Umfrage: Online-Banking wird von 73 Prozent der Internet-Nutzer genutzt
• 23.08.17 Das Online-Banking hat auch im Jahr 2017 immer mehr zufriedene Anwender gefunden. So können mittlerweile die Bankgeschäfte bequem vom heimischen Sofa aus via Smartphone oder PC erledigt werden. Auch kann man sich per Video-Chat über die Finanzen beraten lassen.
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73 Prozent der Internetnutzer setzen auf Online-Banking
So setzen mittlerweile 73 Prozent der Internetnutzer setzen auf Online-Banking. Ein Jahr zuvor waren es noch 70 Prozent, dieses entsprechen 42 Millionen Deutsche, so der Branchenverband Bitkom.
Online-Banking ist beliebt in Deutschland -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Dabei finden 89 Prozent der Befragten ihr Online-Banking intuitiv und leicht zu handhaben. 88 Prozent sagen, dass die Anwendung alle Funktionen bereithält, die sie im Alltag für ihre Bankgeschäfte benötigen. 82 Prozent empfinden ihr Online-Banking als übersichtlich und selbsterklärend. Und 75 Prozent der Befragten bewerten ihr Online-Banking als sicher und fast ebenso viele macht die digitale Kontoführung Spaß.
"Online-Banking ist die praktische, schnelle und sichere Ergänzung für den Alltag, der sich nicht immer mit den Öffnungszeiten der Bank verbinden lässt", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Auch bei den älteren Menschen kommt die digitale Kontoführung mittlerweile gut an. So nutzen 59 Prozent der Nutzer über 65 Jahren das Online-Banking. 64 Prozent der Befragten besuchen zusätzlich hin und wieder eine Bankfiliale.
Banken dürfen nur bei eingesetzte SMS-TAN kassieren
Die Kosten bei den Banken sind immer sehr ärgerlich. Nun hat der Bundesgerichtshof aber die Banken erneut in die Schranken, bei den Abrechnungen, gewiesen. So dürfen die smsTAN fürs Online-Banking den Kunden nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch benutzt werden. smsTANs, die nicht eingesetzt werden, dürfen auch nichts kosten, dieses hat so nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage gegen eine von der beklagten Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN. Der Kläger behauptet, die Beklagte verwende in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel mit folgendem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)". Er ist der Ansicht, diese Klausel verstoße gegen § 307 BGB, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, eine Preisklausel für smsTAN zu verwenden, bestreitet aber, dass diese den vom Kläger behaupteten Wortlaut hat.
Musik-Downloads im Internet schützen nicht vor Strafe - -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Die Klausel ist aufgrund ihres einschränkungslosen Wortlauts ("Jede smsTAN...") so auszulegen, dass sie ein Entgelt in Höhe von 0,10 Euro für jede TAN vorsieht, die per SMS an den Kunden versendet wird, ohne dass es darauf ankommt, ob diese im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zahlungsauftrages eingesetzt wird. Die Beklagte beansprucht danach etwa für jede TAN ein Entgelt, die zwar per SMS an den Kunden übersendet, von ihm aber z. B. auf Grund eines begründeten "Phishing"-Verdachts oder wegen der Überschreitung ihrer zeitlichen Geltungsdauer nicht verwendet wird. Ferner fällt nach der Klausel ein Entgelt auch dann an, wenn die TAN zwar zur Erteilung eines Zahlungsauftrags eingesetzt werden soll, dieser aber der Beklagten wegen einer technischen Fehlfunktion gar nicht zugeht.
Somit dürfen die Banken und Sparkassen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann in Rechnung stellen, wenn diese auch tatsächlich von dem Kunden benutzt wird.
Urteile aus den Vorinstanzen:
• LG Frankfurt am Main - Urteil vom 17. Januar 2013 - 5 O 168/12
• OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 29. Mai 2015 - 10 U 35/13
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