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Verbraucherzentrale will Abmahnindustrie in die Schranken weisen

• 14.02.12 Bei der Bundeszentrale für Verbraucherschutz häufen sich die Klagen über Abmahnkosten von über 1000 Euro. Dabei sieht der Gesetzgeber eigentlich eine obere Schranke von 100 Euro vor. Diese wird aber von den Abmahnanwälten durch eine Gesetzeslücke ausgehebelt.

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Daher fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband eine klare Regelung im Urheberrecht, zum Schutz der Verbraucher. Bei Verstößen darf die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher bei privaten Handlungen betragen.

Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Dabei hatte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Dezember 2011 angekündigt, bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wer beim kostenlosen Download von Software, Videos oder Musik aus dem Internet erwischt wird, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung anhand seiner IP-Adresse einzuhandeln. Doch nicht immer sind diese gerechtfertigt. Betroffen sind auch Menschen, die weder Computer noch DSL-Router besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. Daher liegt auch der Verdacht nahe, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben, so die Verbraucherzentrale weiter in ihrer Kritik.

Seit dem Jahr 2008 sieht das Urheberrechtsgesetz eine Kostendeckel von 100 Euro für dier erste Abmahnung vor. In der Praxis greift diese Regelung oftmals nicht, da unklar bleibt, was privat und was geschäftlich ist. Die Richter legen den Begriff "gewerbliches Ausmaß" sehr weit zulasten der Verbraucher aus. Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist.


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