Neues Gesetz gegen illegale Downloads aus dem Internet
• 14.04.08 Der Bundestag hat ein neues Gesetz gegen illegale Downloads aus dem Internet verabschiedet, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die Inhaber von Urheberrechten können nun von den Internet-Providern verlangen, Adressdaten mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben.
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Der Bundestag bestätigt nun diesen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber und einem Richtervorbehalt sowie Kostenlimit bei einer Abmahnungen. Damit wird wohl vorerst die geplante Abmahnwelle der Musikindustrie ins leere laufen, da immer noch ein Gericht über die Herausgabe der Daten entscheidet. Auch wurde das Kostenlimit bei einer Abmahnung prinzipiell gedeckelt. Künftig können die Rechteinhaber maximal 100 Euro Anwaltskosten von Raubkopierern verlangen. Wenn Raubkopierer gewerblich handeln, gilt diese Grenze nicht.
Das sogenannte "Durchsetzungsgesetz" richtet sich aber nicht nur gegen Raubkopierer. Es erleichtert auch das Vorgehen gegen Produktpiraten. So darf zukünftig gefälschte Markenware, die der Zoll beschlagnahmt, schneller vernichtet werden. Das spart die hohen Lagerkosten, die bisher der Rechteinhaber tragen muss. Außerdem wird die Sicherung von Beweisen erleichtert.
Wem letztendlich mit diesem Gesetz gedient ist, wird die Zukunft zeigen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aber eindeutig festgestellt, dass die Verbindungsdaten nur bei erheblichen Straftaten weiter zu geben sind.
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