Zeitungsverleger wollen an Leistungsschutzrechte festhalten
• 23.02.13 Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger im Vorfeld bei den Stellungnahmen zu den Leistungsschutzrechten hat bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind. Dem geplanten Gesetzesvorhaben werden sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen. Ursprünglich wurde das Gesetzesvorhaben
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Ein Rechtsgutachten von der Humboldt Universität Berlin, welches gestern veröffentlicht wurde, kommt nun zu dem Ergebnis, dass das geplanten Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig einzustufen ist. Die Internet-Nutzer und Betreiber von Online-Portalen werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht Journalisten. Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten, so die Mitarbeiter am Rechtsgutachten Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger erklären einvernehmlich, dass es keinerlei Gespräche für einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Den schwarzen Peter versuchen die Zeitungsverleger dem Suchmaschinenbetreiber Google zuzuweisen, da dieser bei seiner Suche redaktionelle Texte von den Verlagen auflistet.
Auch bekräftigen die Verbände, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag das Leistungsschutzrecht verabschiede.
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