-Kommission veröffentlicht. Dieses Schreiben wurde auch an die EU-Kommissare Margrethe Vestager und Thierry Breton, MdEP und Berichterstatter für die DSA Christel Schaldemose, den Staatssekretär für digitale Transformation Frankreichs Cedric O und die Ständige Vertreterin Frankreichs beim Europarat Marie Fontanel gesandt.

Die vorgesehene "anlasslose Kontrolle sämtlicher Kommunikationsinhalte" wie Chats und E-Mails würde demnach Vertraulichkeit sowie Sicherheit im Internet und so auch essentielle Bestandteile einer intakten Demokratie untergraben, lautet der Vorwurf.

"Nach Ansicht unserer Experten, Akademiker und IT-Experten haben alle Bemühungen, die Chat-Kommunikation über Client-Site-Scanning abzufangen und umfassend zu überwachen, enorme negative Auswirkungen auf die IT-Sicherheit von Millionen europäischer Internetnutzer und Unternehmen.", so die Feststellungen im offenen Brief.

Daher lautet die Forderung "Daher muss ein europäisches Recht auf sichere Kommunikation und wirksame Verschlüsselung für alle zum Standard werden.".

Ferner wird darauf hin gewiesen, dass die Vertraulichkeit und Sicherheit der digitalen Kommunikation für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist. "Nicht nur der demokratische Diskurs lebt vom freien Meinungsaustausch, auch unsere Wirtschaft braucht sichere Kommunikation. Informationsfreiheit ist ein hohes Gut und in Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta verankert." so weiter.

Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Informatik (GI) hat CEPIS einen offenen Brief veröffentlicht, in dem die europäischen Gesetzgeber aufgefordert werden, das Recht auf eine starke und effektive Verschlüsselung für alle EU-Bürger, Unternehmen und Institutionen nicht zu untergraben.

Darüber hinaus müssen Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet werden, EU-Bürgern eine sichere IKT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Daher lautet die Forderung der Unterstützer ein Ende aller Aktivitäten, die die Verschlüsselung schwächen und umgehen, da sie die Sicherheit aller EU-Bürger und unsere Wirtschaft einem enormen Risiko aussetzen.

Zu den Unterstützern zählen ferner die European Digital SME Alliance, der eco-Verband der Internetwirtschaft, der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi), die Internet Society (ISOC) und das Tor-Projekt.

Eigene EU-Juristen sind skeptisch --Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören

Sogar die eigenen Hausjuristen sehen das Vorhaben sehr kritisch und sehen hier "erhebliche Mängel" und fehlende "Effizienz und Verhältnismäßigkeit" in dem Projekt.

Dort steht "Eine neu veröffentlichte Stellungnahme eines Prüfungsausschusses der Europäischen Kommission über den bevorstehenden Vorschlag ihrer eigenen Kollegen für eine 'Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern' zeigt starke Besorgnis über den Legislativvorschlag. Die Stellungnahme, die gestern (22. März) vom französischen Medienunternehmen Contexte veröffentlicht wurde und auf den 15. Februar 2022 datiert ist, bestätigt die Befürchtungen, die EDRi und 39 andere zivilgesellschaftliche Gruppen kürzlich über den Vorschlag geäußert haben, der die Integrität privater Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für die Welt.".

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