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Rufnummernmissbrauch 2023: Bundesnetzagentur vermeldet hohes Niveau

• 16.01.24 Die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zum Rufnummernmissbrauch sind weiterhin sehr hoch. Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 bisher 7.799 Rufnummern abgeschaltet. Allein 5.898 betrafen Fälle des sog. Enkeltricks, bei denen die Kontaktaufnahme per SMS oder Messenger erfolgte. Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Im Jahr 2022 gab es zum Vergleich 150.387 Beschwerden.
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Dabei wird der Rufnummernmissbrauch schon 20 Jahre lang betrieben, die Aufsichtsbehörden haben daher keine Strukturen entworfen, um die Bürger zu schützen.

Rufnummernmissbrauch 2023: Bundesnetzagentur vermeldet hohes Niveau

Die Zahlen beim Rufnummernmissbrauch im Jahr 2023 sind erschreckend hoch. Eine Eindämmung des Missbrauchs ist leider nicht in Sicht. Nichtdestotrotz verkündet Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, Optimismus. "Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat höchste Priorität. Wir dämmen den Missbrauch konsequent ein", so Klaus Müller.

Rufnummernmissbrauch 2023: Bundesnetzagentur vermeldet hohes Niveau
Rufnummernmissbrauch 2023: Bundesnetzagentur vermeldet
hohes Niveau -Bild: © pixabay.com

Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke wird hierdurch ausgeschlossen. Zu 1.298 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.

Die Missbrauchsverfolgung ist weiterhin von einer großen Themenvielfalt geprägt. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich u.a. über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines sowie Rufnummernmanipulation.

Schwerpunkt der Beschwerden des Jahres 2023 waren jedoch unerwünschte SMS- und Messenger Nachrichten. Dominiert wurde dieser Bereich von sog. "Enkeltrick-Fallkonstellationen". Alleine 6.500 Rufnummern wurden in diesem Zusammenhang abgeschaltet.

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.

Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern zu Enkeltrick ab --Rufnummernmissbrauch schon 20 Jahre

"Auch nach 20 Jahren hat die Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch nichts von ihrer Bedeutung verloren. Immer wieder tauchen neue Szenarien auf und wir gehen konsequent dagegen vor", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Aktuell betreffen über zwei Drittel der von uns abgeschalteten Rufnummern das Enkeltrick-Szenario."

Enkeltrick als aktueller Schwerpunkt

Unter dem Begriff "Enkeltrick" werden Fälle zusammengefasst, in denen insbesondere ältere Menschen von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden.

Dabei werden akute Notsituation gecsildert, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden können. Die Kontaktierten sind planmäßig erschrocken und bereit, alles zu tun, was den vermeintlichen Verwandten aus seiner misslichen Lage befreit.

Bei Tricknachrichten richtig verhalten

Daher rät die Bundesnetzagentur, dass die Betroffenen keinesfalls auf entsprechende Kontaktversuche eingehen sollten.

Auch sollte man den Absender überprüfen. Meldet sich zum Beispiel der Enkel mit einer Ihnen unbekannten Nummer, sollten man diesen persönlich kontaktieren.

Rufnummernmissbrauch: Beschwerden bei Bundesnetzagentur zu Rufnummernmissbrauch weiterhin hoch

So gibt es dann wohl auch hier Defizite bei der Bundesnetzagentur, um den Mißbrauch einzudämmen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es auch immer wieder Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Dabei können die Täter weiterhin ungehindert in die Privatsphäre der Bürger eindringen und die Bundesnetzagentur reagiert nur schlecht und unverhältnismässig. Daher muss man nun beim Rufnummernmissbrauch davon ausgegangen werden, dass die Bundesnetzagentur die Beschwerden nur verwaltet, ohne die Missstände an der Wurzel zu beseitigen, so die Kritik. Dieses ist bei der Telefonwerbung nicht anders.

Mittlerweile präsentiert die Bundesnetzagentur immer weiter hohe Zahlen beim Rufnummernmissbrauch. Die Netzagentur erhielt im Jahr 2022 insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Das Beschwerdeaufkommen verbleibt damit auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren. Im Jahr 2021 gab es 155.868 Beschwerden.

"Die Zahl der Verbraucherbeschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs ist auch im Jahr 2022 auf konstant hohem Niveau. Die Themenvielfalt der Beschwerden ist nach wie vor groß und befindet sich ständig im Wandel", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent vor illegalen Geschäftsmodellen und unberechtigten Kosten.".

So wurden m Jahr 2022 1.446 Rufnummern abgeschaltet. Zu 3.697 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht werden konnten.

Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen erfolgte vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Durch die Abschaltungen ist eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ausgeschlossen.

Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden insbesondere in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden.

Auch hier fehlt es an Konsequenz, um die Gewinnabschöpfung bei den Firmen durchzusetzen, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Nach dem Abschalten von Rufnummer ist auch vor dem Anschalten von neuen Rufnummern. Nur ein Inkassoverbot sorgt dafür, dass die Gewinne bei den Urhebern vom Rufnummernmißbrauch bleiben.

Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet weiterhin viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung

Die Bussgelder sind dabei für die Firmen teilweise sogar ohne Belang, da diese Firmen dann einfach abtauchen oder eine Insolvenz anmelden. Daher gab es im Jahr 2022 die zweithöchste Zahl von 64.704 schriftlichen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen bei der Bundesnetzagentur. Eine Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen würde diesen Sumpf ein Ende bereiten, so die Kritik.

Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 mit 64.704 schriftlichen Beschwerden um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat. Die fehlende Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen sorgt immer wieder für eine weitere hohe Zahl von unerlaubter Telefonwerbung.

Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet weiterhin unerlaubte Telefonwerbung --Versagen bei der Netzagentur
Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet
weiterhin unerlaubte Telefonwerbung
--Versagen bei der Netzagentur -Bild: © pixabay.com

Diese Gewinnabschöpfung hat in der Energiekrise bei den Öl- und Strommultis Eindruck hinterlassen. Die EU-Kommission hat für die Übergewinnabgabe einen ersten Gesetz-Entwurf gestaltet. Daher sind die Gas-, Öl- und Strom-Preise an den Börsen sogar wieder auf das Niveau wie vor dem Ukraine Krieg gefallen. Bei Russland-Öl gibt es sogar drastische Abschläge. In Deutschland boomt der Telefonterror dafür weiter, und dieses seit über 14 Jahren.

Die Tarifrechner Redaktion berichtet dabei schon seit dem Jahr 2009 über unerlaubte Telefonwerbung. Getan hat sich daher bislang nicht viel, die Muster der Telefonwerber sind dabei gleich geblieben, die Methoden der Bundesnetzagentur auch, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Wenn es mal Bussgelder bei einem beworbenen Konzern hagelt, dann sind die Verbraucherschützer involviert, wie zuletzt bei Vodafone.

Laut der Bundesnetzagentur ist dieses ein Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 gab es 79.702 schriftliche Beschwerden, im Jahr 2020 waren es 63.273. Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.

"Es ist wichtig und erfreulich, dass die Beschwerdezahlen zurückgehen. Wir sind aber noch längst nicht da, wo wir hinwollen. Wir werden mit unserer Arbeit weiter alles dafür tun, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen dafür gelegt, dass die Unternehmen ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen", erläutert Klaus Müller.

Dabei gibt es seit dem 01.10.2021 neue Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Beschwerden weiterhin auf hohem Niveau

Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wird. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war wie bereits im Vorjahr wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Die Bundesnetzagentur setzte im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen. Bislang sogar ohne Konsequenzen für die Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Ulrike Raabe (CDU). Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Verbraucherzentrale: Vodafone Strafe mit 41.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstöße gegen Gerichtsurteil

Nun muss Vodafone Deutschland GmbH 41.000 Euro zahlen, weil sie gegen ein Gerichtsurteil des Landgerichts München I verstoßen haben, so die Verbraucherzentrale Hamburg. So darf Vodafone den Verbrauchern keinen Vertragsabschluss über das Produkt "Red Internet & Phone Cable" und/oder das Produkt "Vodafone Sicherheitspaket" bestätigen, wenn diese nicht von ihnen bestellt wurden.

Weil der Telefonanbieter Vodafone die Unterlassungspflicht mehrmals missachtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungsgelder beantragt und erfolgreich durchgesetzt (Urteil des Landgerichts München I vom 03.11.2020, Az. 1 HK O 14157/19).

Verbraucherzentrale: Vodafone Strafe mit 41.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstöße gegen Gerichtsurteil
Verbraucherzentrale: Vodafone Strafe mit 41.000 Euro Ordnungsgeld
wegen Verstöße gegen Gerichtsurteil -Bild: Vodafone

So haben die Hamburger Verbraucherschützer Vodafone in den zurückliegenden Monaten Verstöße gegen das im Jahr 2020 erlassene Urteil nachweisen. Für alle Fälle hat das Landgericht München I nach Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungsgelder von 3.000 beziehungsweise 5.000 Euro pro Zuwiderhandlung verhängt.

"Es ist gut, dass Vodafone seine Vergehen nun auch finanziell zu spüren bekommt", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei weiteren Verstoßfällen könnte das Gericht auch höhere Ordnungsgelder verhängen. Die Strafsummen gehen an die Staatskasse.

"Immer wieder melden sich Betroffene bei uns, die gegen Rechnungen von Vodafone vorgehen müssen, für die es keine Vertragsgrundlage gibt", berichtet Rehberg. Und weiter: "Wir werden alles daransetzen, dass Vodafone mit dieser Masche nicht durchkommt.". So können vermeintliche Vodafone Kunden Probleme mit dem Telekommunikationsunternehmen bei der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Die Verbraucherschützer sind in den letzten Jahren bereits mehrfach mit Erfolg außergerichtlich und gerichtlich gegen Vodafone vorgegangen.

Handy-Fallen: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanbieter Schutz

Dabei hatte Stiftung Warentest schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur erhoben, so soll diese "Blind" sein. Daher hatten wir bei der Bundesnetzagentur damals nachgefragt, die Antworten waren sicherlich bemerkenswert auf unsere Fragen. Die Folge war, dass es seit dem Februar 2020 die Drittanbieter Sperre bei der Mobilfunkabrechnung gibt. Betrogen wird aber weiterhin, so Stiftung Warentest.

Damals gab es dann durch die Bundesnetzagentur eine verordnete Rückerstattung bei den betroffenen Kunden. Allerdings gibt es nun laut den Testern von Stiftung Warentest weitere Betrugsfälle, welche man als "Grauzone" betrachtet. So würden man weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen. Die Tester fanden sogar Fälle, in denen die Abrechnungen unter "eigene Leistungen" aufgeführt waren. Daher greift hier der Drittanbieter-Schutz auch nicht mehr.

Handy-Abofallen Betrug: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanieter Schutz
Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

So fand ein Kunde auf der Handyrechnungen von Congstar, ein Tochterunternehmen der Telekom, insgesamt mehr als 16 Euro für Spiele. Die Verbraucherbeschwerde bei Congstar über den nicht gewollten "Kauf" bei Google Play war zunächst erfolglos. Erst durch eine Anfrage von Finanztest gab es das Geld zurück.

Bei der Ursachenforschung gab es von Seiten der Telekom keine schlüssige Antwort. Es wurden wohl "anscheinend verschiedene Apps genutzt", so ein Sprecher. Ein "anscheinend" ist aber kein Kaufbeleg.

Auch gab es Probleme bei einer Abrechnung von Mobilcom-debitel, wo laut den Testern sich der Anbieter in "Widersprüche" verwickelte. Dabei ging es um einen Schaden von 130 Euro für Abo-Dienste. Was der genaue Grund der Abbuchungen war, konnte man nicht feststellen. Die Aussagen von Mobilcom gingen von "Drittanbieter-Abrechnung" bis hin zu angeblich abonnierten "Info­Diensten" oder "Mehrwertdiensten", so Stiftung Warentest.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Betroffen waren damals auch Kunden von den Anbietern mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil. Dabei ist es zu falschen und somit zu überhöhten Rechnungen gekommen. So haben die Mobilfunkanbieter für Drittanbieterdienstleistungen entsprechende Posten in Rechnung gestellt, die die Kunden gar nicht bestellt haben.

Die Kunden wurden aufgefordert zu zahlen, auch wenn gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. So konnten immerhin die Kunden anhand eines Musterbriefs von Stiftung Warentest das Geld erstattet bekommen.

Laut Stiftung Warentest vom 16. September 2019, hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.".

Nachgefragt bei der Bundesnetzagentur

Wir hatten damals bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Immerhin soll die Bundesnetzagentur seit dem 10.Juni 2019 laut der Zeitschrift Finanztest vom Abofallenbetrug gewusst haben und war daher untätig.

Laut der Bundesnetzagentur hatte Vodafone im behördlichen Verfahren Vodafone GmbH zugesagt, sämtlichen betroffenen Kunden die geleisteten Zahlungen ohne weitere Prüfung zurück zu erstatten. Dieses war auch ein Kritikpunkt von der Zeitschrift Finanztest. Die Zeitschrift hatte dazu sogar ein Musterbrief für betroffene Kunden aufgesetzt.

Laut der Bundesnetzagentur soll die Rückzahlung unabhängig davon erfolgen, ob die jeweiligen Kunden Leistungen in Anspruch genommen oder sich bei Vodafone beschwert und der Abrechnung widersprochen haben. Die Rückerstattung ist bei dem Großteil der Kunden seit dem 12. September abgeschlossen. Die Abwicklung kann bei einzelnen Kunden etwas länger dauern.

Bei der Nachfrage von unserer Seite bzgl. eines Inkassoverbotes gab es folgende Antwort(Zitat):

In der Berichterstattung des von Stiftung Warentest angesprochenen Sachverhalts ist es nicht möglich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot auszusprechen. Die in Rede stehenden Beträge wurden bereits in Rechnung gestellt und einkassiert Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote greifen also nicht.

Zum Hintergrund:

Es liegt der Bundesnetzagentur keine entsprechende Beschwerdelage seitens betroffener Verbraucher vor. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur zur Klärung des Sachverhalts im Juli 2019 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Vodafone GmbH, im Verfahrensverlauf zudem weitere Unternehmen insbesondere den zwischen Mobilfunkanbieter und Drittanbieter eingeschalteten Aggregator umfangreich angehört.

Bei dem hier geschildertem, nicht ausgeübten rückwirkenden Inkassoverbot, gibt es Ungereimtheiten. Immerhin hatte die Bundesnetzagentur durchaus auch schon mal rückwirkende Inkassoverbote ausgesprochen. Dabei dürfen die Kunden dann Beträge formlos zurückfordern.

So gab es schon mal mindestens ein Fall, dieses war bei einem Rufnummern-Missbrauch laut unseren Recherchen der Fall. Auch gibt es mindestens einen weiteren Fall aus dem Jahr 2007 bei einem "Dialer Einsatz".

Laut der Bundesnetzagentur war der Auslöser der Maßnahmen das Unternehmens Infin. Infin hatte Beschwerden erhalten, denen zufolge im Namen der Infin Drittanbieterleistungen über die Telefonrechnung der Vodafone, der Mobilcom-Debitel und der klarmobil abgerechnet worden waren.

Abgerechnet hatte laut Rechnungstext die Firma Infin. Diese bestreitet dieses und der Rechnungstext wird in der Tat falsch dargestellt. So soll der echte Anbieter die Londoner Texted sein, der Abrechnungsdienstleister ist Mocopay. Dabei steht Texted auf der internen Vodafone-Sperrliste unseriöser Drittanbieter. Trotzdem gab es Rechnung an die Endkunden.

Mittlerweile kann man eine Beschwerde, wegen falschen Drittanbieter-Rechnungen oder falschen Abbuchungen, sehr schnell und einfach auch Online einreichen.

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