Verbraucherzentrale: Papier Mobilfunkrechnung muss kostenlos sein
• 17.02.14 Oftmals lassen sich die Mobilfunkprovider ihre Papierrechnungen extra vom Kunden bezahlen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband Klage erhoben und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Recht. Auch stand ein Pfand für die SIM-Karte auf dem Prüfstand.
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Diese Regelung gilt auch für Papier-Rechnung per Post, da ein Unternehmen nicht ausschließlich Online-Rechnungen versenden dürfe.
Zudem erklärte das Gericht eine Klausel für unzulässig, nach der Kunden verpflichtet waren, für die SIM-Karte 29,65 Euro Pfand zu zahlen. Um das Geld zurückzubekommen, sollten Kunden die Karte innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende zurücksenden. Sonst behielt das Unternehmen das Pfand als pauschalen Schadenersatz ein.
Die Verbraucherzentrale hatte dem Unternehmen vorgeworfen, das Pfand diene nur dazu, ohne Gegenleistung ein zusätzliches Entgelt zu kassieren. Den Einwand des Unternehmens, es lasse die eingesammelten SIM-Karten durch eine Fachfirma vernichten, ließ die Verbraucherzentrale nicht gelten. Denn selbst unter dieser Voraussetzung entstehe dem Unternehmen nicht der geringste Schaden, wenn ein Kunde die Karte erst nach Ablauf der 3 Wochen Frist, beschädigt oder überhaupt nicht zurückgebe.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 9.01.2014 (1 U 26/13), nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
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