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Landeszentrum für Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht beschließen

• 7.11.07 Am kommenden Freitag, dem 9. November 2007, plant der Deutsche Bundestag, über die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten zu entscheiden. Die Sachverständigenanhörung am 21. September hat ergeben, dass diese Vorratsdatenspeicherung europarechts- und verfassungswidrig ist.

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Dennoch scheint die Mehrheit des Bundestags wie auch die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festzuhalten. Dies veranlasst den Leiter des ULD Thilo Weichert zu einem dringenden Appell, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht beschlossen werden darf, wenn wir in Deutschland den Weg in eine demokratische und freiheitliche Informationsgesellschaft weitergehen wollen. Die geplante sechsmonatige Speicherpflicht sämtlicher Kommunikationsverkehrsdaten leistet keinen Beitrag zur Terrorabwehr. Sie hätte aber eine zentrale Bedeutung beim Abbau der informationellen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt.

Derzeit haben haben rund 7.000 Betroffene ihre Absicht bekundet, gegen das geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Überwachungspläne ablehnt.

Es ist absehbar, dass nach Ratifizierung der Cyber-Crime-Konvention die durch das Gesetz möglichen Kommunikationsprofile aus der Vorratsdatenspeicherung in viele Staaten weitergegeben werden, in denen der Datenschutz nicht ansatzweise gewährleistet ist. Unverständlich ist, weshalb der Gesetzgeber eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache nicht abwarten will. Noch unverständlicher ist, dass dem Bundestag offensichtlich vom Bundesjustizministerium ein detailliertes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur polizeilichen Nutzung von TK-Verbindungsdaten vorenthalten wird, das der Bundestag vom BMJ als Entscheidungsgrundlage angefordert hatte.


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