AKTION 736x414
Anzeige

Trotz Strompreisbremse: Eon erhöht Strompreise in NRW um 45 Prozent --Kartellamt führt Ermittlungen

• 17.04.23 Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent. Allerdings gibt es weitere Erhöhungen auch im laufenden Jahr. So hatte nun Eon die Strompreise in NRW um 45 Prozent erhöht. Kritik gab es dann auch von der Verbraucherzentrale NRW laut einem
AKTION 500x500
Anzeige
Medienbericht. Auch die Bürger sind verärgert, so gibt es schon mehr als 1000 Beschwerden in diesem Jahr beim Bundeskartellamt wegen Strompreiserhöhungen.

Trotz Strompreisbremse: Eon erhöht Strompreise in NRW um 45 Prozent --Kartellamt führt Ermittlungen

So könnten also viele Millionen Strompreiserhöhungen illegal sein. Dieses wird nun das Kartellamt feststellen. Dieses geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt
Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So gibt es Kritik vom Kartellamts-Chef Andreas Mundt: "Der Anreiz dafür ist offenkundig, da die Kunden nur den gedeckelten Preis zahlen", so der Experte in einem Bericht bei der "Rheinische Post". So gibt es mehr als 1000 Beschwerden beim Bundeskartellamt, wo eine Abteilung zur Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen die Arbeit aufgenommen hat.

"Es ist alles andere als trivial, unter Tausenden Versorgern mit verschiedensten Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Aber wir kommen sehr gut voran", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in dem Medienbericht.

Auch sollen die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten sein.

Dabei liegen viele Strompreiserhöhungen in den letzten Monaten deutlich über die Grenze von 40 Cent pro kWh, daher müsste der Steuerzahler für die Preisdifferenz aufkommen. Nun müssen die Stromanbieter laut einem Gesetzesvorschlag aber die neuen Strompreise begründen. Immerhin sind auch im Monat November die Strompreise an der Strombörse zurückgegangen und begründen keine Preiserhöhungen von teils über 100 Prozent.

Betroffen sind aktuell nun die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. So will der Marktführer Eon zum 1. Juni seine Preise in der Grundversorgung erhöhen. "In Teilen von NRW liegt der neue Arbeitspreis bei 49,44 Cent brutto je Kilowattstunde, das bedeutet für einen durchschnittlichen Verbrauch eine Anpassung um rund 45 Prozent", bestätigte ein Sprecher von Eon Energie in der "Rheinische Post".

Kritik kommt daher auch von den Verbraucherschützern NRW. "Die Steigerungen, die Eon angekündigt hat, sind sehr drastisch", sagte Amelie Vogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Auch betonte die Expertin, dass dieses für die Bürger vor allem ärgerlich ist, weil die Energiepreise an der Börse seit einer Weile wieder sinken würden. Zudem können die vom Bund eingeführten Bremsen den Preisschock nur mildern. "Grundsätzlich dämpft die Strompreisbremse natürlich die Erhöhung. Aber für 20 Prozent des Verbrauchs müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch den hohen neuen Preis zahlen", erläuterte Vogler bei der "Rheinische Post". Derzeit deckelt die Strompreisbremse den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde.

Strompreisbremse Gesetz: Bundesregierung will illegale Strompreiserhöhungen verbieten

So muss nun der Versorger im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, so ein Bildbericht unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erfreulich für die Stromkunden, solange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Dabei haben nun auch viele Stromkunden Schadensersatzforderungen angekündigt, wenn das Kartellamt die Strompreiserhöhung als rechtswidrig sieht. Immerhin haben viele Stromkunden ihren Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Dann einen Wechsel zu einem Grundversorgertarif gemacht, welcher oftmals höher ist, als der alte Strompreistarif.

Ab dem 1.Januar 2023 will die Stadtwerke München in dem Grundversorgertarif satte 61,89 Cent pro kWh verlangen. In dem der Redaktion vorliegendem Schreiben der Stadtwerke sind es sogar 66 Cent pro kWh im Tarif "M/Strom Fix". Im Monat Oktober hatte man für 6000 kWh Strom an der Strombörse laut Tibber.com 162 Euro bezahlt, im Monat November waren es 175 Euro. Setzt man die Grundversorgertarife der Stadtwerke München an, wären es dann 309,45 Euro pro Monat als Abschlag.

"Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, in einem Bildbericht. "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern", so der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse.

So haben zum 1.Januar 636 Stromversorger laut einem Check24 Vergleich Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte vorgesehen. Der Redaktion liegen Tariferhöhung von den Stadtwerken München von 28 Cent auf 66 Cent pro kWh vor.

Auch fordert die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, in dem Bild-Bericht "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten". Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.".

Verbraucherzentrale: Verbraucherschützer warnen vor Fernwärmemonopol und der Abzocke beim Kunden

Wer mal schnell sein Fernwärmeanbieter wechseln will, ist bei einem Fernwärmeanschluss auf der schlechten Seite. Die Verbraucherschützer haben in der Vergangenheit immer wieder eine "quasi Monopol" bei der Fernwärme kritisiert. Daher sind Preise bei der Fernwärme von 15 Cent pro kWh aufwärts nicht ungewöhnlich. Zum Vergleich, der Gaspreisdeckel liegt bei 12 Cent, nun soll es auch einen Fernwärmedeckel von 9,5 Cent pro kWh laut der Bundesregierung geben. Zuvor gab es aber wohl viel Wildwuchs. Das Kartellamt prüft nun Ermittlungen aufgrund der Beschwerden der obersten Verbraucherschützerin Ramona Pop. Immerhin haben Deutschlands Verbraucherschützer die Fernwärme-Kunden vor "Abzocke" gewarnt und fordern eine strengere Regulierung des Sektors.

So sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes vzbv, im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Viele Fernwärmeanbieter sind maximal intransparent bei ihren Preisen und Preiserhöhungen. Die Kartellbehörden müssen das unbedingt schärfer in den Blick nehmen, um Abzocke zu verhindern". Und weiter: "Auch der Gesetzgeber ist gefordert, den Fernwärmesektor viel verbraucherfreundlicher zu regulieren.".

Verbraucherzentrale: Verbraucherschützer warnen vor Fernwärmemonopol und der Abzocke beim Kunden
Verbraucherzentrale: Verbraucherschützer warnen vor Fernwärmemonopol
und der Abzocke beim Kunden -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die vzbv-Chefin beklagte, es gebe schlicht keine genauen Vorgaben, welche Preissteigerungen bei der Fernwärme zulässig seien und welche nicht und wie die Kunden darüber informiert werden müssten. "Das ist ein echtes Dunkelfeld, und das entwickelt sich zu einem enormen Problem, gerade in Ballungsgebieten", sagte Pop weiter.

Die Verbraucherschützerin plädierte zudem für preiswerteren Strom für Wärmepumpen: "Wenn das Heizen mit Gas, Öl oder Pellets am Ende des Tages erschwinglicher ist, wird die Beschaffung der sinnvollen, aber teuren Wärmepumpen natürlich abgewürgt", sagte sie. "Daher fordern wir eine Obergrenze für Wärmestrom-Tarife.".

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

Wer den Laufzeitvertrag kündigen will, ist bei vielen Online-Tarifen und Angeboten immer noch auf die umständliche Zustellung einer schriftlichen Kündigung angewiesen. So zum Beispiel bei den vielen Strompreiserhöhungen in den letzten Tagen, wo die Tarife auch Online verfügbar sind, wäre ein Kündigungsbutton hilfreich. Immerhin ist der Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten mit Laufzeitverträgen seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. So haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft.

In der Zeit vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft. Dabei haben nur 273 Internet-Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut. So sind 349 Internet-Seiten. Auch haben 65 Internet-Seiten einen versteckten Kündigungs-Button. Zum Beispiel verstecken viele Anbieter ihren Kündigungs-Button ganz unten, auf den Internet-Seiten, wie bei den Stadtwerken München.

Bei den Stadtwerken München muss man erst Kommentare lesen: "Melden Sie sich nochmal bei uns". "Sie sind mit ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden, dann ist ein Tarifwechsel vielleicht die richtige Lösung". Nach weiterem runterscrollen, erscheint ein "Tarifberater", dann ein Hinweis "Oder ziehen Sie um". Dann viel Prosa für "Gute Gründe für die SWM". Wer ist bis dahin geschafft hat, kann den Button "Vertrag kündigen" ganz unten vorfinden. Aber formlose Kündigung geht hier gar nicht, man kommt nur weiter, wenn man Vertragsnummer und Zählernummer hat. Auch kann man dann keine fristlose Kündigung oder einen Kündigungstermin angeben. Dieses ist besonders ärgerlich, weil die Stadtwerke München ihren Strompreis von 28 Cent auf 66 Cent zum 1.1.2023 angehoben haben. Wer will da noch Stromkunde sein?

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton
--Auch Stromanbieter betroffen -Screenshot: Verbraucherzentrale.de

Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.

Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die Verbraucherschützer sogar klagen. Hier sind die Ergebnisse noch offen.

Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen

Manche Verträge können Sie ausschließlich schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.

Musterformular für fristlose Kündigung

Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt. Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.

Das Musterformular ist online bei den Verbraucherschützern zu finden.

Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk

Wenn man einen Prepaid Tarif ohne einen Mindestumsatz bucht, sollte man auch keinen Mindestumsatz haben. So hatte sich nun das Landgericht Essen der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband angeschlossen. Daher sei die Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend, so die Richter am Landgericht Essen.

So darf die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Diese Aussage hatte Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert und nun vor Gericht in ihrer Auffassung eine Bestätigung vom Landgericht Essen bekommen.

Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung für Mobilfunktarif Alditalk
Verbraucherzentrale vzbv: Gerichtsurteil bestätigt irreführende Werbung
für Mobilfunktarif Alditalk -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Das hatte das Landgericht Essen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Werbeaussage nicht zu treffe und sei daher irreführend.

"Der Tarif kann nur eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden, wenn Kund:innen nicht immer wieder neues Guthaben in Höhe von mindestens fünf Euro aufladen," sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Das ist nichts anderes als ein für die Nutzung der SIM-Karte erforderlicher Mindestumsatz, den es nach der Werbung angeblich nicht gibt.".

Guthaben muss immer wieder aufgeladen werden

Die Medion AG wirbt im Internet für den "Basis-Prepaid-Tarif" von Alditalk mit der Behauptung "Kein Mindestumsatz". Dieser Tarif ist dadurch gekennzeichnet, dass nach Aktivierung der SIM-Karte das Startguthaben zunächst nur innerhalb eines Aktivitätszeitfensters von zwölf Monaten genutzt werden kann.

Nach dem Ablauf des Zeitfensters sind die Kunden noch zwei Monate auf dem Handy erreichbar. Danach wird ihre SIM-Karte deaktiviert. Um weiter telefonieren zu können und erreichbar zu bleiben, müssen diese ihr Aktivitätszeitfenster verlängern, indem sie immer wieder neues Guthaben aufladen. Zahlen sie zum Beispiel den Mindestaufladebetrag von fünf Euro, verlängert sich das Zeitfenster um vier Monate. Danach ist eine erneute Aufladung nötig.

Wenn man dann das maximale Guthaben von 200 Euro erreicht hat, sind die Kunden gezwungen, mindestens fünf Euro ihres Guthaben "abzutelefonieren", so die Verbraucherschützer. Sonst ist keine neue Aufladung und damit auch keine Verlängerung des Aktivitätszeitfensters mehr möglich.

Das Landgericht Essen schloß sich der Auffassung des vzbv an, dass die Behauptung "Kein Mindestumsatz" für Verbraucher irreführend ist.

Das Gericht kritisierte, dass Kunden verbrauchsunabhängig auf ihr "Konto" einzahlen, um die SIM-Karte weiter nutzen zu können und die vertragliche Gegenleistung zu erhalten. Bei Erreichen des maximalen Guthabens seien sie zudem gezwungen, Guthaben zu verbrauchen, um das Aktivitätszeitfenster verlängern zu können. Damit läge aber ein Mindestumsatz vor.

Strompreisbremse ab Januar geplant

Ab dem kommenden Januar soll dann eine Strompreisbremse greifen. Auch hier gilt die 80 Prozent Marke des bisherigen Verbrauchs. Der Deckel liegt bei einem Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden. Im Oktober hatte in Hamburg der Grundversorgung Vattenfall den Verbrauchspreis von 28,82 Cent/kWh auf 33,12 Cent/kWh angehoben. Trotzdem gehören die Vattenfall-Tarife weiterhin zu den günstigsten Tarifen im Norden Deutschlands und auch in Berlin.

Laut den Vergleichsportalen liegen die bundesweite Strompreis allerdings im Durchschnitt bei über 45 Cent je Kilowattstunde. Dabei sind eigentlich nur noch die Grundversorgertarife eine Alternative, wie auch unsere Strompreisvergleiche aufzeigen.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen dann endlich die Übergewinnsteuer eingeführt werden. Die FDP nennt diese "Zufallsgewinne".

Die Kosten beim Strom sollen sich laut der Bundesregierung zwischen 23 und 33 Milliarden Euro belaufen. Der Mittelbedarf für die industrielle Strompreisbremse werde auf weitere 30 bis 36 Milliarden Euro geschätzt. Für die Gaspreisbremse schätzt die Bundesregierung Kosten von über 30 Milliarden Euro ein.

Gaspreisentlastungen: Verbraucherschützer fordern Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden

Zum einen bauen viele Stromkunden neue Photovoltaik Anlagen auf ihren Dächern auf und betreiben mit dem Strom ihre Wärmepumpen zum Heizen. Allerdings sind viele Kunden weiterhin aus Strom- und Gaslieferungen aus den öffentlichen Netzen angewiesen. Nun fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband, dass die Gas- und Fernwärmekunden sofort entlastet werden sollen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) will aufgrund der besonders stark gestiegenen Gaspreise die Verbraucher, die leitungsgebundenes Erdgas oder Fernwärme beziehen, gesondert und kurzfristig finanziell entlasten. In seinem Entwurf geht das BMWK von einem aktuellen Gaspreis für Neukunden aus, der in Jahresfrist um 416 Prozent gestiegen ist. Etwa die Hälfte der deutschen Haushalte heizen mit Gas, etwa 14 Prozent der Haushalte werden mit Fernwärme versorgt, die ihrerseits zu einem wesentlichen Teil mit Gas erzeugt wird.

Die Experten Kommission Gas und Wärme hat daher in ihrem Zwischenbericht am 10. Oktober 2022 vorgeschlagen, private Haushalte sowie Handel, Dienstleistung und Gewerbe (GDH) sowie Industrie kurzfristig zu entlasten. Für 2023 hat die Kommission einen Gaspreisdeckel vorgeschlagen, der ab dem 1. Januar umgesetzt werden soll. Da dies für Haushalts- und GDH-Kunden zeitlich nicht umsetzbar sei, soll für diese und für die Wohnungswirtschaft statt des Deckels in Januar und Februar die Abschlagszahlung für Dezember 2022 durch die Bundesregierung übernommen werden.

Daher kommen die Forderungen der Verbraucherzentrale, dass die Gas- und Fernwärmekunden kurzfristig mit einer Soforthilfe im Dezember entlastet werden sollten. Diese Soforthilfe soll eine einmalige Abschlagszahlung aller Gasstandardlastprofil (SLP)-Kunden und Wärmekunden sowie der mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechneten Wohnungswirtschaft im Dezember 2022 enthalten. Damit sollen auch alle privaten Haushalte, sowohl Eigentümer als auch Mieterhaushalte, erfasst werden.

Die Abschlagszahlung soll aus dem Produkt eines Zwölftel des tatsächlichen Jahresverbrauchs 2022 einschließlich Dezember und dem Preis für Dezember 2022 bestehen, so die Verbraucherschützer weiter.

Für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind insbesondere folgende Regelungen für Gas- und Fernwärmekunden geplant: Vermieter, die ihre Mieter mit Wärme und Warmwasser versorgen, sollen die Entlastung, die sie selbst erhalten, an die Mieter weitergeben müssen. Wenn Mieter bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, soll der entsprechende Erhöhungsbetrag für Dezember ebenfalls nicht geleistet werden müssen. WEGs sollen die Entlastung an die Wohnungseigentümer und diese im Falle der Vermietung an ihre Mieter weitergeben müssen.

Darüber hinaus bleibt offen, ob die Mietern, die Abschlagszahlung von ihren Vermieter bis zum 31.12.2022 erhalten müssen.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung gegen Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH

Wenn es nur noch Grundversorgertarife gibt, die vielleicht bezahlbar sind, dann weiss eigentlich jeder Verbraucher, dass es auch viel Wildwuchs gibt. So hat nun die Verbraucherzentrale Bundesverband einstweilige Verfügungen gegen die Preiserhöhungen der BSE Strom und Erdgas GmbH erwirkt.

"Die rechtliche Einschätzung des vzbv treffe zu", entschied das Landgericht Verden. Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Unternehmen in vollem Umfang statt.

Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung gegen BSE Strom und Erdgas GmbH
Strompreiserhöhungen gestoppt: Verbraucherzentrale mit einstweilige Verfügung
gegen BSE Strom und Erdgas GmbH -Bild: © pixabay.com

So hat nun laut der Verbraucherzentrale Bundesverband das Landgericht Verden der BSE Strom- und Erdgas GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Der Stromversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden, ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Unternehmen Rechtsbruch vorgeworfen, weil es drastische Preiserhöhungen viel zu kurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte.

"Die aktuelle Situation am Strommarkt berechtigt Anbieter noch lange nicht, gesetzliche und vertragliche Regelungen für Preiserhöhungen einfach zu missachten", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

Und Frau Hoppe weiter: "Stromversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden über geplante Preiserhöhungen so informieren, dass sie prüfen können, ob die Erhöhung berechtigt ist. Außerdem müssen sie ausreichend Zeit haben, zu einem möglicherweise günstigeren Anbieter zu wechseln, bevor die neuen Preise wirksam werden.".

So hatte der Stromanbieter BSE in einem Kundenanschreiben massive Preiserhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten angekündigt. "So sollte ein Kunde künftig einen Arbeitspreis von 99,87 Cent pro Kilowattsunde zahlen". Dieses war eine Verdoppelung des Preises, so die Verbraucherschützer. "In einem andern Fall sollte der Preis sogar um mehr als das Vierfache von 21,66 auf 97,93 Cent pro Kilowattstunde steigen", so die weitere Kritik.

Dabei konnte man nachweisen, dass die neuen Preise schon ab dem 16. September 2022 gelten sollten, obwohl die Schreiben erst am 5. September 2022 versandt wurden. Ein Umstand, den die Verbraucherzentrale Niedersachsen ebenfalls gerügt hat. Darüber hinaus blieb unklar, wie sich der neue Arbeitspreis im Vergleich zum alten zusammensetzt.

Gesetzliche Ankündigungsfrist missachtet

Nach Auffassung des vzbv sind die Preiserhöhungen unwirksam und das Vorgehen des Unternehmens ein klarer Rechtsbruch. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Haushaltskunden über eine geplante Preisänderung spätestes einen Monat vorher zu unterrichten. Selbst die Geschäftsbedingungen des Stromversorgers sahen eine Frist von mindestens vier Wochen vor. Tatsächlich wurden die Kunden je nach Postlaufzeit nur etwa sieben bis zehn Tage im Voraus über die massiven Preiserhöhungen informiert.

Darüber hinaus wirft der vzbv dem Unternehmen vor, die gesetzlichen Transparenzanforderungen an Preiserhöhungen zu missachten. Nach dem Gesetz müssen Stromunternehmen über Preisänderungen einfach und verständlich informieren und dabei auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderungen hinweisen.

"Das erfordert nach der Rechtsprechung, dass auch die einzelnen Kostenbestandteile des Strompreises vor und nach der Preisanpassung gegenüberzustellen sind", so die Begründung der Verbraucherschützer. Neben Beschaffungs- und Vertriebskosten sind das die verschiedenen Steuern und Umlagen sowie die Entgelte an die Netzbetreiber. Nur so lässt sich überprüfen, ob eine Preiserhöhung berechtigt ist.

Die Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass Kunden durch die kurzfristige Ankündigung und die intransparente Darstellung überrumpelt und dazu verleitet werden, eine möglicherweise unberechtigte Preiserhöhung ungeprüft zu akzeptieren.

Auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Der vzbv geht in der aktuellen Energiekrise verstärkt dagegen vor. Betroffene können im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungen mit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Verfahren ergeben.

Gasumlage Debakel: Erster Gasanbieter zieht Gasumlage zurück --Stadtwerke Neumünster erhöhen trotzdem

Die Gas- und Strompreise kannten in den letzten Wochen nur eine Richtung. Daher waren die Grundversorgertarife fast immer billiger als die Neukundentarife. Durch die Gasumlage wurden die Tarife nochmals verteuert. In dem der Redaktion vorliegen Fall waren es bei E.On gleich 59 Prozent. Aber die Stadtwerke Neumünster erhöhen die Gastarife weiter. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass man sich an der Dezemberabschlagsrechnung bereichern will, welche der Bund ja bezahlen soll.

Mit E.On hat nun im Norden Deutschlands der Anbieter seinen Kunden mitgeteilt, die umstrittene Gasumlage nicht zu berechnen. So hatte der Energieanbieter wie der Grundversorger E.On im Norden Deutschlands die Gaskunden im September informiert, dass es eine Kostensteigerung durch die Gasumlage, Bilanzierungsumlage und Gasspeicherumlage von 3,76 Ct/kWh geben wird. Zuvor lagen die Bilanzierungsumlage und Gasspeicherumlage bei 0 Euro und tauchten bei den Rechnungen nicht auf.

Gasumlage Debakel: Erster Gasanbieter zieht Gasumlage zurück --Stadtwerke Neumünster erhöhen trotzdem
Gasumlage Debakel: Erster Gasanbieter zieht Gasumlage zurück
--Stadtwerke Neumünster erhöhen trotzdem -Bild: © pixabay.com

Dabei waren dann auch schon 19 Prozent Mehrwertsteuer inklusive. Dabei wollte die Ampelregierung erst 0 Prozent Mehrwertsteuer und dann 7 Prozent einführen. Nun sind es bekanntlich 7 Prozent geworden.

Dabei verzichtet E.On auch auf die umstrittene Bilanzierungsumlage von 0,57 Cent und eine Gasspeicherumlage von 0,059 Cent.

So schreibt E.On "Die Preiserhöhung zum 1.November 2020 ist gegenstandslos. Für Sie gelten unverändert ihre alten Preise". Und weiter "Dabei geben wir selbstverständlich die temporäre Mehrwertsteuersenkung auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf 7 Prozent in unserer Rechnung an Sie weiter".

Stadtwerke Neumünster mit Gaspreiserhöhungen, Bilanzierungsumlage und Gasspeicherumlage

Die Stadtwerke Neumünster erhöhen zum 1.Dezember ihre Gaspreise. Dabei ist dann auch die Bilanzierungsumlage von 0,57 Cent und eine Gasspeicherumlage von 0,059 Cent drin, neben der satten Preiserhöhung auf 16 Cent pro kWh. Die neuen Preise gelten dann für alle Tarife. Die neuen Gaspreise erhöhen damit die Gasrechnungen um 30 bis 50 Prozent, so die ersten Berechnungen in den Medien.

Dabei will der Bund noch in diesem Jahr für Dezember die Abschlagsrechnung übernehmen. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass man sich an der Dezemberabschlagsrechnung bereichern will, welche der Bund ja bezahlen soll, so die erste Kritik in den sozialen Medien an der Gaspreiserhöhung von den Stadtwerken Neumünster.

Weiterhin gilt die Frage, ob die Bilanzierungsumlage von 0,57 Cent und eine Gasspeicherumlage von 0,059 Cent rechtmässig sind. Hier gilt der gleiche Grund, warum Habeck die umstrittene Gasumlage abgeschafft hatte. Daher sollten Verbraucher Widerspruch einlegen und diesen von der kostenlosen Schlichtungsstelle Energie/Gas bewerten lassen.

Besonders ärgerlich ist es für die Verbraucher, wenn man trotz Preisgarantie eine Preiserhöhung verpasst bekommt. Immerhin berichtet die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von zwei Energieanbieter, welche nach ihrer Ansicht rechtswidrige Preiserhöhungen durchführten. Nun geht es vor Gericht im Rahmen einer Musterfeststellungsklage. Betroffene Kunden können sich daher der Klage anschliessen. Auch sucht die Verbraucherzentrale immer wieder neue Fälle von rechtswidrigen Gas- und Strompreiserhöhungen.

Verbraucherzentrale Musterfeststellungsklage: Energieanbieter haben trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht

So haben die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht, laut der Verbraucherzentrale ist dieses unzulässig. So hat die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklagen eingereicht, um die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen gerichtlich feststellen zu lassen. Daher können sich auch Betroffene sich in einigen Wochen zur Klage anmelden. Wir werden dann darüber berichten, wenn dieses so weit ist.

Gegen unzulässige Preiserhöhungen trotz Preisgarantie hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt zwei Musterfeststellungsklagen eingereicht: "Verbraucher:innen sind in der aktuellen Energiekrise auf eine sichere und planbare Energieversorgung angewiesen. Unternehmen müssen daher die vereinbarten Preisgarantien einhalten", fordert Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen bei der Verbraucherzentrale.

"Primastrom und voxenergie haben mit Preisgarantien geworben. Trotzdem erhöhen sie ihre Preise teilweise um mehrere hundert Prozent. Der vzbv lässt vor Gericht feststellen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und die Verbraucher:innen lediglich die vereinbarten Preise zahlen müssen." Dabei haben die Anbieter laut den Verbraucherschützern ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen.

Dabei haben sich Im Vorfeld der Klage 1.100 Verbraucher mit ihren Fällen bei den Verbraucherzentralen gemeldet. So forderte Primastrom nach der Preiserhöhung von einer Verbraucherin monatlich ca. 280 Euro Abschlag für die Stromversorgung. Statt 29,59 ct/kWh soll sie inzwischen 105,79 ct/kWh zahlen . Dieses ist ein Preisanstieg um rund 258 Prozent.

Ein anderer Verbraucher sollte statt ursprünglich 6,45 ct/kWh nach der Preiserhöhung 55,09 ct/kWh für Gas an Voxenergie bezahlen. Dieses entspricht einen Anstieg um rund 754 Prozent. Als Abschlag forderte der Anbieter plötzlich mehr als 1.100 Euro monatlich.

Einseitige Preiserhöhungen unzulässig

Die Preiserhöhungen sind aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig, da diese einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde für die teilnehmenden Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Kunden aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Kunden entschädigt werden, denen Primastrom oder Voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.

Viele Beschwerden gegen Primastrom und Voxenergie

Neben den Preiserhöhungen fallen Primastrom und Voxenergie den Verbraucherzentralen auch zu anderen Themen immer wieder negativ auf. Dabei listen die Verbraucherschützer Telefonwerbung, telefonisch untergeschobenen Verträgen und rechtswidrige Vertragsverlängerungen auf. Bei insgesamt annähernd 3.600 Beschwerden zum Thema Energie im Juni 2022 entfielen allein 44 Prozent auf Voxenergie und Primastrom.

Verbraucher können ihre Erlebnisse online schildern

Aber auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können nun im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungen mit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben.

In den kommenden Wochen wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene eintragen und am Verfahren kostenlos teilnehmen. Wir werden daher weiter darüber berichten.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:
  • 28.03.24 Die Gesetzesnovelle für Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung steht immer noch nicht, dafür werden ab dem 1.April weniger Daten bei der Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) verlangt. Auch die ...
  • 28.03.24 So muss mittlerweile bei den Telekommunikations- und auch Glasfaserverträgen ein Datum für die erste Kündigungsmöglichkeit vorhanden sein. Dieses kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei der "Deutsche Glasfaser" und reicht ...
  • 25.03.24 Bei WhatsApp wird an Sprachnachrichten gearbeitet, welche die Nachrichten in einen Text umwandeln kann. Diese Funktion wurde entwickelt, um die Zugänglichkeit und den Komfort für Benutzer zu verbessern, die lieber Text ...
  • 29.01.24 Bei WhatsApp gibt es bald die Möglichkeit mit anderen Chat-Apps zu kommunizieren. Die neue Funktion "Drittanbieter-Chats" in WhatsApp ist eine Reaktion auf den Digital Markets Act (DMA) der EU, der von ...
  • 23.01.24 Was bei Apple und den iPhones das Airdrop ist, ist nun bei WhatsApp und den Android Smartphones das Quick Share. Diese neue Feature ist erstmals in der Beta-Version von WhatsApp aufgetaucht. Dadurch können WhatsApp-Benutzer in unmittelbarer Nähe Dateien miteinander teilen. ...
  • 22.01.24 Das rechte milde Wetter und der sparsame Umgang mit Gas sorgen weiterhin für einen gut gefüllten Gasspeicher. So lag am 17.Januar der Gasspeicher bei rund 83 Prozent. Einher damit steigen die Gaspreise auch nicht mehr. Sondern es ist eher eine Beruhigung am Markt festzustellen. Allerdings liegen die Gaspreise noch immer bei dem doppelten, wie sie vor dem Ukraine-Krieg waren. ...
  • 28.12.23 Das rechte milde Wetter und der sparsame Umgang mit Gas sorgen weiterhin für einen gut gefüllten Gasspeicher. So lag am 26.Dezember der Gasspeicher bei 90,67 Prozent. So voll war der Gasspeicher noch nie zu ...
  • 22.12.23 Das Fiasko beim verfassungswidrigen Haushalt durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) schlägt immer grössere Wellen. So schafft es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne), dass die Bürger und Unternehmen nun immer mehr belastet werden bis hin zu einer Überforderung. Daher spricht man schon öffentlich von einer Energiearmut. Teurer wird es dann auf jedenfall ...
  • 20.12.23 Das Vertrauen in die Bundesregierung ist durch den Förderstopp bei den Elektroautos massiv gesunken. Dabei gibt es es kein Geld mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Hier gibt es einen Fehlbetrag von 60 Milliarden Euro durch den Verfassungswidrigen Haushalt, verursacht durch die Ampelregierung bestehend aus SPD, Grüne und FDP. Nun will laut einer aktuellen Umfrage ...

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Oster-Deal:
  • 10 GB 5G Allnet-Flat
  • 3 Freimonate
  • mtl. 6,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • 3 Freimonate
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen