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EuGH Urteil: Auch Websites haben beim Facebook Like-Button Verantwortung

• 29.07.19 Laut dem Europäischen Gerichtshof müssen Web-Seiten Betreiber, welche einen Facebook "Like"-Button einbinden, eine Einwilligung einholen. Damit wird wohl eine weiterer Einwilligungs-Klick beim Besuchen von Internet-Seiten fällig. So jedenfalls das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom heutigen Montag.

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EuGH Urteil: Auch Websites haben beim Facebook Like-Button Verantwortung

Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten. Für die Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig. Dabei gibt es neben dem Like-Button von Facebook nun auch diverse andere Buttons aus den sozialen Netzwerken, welche von dem Urteil betroffen sein könnten.

Facebooks Like-Button steht auf dem Prüfstand -
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

In der Regel überträgt der Facebook Like-Button beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wurde.

Die Richter hatten sich in Luxemburg mit dem "Like"-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Modehändler "Fashion ID" der Peek & Cloppenburg KG gestritten. So hatte die Verbraucherzentrale argumentiert, die Verwendung des Like-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein.

Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber laut den Richtern nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge.

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