Facebook bekommt Post von den Verbraucherschützern --Abmahnung beim Datenschutz
• 27.08.12 Das Landgericht Berlin hatte schon im März über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zu entscheiden. Dabei ging es um die Freundeanfragen bei Facebook. Die Verbraucherschützer befanden die Anfragen an Freunde ohne Einwilligung einen Verstoss gegen den Datenschutz.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun Facebook darauf hin abgemahnt. Bis zum 4. September 2012 hat Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abmahnung erfolgt im Rahmen des vzbv-Projekts Verbraucherrechte in der digitalen Welt, das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert wird.
Bei Facebook können die Apps über das App-Zentrum seit dem Juli 2012 zugriff auf persönliche Daten bekommen. Die Nutzer erhalten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden. Noch wird sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen wird durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt.
Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt. Auch liegt mitunter ein Verstoß gegen das Telemediengesetz vor.
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