Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen unerwünschte SMS Nachrichten
• 19.09.08 Unerwünschte SMS Mitteilungen auf dem Handy der privaten Verbraucher sind mehr als ein Ärgernis, falls man dann noch darauf regiert, kann der Kunde sehr schnell in eine Kostenfalle laufen.Die VerbraucherzentraleBaden-Württemberg hatte gegen das Unternehmen Firma
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Die Empfänger der SMS-Botschaft erhielten auf ihren privaten Handys eine Nachricht mit dem Inhalt "Es wurde Ihnen ein SMS-Telegramm übermittelt, jemand, der Sie dringend erreichen will, um es abzufragen, senden Sie KATI". Dabei war für die Verbraucher im Display zunächst nicht erkennbar, dass es sich um einen kostenpflichtigen SMS-Chat handelte, denn dies wird erst beim Abscrollen nach langem Abstand sichtbar. Ahnungslos meldeten sich die Betroffenen unter der ihnen genannten Telefonnummer und erfuhren nun erst, dass sie sich in einem SMS-Chat befanden, der 70 SMS zu je 0,85 Euro umfasste. Wenig später kam dann auch eine Rechnung über 59 Euro.
Als die Kunden sich wehrten und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einschalteten, reagierte Server-Tel mit Abmahnschreiben sowohl gegen einen der Kunden als auch die Verbraucherzentrale selbst. Diese reagierte ihrerseits mit einer Klage vor dem Landgericht Hannover.
Im Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hannover stellte der Anwalt von Server-Tel überraschenderweise keinen Prozessantrag und ließ damit ein Versäumnisurteil gegen seine Mandantin ergehen. Server-Tel kann nach der Zivilprozessordnung dagegen Einspruch einlegen.
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