Schleswig-Holstein plant Diskriminierungsgesetz: Touré will Klagen gegen Behörden - Polizei warnt vor Generalverdacht
• 09.04.26 In Schleswig-Holstein steht ein politisches Vorhaben im Raum, das den Umgang zwischen Bürger und Staat grundlegend verändern könnte. Sozialministerin Aminata Touré plant ein neues Diskriminierungsgesetz, das erstmals ermöglichen soll, dass Bürger staatliche Stellen verklagen können - wenn sie sich benachteiligt fühlen.
|
|
Neues Gesetz sorgt für Streit: Schleswig-Holstein Diskriminierungsgesetz bringt Bürgerrechte - und heftige Kritik der Polizei
Doch während die Landesregierung von einem längst überfälligen Schritt spricht, wächst der Widerstand. Die Polizeigewerkschaft Schleswig-Holstein warnt vor einem gefährlichen Signal - und spricht offen von einem "Generalverdacht" gegen Beamte.
|
|
Schleswig-Holstein plant Diskriminierungsgesetz: Touré will Klagen gegen Behörden - Polizei warnt vor Generalverdacht -Bild: © Tarifrechner.de/KI |
Was genau plant Schleswig-Holstein?
Das geplante Schleswig-Holstein Diskriminierungsgesetz soll eine Lücke schließen, die bislang im deutschen Recht besteht: Der Schutz vor Diskriminierung greift im Alltag häufig nur gegenüber privaten Unternehmen - nicht aber im Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Genau hier setzt das Gesetz an. Es richtet sich gezielt gegen öffentliche Stellen, darunter:
-
• Polizei
• Schulen
• Landesbehörden
• Verwaltungsbereiche von Gerichten
Betroffene sollen künftig Ansprüche auf Entschädigung geltend machen können - ein Schritt, der das Machtverhältnis zwischen Staat und Bürger verschieben würde.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
| Regelung | Bedeutung für Bürger | Auswirkung auf Behörden |
|---|---|---|
| Klagerecht | Bürger können Diskriminierung einklagen | Behörden müssen sich rechtfertigen |
| Beweiserleichterung | Indizien reichen aus | Behörde muss Gegenbeweis liefern |
| Schadensersatz | Finanzielle Entschädigung möglich | Haftungsrisiko steigt |
| Verbandsklagen | Unterstützung durch Organisationen | Mehr Verfahren möglich |
Der Streitpunkt: Beweislast
Besonders umstritten ist die sogenannte
Kritiker sprechen von einer faktischen Beweislastumkehr. Die Landesregierung hingegen verweist darauf, dass dieses Prinzip bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) existiert.
Warum die Polizeigewerkschaft Sturm läuft
Die Polizeigewerkschaft gegen das Gesetz Schleswig-Holstein positioniert sich klar. Ihr Vorwurf: Das Gesetz stelle Beamte unter pauschalen Verdacht.
Die zentrale Kritik:
-
• Generalverdacht gegen Polizei
• Mehr Bürokratie und Dokumentationspflichten
• Erhöhtes Risiko für Beschwerden und Klagen
• Psychischer Druck auf Einsatzkräfte
Aus Sicht der Gewerkschaft könnte das Gesetz die tägliche Polizeiarbeit erschweren - insbesondere bei spontanen Entscheidungen im Einsatz.
Tourés Argument: "Schutzlücke schließen"
Sozialministerin Aminata Touré argumentiert dagegen mit einer klaren Linie: Es gebe bislang eine rechtliche Lücke, wenn Bürger durch staatliches Handeln benachteiligt werden.
Das Ziel sei kein Angriff auf Beamte, sondern ein moderner Rechtsrahmen:
-
• Gleichbehandlung auch gegenüber dem Staat
• Mehr Transparenz im Verwaltungshandeln
• Stärkung von Minderheitenrechten
Offizielle Details zum Gesetz finden sich auf der Seite der Landesregierung: Zur Quelle
Vergleich: So steht Schleswig-Holstein im Bundesvergleich da
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt: Schleswig-Holstein ist nicht allein.
| Bundesland | Status | Besonderheit |
|---|---|---|
| Berlin | Gesetz aktiv | Erstes Landesantidiskriminierungsgesetz |
| NRW | In Planung | Erstes großes Flächenland |
| Schleswig-Holstein | Geplant | Starker Fokus auf Behörden |
Berlin dient dabei als wichtiges Vorbild - allerdings ohne die befürchtete Klagewelle.
Analyse: Wer profitiert - und wer verliert?
Gewinner
-
• Bürger mit Diskriminierungserfahrungen
• Minderheiten und vulnerable Gruppen
• Transparenz im Staaty
Verlierer
-
• Behörden mit erhöhtem Prüfaufwand
• Polizei durch steigenden Rechtfertigungsdruck
• Verwaltung durch mehr Bürokratie
Die eigentliche Frage: Vertrauen oder Kontrolle?
Am Ende geht es um mehr als ein Gesetz. Es geht um die Balance zwischen Vertrauen in staatliches Handeln und Kontrolle durch den Bürger.
Die einen sehen ein überfälliges Instrument gegen strukturelle Diskriminierung. Die anderen fürchten einen Systemwechsel, der den Staat unter Generalverdacht stellt.
Einordnung mit weiterführenden Quellen
Weitere Hintergründe liefert der Mediendienst Integration: Mediendienst Integration
Ein Überblick zu Diskriminierungsrecht in Deutschland: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Fazit
Das Schleswig-Holstein Diskriminierungsgesetz ist mehr als ein politisches Detail. Es ist ein Signal dafür, wie sich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat verändern könnte.
Ob es am Ende mehr Gerechtigkeit bringt oder neue Konflikte schafft, wird nicht im Gesetzestext entschieden - sondern in der Praxis.
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.
|
|
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung -Bild: © Tarifrechner.de |
So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.
Mangelnde Transparenz
So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.
Unverhältnismäßigkeit
Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.
Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützte zuletzt die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.
Die Kommunalaufsicht im Kreis
Plön und im Bundesland
Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung
der
|
|
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein
Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle
in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes
Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der
Grundlagen der Kommunalaufsicht
In Deutschland basiert die
Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht
bildet das
Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein
Auf Landesebene
Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in
Schleswig-Holstein ist das
Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön
Im Kreis Plön nimmt der
Aufgaben der Kommunalaufsicht
Beratung der Kommunen
Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.
Prüfung von Entscheidungen
Die
Kontrollfunktion
Bei Verdacht auf
Grenzen der Kommunalaufsicht
Keine Zweckmäßigkeitskontrolle
Die Kommunalaufsicht prüft nicht die
Fallbeispiele aus dem Kreis Plön
Haushaltsgenehmigungen
Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre
Haushaltspläne von der
Bürgerentscheide
Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.
|
|
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss -Bild: © Tarifrechner.de |
Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein
(IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu
amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht
missachten oder unbegründet verweigern, stellt die
Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (
Rechtliche Grundlage des Informationszugangs
Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.
Wer kann eine Anfrage stellen?
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.
Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.
Prüfung von Beschwerden
Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.
Vermittlung zwischen Bürger und Behörde
Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.
Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde
Beratung der Antragsteller
Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.
Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen
Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.
Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten
Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.
Typische Herausforderungen und Empfehlungen
Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen
Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf
IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen
schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine
Unzulässige Ablehnungen
Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
|
| Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Damit Ihnen in Zukunft keine News entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |


