Bundeskartellamt: Amazon verzichtet auf Preisparität beim Marketplace
• 28.08.13 Amazon gilt mit als die Nummer eins, wenn es um günstige Angebote bei Smartphones, Handys, Fernseher, Büchern, Musik etc. geht. Im Februar diesen Jahres hat aber das Bundeskartellamt gegen Amazon wegen des Verdachtes des Verstosses bei der Preissetzungsfreiheit aufgenommen.
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"Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen.", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dieses ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Händler haben unter normalen Umständen ein Interesse, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet günstig anzubieten.
Amazon hat nun dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Nach der aktuellen Amazon-Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.
"Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
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