ACTA greift in bürgerliche Grundrechte ein --Wirtschaftswachstum gefährdet
• 10.02.12 Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Staaten wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen einführen. In Deutschland wird dieses Abkommen auch gerne als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet.
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ACTA gefährdet ferner den verlässlichen nationalen und internationalen Rechtsrahmen der Internetwirtschaft, der Voraussetzung für Innovation und die weltweite digitale Entwicklung ist. Ein Viertel des deutschen Wirtschaftswachstums entspringt der schnell expandierenden Internetwirtschaft, der eco Verband in seiner Kritik.
Der Verband der dt. Internetwirtschaft e.V, kurz eco, kritisiert dieses Abkommen und stellt fest, dass die Internet-Provider damit zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber gemacht werden. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der IT-Branche ist die neutrale Infrastruktur der Internet-Provider, durch deren Netze die Daten fließen. Diese technische Infrastruktur diskriminiert niemanden und hat so die Grundlage für ein einzigartiges Wachstum und Innovationen der Internetwirtschaft geschaffen.
Bei der Umsetzung von ACTA können die verschiedenen Länder sehr unterschiedliche Regelungen schaffen und so die weltweit agierenden Unternehmen der Internetbranche vor kaum zu bewältigende rechtliche Probleme stellen, so der Verband weiter.
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