Verbraucherzentrale kritisiert hohe Versandkosten beim Online-Shopping
• 27.11.09 Die Verbraucherzentral NRW hat diesmal 100 Online-Shops getestet und dabei ist aufgefallen, dass die Versandkosten doch ziemlich hoch waren, aber fielen bei den Shops doch recht unterschiedlich aus.Bei 100 Internet-Shops verglich die Verbraucherzentrale NRW die Kosten, wenn
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Zum Teil drastische Unterschiede mussten die Tester auch bei den anderen Warengruppen notieren. Für die federleichten Speicherkarten wollten Online-Shops bis zu 8,95 Euro für die Verschickung kassieren. Im Schnitt waren es 5,44 Euro. Drei Internet- Shops versprachen, ihre Speicherkarten zum Nulltarif zu verschicken. Verblüffend fiel dabei der Vergleich zu den fast 1000mal schwereren Schlagbohrmaschinen aus. Im Durchschnitt (4,26 Euro) wie in der Spitze (7,95 Euro) wurde die Heimwerker-Ware preisgünstiger versendet als die Speicherkarten. Gleich siebenmal sollten die Kilo schweren Geräte ohne Aufschlag geliefert werden. Paketdienste verlangen dafür zwischen 3,65 (Hermes) und 6,90 Euro (DHL).
Mehr als jeder vierte Shop (28 von 100) verzichtete ab einem festgelegten Warenwert auf Versandkosten. Heftige Unterschiede gab's allerdings auch in diesem Punkt: Mal lag die Frei-Grenze bei 20, mal bei 2000 Euro. Nicht jeder Shop, der mit Versandkostenfreiheit wirbt, verschickt wirklich gratis. Zweimal wurden stattdessen Verpackungskosten, einmal ein Sperrgutzuschlag in Rechnung gestellt. Ein Shop wollte bei Bestellungen ab 150 Euro auf Versandkosten verzichten, kassierte aber weiterhin einen prozentualen Anteil an den Verpackungskosten. Doch solche Kreativität hat ihre Grenzen. Iwona Gromek, Juristin von der Verbraucherzentrale NRW weiß, welche Kosten die Online-Shops ihren Kunden überhaupt in Rechnung stellen dürfen. Dazu zählen die Portokosten inklusive eventueller Versandversicherungen, dazu gehören die Kosten für Verpackungsmaterial sowie in angemessenem Rahmen der Aufwand für die Verpackungsarbeit. Verboten sei es dagegen, die Versandkosten in den AGB zu verstecken, sie nur vage oder als undurchschaubare Klassen anzugeben. Rechtliche Fouls, die die Verbraucherzentrale NRW bei ihrem Vergleich fand.
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