Neue Abofalle bei WhatsApp aufgetaucht
• 06.06.15 Wer einen Link bei WhatsApp angeklickt, ahnt nichts böses, aber mittlerweile kann dahinter auch ein unliebsames, kostenpflichtiges Abo stehen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.WhatApp Nutzer erhalten derzeit Nachrichten, die über neue
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Und zu allem ärger fordert die Nachricht auch noch zum Weiterleiten an Freunde auf. Damit ist dann weiterer Ärger vorprogrammiert. Nachrichten, die von Freunden kommen, genießen generell eine höhere Vertrauenswürdigkeit und laden umso mehr zum Anklicken des Links ein.
Besonders leicht kommen diese Abo-Abzocker an die Daten der Nutzer. Die Abrechnung erfolgt über das WAP-Billing, dieses ist ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Internetverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter übermittelt wird. Der Drittanbieter unterstellt also, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend.
Damit man in die Abofalle gelangt ist ferner ist auch noch eine mobile Datenverbindung über einen Kartenvertrag notwenig. Über WLAN oder Hotspot Zugänge gibt es nicht die Möglichkeit über WAP-Billing abzurechnen. Dieses ist dann schon mal ein kleiner Schutz.
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Whats App Logo -Quelle: WhatsApp |
Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher sollten sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man bei seiner Bank binnen 8 Wochen die Rückbuchung veranlassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.
Daher empfehlen wir unsere Lesern eine eine so genannte Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Dieses kann man formlos beim Mobilfunkanbieter durchführen. Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste.
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