T-Com beantragt neue Interconnection Entgelte
• 07.02.06 T-Com hat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die Genehmigung für neue Interconnection-Entgelte beantragt. Die Genehmigung für die bisherigen Entgelte läuft zum 31. Mai 2006 aus. Interconnection-Entgelte zahlen Telekommunikationsunternehmen für die gegenseitige Nutzung ihrer
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Ziel des T-Com Antrags ist es, die Interconnection-Entgelte vor dem Hintergrund der Markt- und Kostenentwicklung neu zu strukturieren. Insgesamt ging das Verkehrsvolumen im Telefonnetz seit dem Jahr 2003 durch die verstärkte Mobilfunknutzung, die wachsende Interneteinwahl über breitbandige Zugänge sowie durch Marktanteilsgewinne von Wettbewerbern mit eigenem Anschlussnetz zurück.
Erheblich gestiegen ist die Nachfrage nach Interconnection-Leistungen in der so genannten Tarifzone I (local) und dies vor allem in den für den Netzbetrieb kostenintensiveren ländlichen Bereichen. Gesunken sind dagegen die Gesamtkosten für die Interconnection-Leistungen in den Tarifzonen II (single) und III (double).
In die Tarifzone I (local) fallen Verbindungen, die an einem der 474 lokalen Einzugsbereiche übergeben werden. Die Tarifzone II (single transit) kommt bei Übergabe an einem der 23 Grundeinzugsbereiche zur Anwendung. Die Tarifzone III (double transit) kommt zur Anwendung, wenn Verbindungen nur an einem Übergabepunkt im Bundesgebiet übergeben werden.
Die strategische Geschäftseinheit der Deutschen Telekom hat neben einer Steigerung des Entgeltniveaus für lokale Interconnection-Leistungen auf 0,66 Cent pro Minute eine deutliche Absenkung der Entgelte für die Tarifstufen II und III auf 0,74 Cent beziehungsweise 0,88 Cent pro Minute beantragt.
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