Landeszentrum für Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht beschließen
• 7.11.07 Am kommenden Freitag, dem 9. November 2007, plant der Deutsche Bundestag, über die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten zu entscheiden. Die Sachverständigenanhörung am 21. September hat ergeben, dass diese Vorratsdatenspeicherung europarechts- und verfassungswidrig ist.
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Derzeit haben haben rund 7.000 Betroffene ihre Absicht bekundet, gegen das geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Überwachungspläne ablehnt.
Es ist absehbar, dass nach Ratifizierung der Cyber-Crime-Konvention die durch das Gesetz möglichen Kommunikationsprofile aus der Vorratsdatenspeicherung in viele Staaten weitergegeben werden, in denen der Datenschutz nicht ansatzweise gewährleistet ist. Unverständlich ist, weshalb der Gesetzgeber eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache nicht abwarten will. Noch unverständlicher ist, dass dem Bundestag offensichtlich vom Bundesjustizministerium ein detailliertes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zur polizeilichen Nutzung von TK-Verbindungsdaten vorenthalten wird, das der Bundestag vom BMJ als Entscheidungsgrundlage angefordert hatte.
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