Statistik: Telefonische Überwachung gestiegen --Effizienz in Zukunft geringer
• 27.04.06 Die Bundesnetzagentur hat am 26. April 2006 in ihrem Amtsblatt die Jahresstatistik 2005 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 TKG veröffentlicht.Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.015 Anordnungen zur
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Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.
Interessant dürfte jetzt für den Leser sein, dass natürlich auch zunehmend VoIP Gespräche über das Handy geführt werden können, da die Datentarife fürs Handy immer billiger werden. Als Ansatz dient dabei eine VPN (Virtuell Privat Network) Verbindung vom Handy mit einem Server, über den die Gespräche geführt werden. Das VPN-Netz ist verschlüsselt und gilt als derzeit nicht knackbar. Auch wenn Mobilfunkprovider es nicht gerne sehen und VoIP Gespräche in ihren AGB verbieten, Inhalte von VPN-Verbindungen können auch die Provider nicht sehen. So holt die aktuelle Technologie den Gesetzgeber ein und die Effizienz der Telefonüberwachung im Mobilfunknetz sinkt.
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