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Umstrittene Leistungsschutzrechte treten in Kraft

• 31.07.13 Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger im Vorfeld bei den Stellungnahmen zu den Leistungsschutzrechten haben bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind. Kritiker werfen dem Gesetzesvorhaben sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen.

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Morgen tritt das umstritte Gesetz nun in Kraft. Damit werden auch einige Online-Dienste ihren Dienst einstellen. So hat die beliebte Newssuchmaschine Rivva angekündigt, aufgrund der neuen Rechtslage keine Anrisstexte mehr anzuzeigen.

Zudem sind etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar, und Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. Aber auch die Verlage selbst gehörten zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden, so der Branchenverband Bitkom in seiner Kritik.

Bei Google wird es hingegen keine Änderungen geben. Google wird ab 1. August Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei zeichnet sich ab, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen.

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, News-Aggregatoren die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Kleinste Textausschnitte dürften zwar nun weiterhin lizenzfrei verwendet werden, so der Verband weiter. Allerdings gibt es auch Unklarheiten, die wohl nur vor Gericht geklärt werden. Unklar zum Beispiel, wie lang Textauszüge sein dürfen.

Ein Rechtsgutachten von der Humboldt Universität Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass das geplanten Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig einzustufen ist. Die Internet-Nutzer und Betreiber von Online-Portalen werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht Journalisten. Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten, so die Mitarbeiter am Rechtsgutachten Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin.


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