Smartphone Apps: 49 Prozent nutzen unterwegs Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps
• 07.07.22 Wenn es nach dem Oberlandesgericht Celle geht, sind die Blitzer Apps auf den Smartphones ein teures Vergnügen. Immerhin urteilte das Oberlandesgericht gegen einen Autofahrer, der eine Blitzer App auf sein Smartphone installiert hatte und dabei von der Polizei erwischt wurde, teilte zuletzt Rechtsanwalt Udo Vetter mit. In Deutschland droht ein
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Smartphone Apps: 49 Prozent nutzen unterwegs Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps
Wer in den Sommerferien mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt über die Rechtslage vor Ort informieren. In den meisten europäischen Ländern dürfen Blitzer-Warner nicht genutzt werden, in vielen ist sogar das Mitführen spezieller Warngeräte verboten. Dabei sind die Strafen teilweise um ein Vielfaches höher als in Deutschland, warnt der Branchenverband Bitkom.
Smartphone Apps: 49 Prozent nutzen unterwegs Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps -Screenshot: Blitzer.de |
Im Übrigen sagen 26 Prozent, die Blitzer-Warn-Apps, spezielle Radarwarngeräte oder Blitzer-Warnungen auf dem Navigationsgerät nutzen, dass die Warnung zuverlässig funktioniert. Und 36 Prozent verwenden diese Art der Blitzer-Warnung dennoch bei jeder Fahrt. Und rund die Hälfte hat durch die Nutzung der Blitzer-Warnung schon Strafzettel vermieden.
89 Prozent der Autofahrer informieren sich unterwegs, auch wenn vieles davon in Deutschland verboten ist. Denn hierzulande ist während der Fahrt nur die allgemeine Information über Radarkontrollen erlaubt, wie durch Radio-Meldungen. Diese Technik nutzen 70 Prozent der Autofahrer.
Technische Möglichkeiten, die den Standort des Fahrzeugs nutzen und ortsbezogen vor stationären oder mobilen Blitzern eine Warnung geben, sind dagegen laut Straßenverkehrsordnung verboten. Aber 49 Prozent der Autofahrer nutzen diese Technik. So setzt ein Viertel der Autofahrerinnen und Autofahrer eine Blitzer-Warn-App auf dem Smartphone ein, 14 Prozent nutzen ein spezielles Radarwarngerät und 13 Prozent eine Blitzer-Warnung auf ihrem Navigationsgerät, so das Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.
"Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Polizei und Ordnungsamt wollen sich nun mal nicht austricksen lassen", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Blitzer App beliebtes Spielzeug der Autofahrer
Wohl mit zu den beliebtesten Blitzer Apps gehört die App Blitzer.de, welche es als kostenlose und als kostenpflichtige Version gibt. Die Datenbank wird dabei regelmäßig von den Autofahrern aktualisiert, die sich durch das gesamte Bundesgebiet bewegen. Damit sind dann alle anderen Blitzer.de App Nutzer vor Tempokontrollen gewarnt.Erstmals hat mit dem Oberlandesgericht Celle ein oberes Gericht entschieden, dass Autofahrer keine Blitzer-Apps nutzen dürfen. Sonst droht ihnen ein Bußgeld, so der Rechtsanwalt Vetter weiter. Denn immerhin ist es juristisch umstritten, ob Blitzer-Apps gegen § 23b Abs. 1b StVO verstoßen. Laut der Vorschrift darf man kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dieses ist immerhin der Zweck der Blitzer-Apps.
So meinte dann auch das Oberlandesgericht Celle, dass die eine Blitzer-App sei so ein verbotenes Gerät sei, obwohl es sich ja hier nur um Software handelt. Auch haben die Richter laut dem Rechtsanwalt offenbar überhaupt nicht verstanden, dass Blitzer-Apps keine Maßnahmen "anzeigen", wie es etwa klassische Radarwarner machen. Vielmehr gegeben Sie nur Community-Meldungen über gesichtete Blitzer weiter.
Wir von Tarifrechner.de Redaktion meinen auch, dass eine Datenbankabfrage kein Verkehrsverstoss darstellt. Daher würde man vielleicht auch ein Radiogerät beschuldigen können, ein Blitzerwarner zu sein, nur weil es dort entsprechende Meldungen über Blitzer gibt.
Allerdings sollten unsere Leser nun vorsichtig aufgrund des Urteils aus Celle sein, die Polizei ist bei dem aktuell Fall nur auf den Autofahrer aufmerksam geworden, weil die Blitzer-App sichtbar war. Daher sollte man, um Ärger vorzubeugen, das Display nicht von außen sichtbar machen, oder die Blitzer-App im Hintergrund laufen lassen, so dass auf dem Bildschirm keine Hinweise auf eine entsprechende App zu sehen ist. Auch kann der Beifahrer die Blitzer-App ohne Problem laufen lassen, es darf nur der Fahrzeugführer nicht sein.
Wenn Sie nun auf der Suche nach einem passenden und günstigem Android Smartphone und Tablet PC sind, um die passenden Blitzer Apps zu nutzen (natürlich nur als Beifahrer), werden Sie sicherlich in unserem Preisvergleich für Android Geräte fündig, hier listen wir eine große Übersicht von Android Geräten ab 45 Euro auf.
OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15
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