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Corona App: Ostsee Strand App für den Ostseestrand geplant -Bürgermeister fühlen sich bevormundet

• 11.06.20 Die einen sehnen sich nach der neuen Corona Tracing App, die anderen fordern eine gesetzliche Regelung um gegen Missbrauch vorzugehen. Daher ist die Kommunikation über eine Corona Tracing App in unserer Gesellschaft nach dem Lockdown und den massivsten Eingriffen in die verfassungsmäßigen Grundrechte nach 75 Jahren der Freiheit in Deutschland ein Grundrecht jedes
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einzelnen. Nun stößt sogar das Land Schleswig Holstein in das Horn und will eine Ostsee Strand App für das Bundesland. Einer der Befürworter ist der Minister Daniel Günther.

Corona App: Ostsee App für den Ostseestrand geplant -Bürgermeister fühlen sich bevormundet

Viele Bürger wollen eine Corona Tracing App aus Datenschutzgründer erst gar nicht einsetzen, da plant das Land Schleswig Holstein eine Ostseestrand App im großen, welche erst in der Gemeinde Scharbeutz in Kreis Ostholstein im Kleinen realisiert werden soll.

Corona App: Ostsee Strand App für den Ostseestrand geplant -Bürgermeister fühlen sich bevormundet
Corona App: Ostsee Strand App für den Ostseestrand geplant
-Bürgermeister fühlen sich bevormundet
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com
-Bild: Google Play

Dabei soll es nach unseren Recherchen um ein Buchungssystem für den Strand gehen, bei dem man sich einen freien Strandplatz reservieren kann. Zuerst ging man laut einigen Medien davon aus, dass man nur an den Strand mittels App gehen kann. Laut einem Artikel bei den Kieler Nachrichten, soll man aber auch Zuhause einen QR Code ausdrucken können, damit es so nicht zu einem App- und damit Smartphone Zwang kommen kann.

Allerdings hat man dafür wohl nicht das nötige Personal, um den Strandzugang zu kontrollieren, so die Kritik einiger Bürgermeister an den Ostseestränden. Die App soll dann schon Ende Juni an den für die Strände in Scharbeutz, Grömitz und Timmendorfer Strand verfügbar sein.

Unklare Regelung für Bewohner an der Ostsee

Unklar ist auch die Regelung für die Bewohner in Ostsee-Nähe. Immerhin zahlen die Bürger ihre steuerlichen Abgaben, um damit auch die Strände in Ordnung zu halten. Diese sollen von der Regelung ausgenommen werden. Allerdings wie dieses Erfolgen soll, darüber gibt es keine Hinweise. Auch dürfen Strandkorbbesitzer keinen Personalausweis anfordern. In einigen Bundesländern darf das Ordnungsamt Personalausweis- und Passkontrollen durchführen. In anderen Bundesländern darf das nur die Polizei. Daher wird der Datenschutz auch hier auch eine grosse Rolle spielen.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) ist Fan von der Corona App

Dabei ist der Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wohl ein Fan dieser Corona App. Immerhin kann dieser sich so eine App auch für ganz Schleswig-Holstein vorstellen. Dabei hagelt es allerdings Kritik von Seiten der Kommunen.

Die Tourismuschefs von Sylt, St. Peter-Ording und Büsum hat sich gegenüber dem NDR gegen eine Strand App ausgesprochen."Dort ist man sich einig, dass eine solche Anwendung überflüssig ist, weil die Strände - selbst an vollen Tagen -genug Platz böten, um auszuweichen und Abstand zu halten".

Die Glücksburger Bürgermeisterin Kristina Franke sagt gegenüber dem NDR, dass man sich hier von der Landesregierung bevormundet fühle. "Denn nicht alle Gäste hätten ein Smartphone, sie könnten so eine App gar nicht nutzen". Auch Stefan Borgmann vom Stadtmarketing Eckernförde ist kein Anhänger einer Ostsee-Strand App. So kommen nach Eckernförde eher ältere Leute, die oft kein Smartphone besäßen.

Corona Tracing App: Frankreich hat StopCovid als Corona App veröffentlicht

Im Nachbarland Frankreich gibt es nun seit wenigen Tagen eine Warn-App Stopcovid. Aktuell hat Frankreich als eine große Nation mit StopCovid eine Tracing App veröffentlicht, welche allerdings nicht so populär ist.

So hat laut Frankreichs Staatssekretär für Digitales, Cédric O, am 6. Juni 2020, die Corona Tracing App die erste Millionen-Marke überschritten. Dafür hat die App laut Staatssekretär 4 Tage gebraucht.

Corona Tracing App: Frankreich hat StopCovid als Corona App veröffentlicht
Frankreich hat StopCovid als Corona App veröffentlicht -Bild: Google Play

Auch hier ist die Corona App kostenlos und steht seit dem 2. Juni 2020 zum Herunterladen für Smartphones zur Verfügung. Allerdings muss die App von mehreren Millionen Franzosen genutzt werden, um wirkungsvoll zu sein, so die französische Regierung.

Auch bei der App Stopcovid wird über die Bluetooth Schnittstelle ein anderes Smartphone in der Nähe lokalisiert. Dann sollen die Smartphone Besitzer gewarnt werden, falls diese sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben.

Derzeit ist auch nicht bekannt, wieviele Kontaktfälle es mit der Corona App StopCovid schon gab. Dafür zuständig ist das französische Gesundheitsministerium.

Corona App: Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Zuletzt gab es großen Unmut über die neue Corona Tracing App. Immerhin verspielte hier die Politik schon viel Vertrauen in eine eigentlich wünschenswerten App, welche bei der Pandemie-Bekämpfung helfen könnte. Zuvor stritten sich hier schon die Entwickler wegen der Datensicherheit auf einen zentralen Server. Nun hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass die Telekom und SAP die neue Corona Tracing App entwickeln und zur Marktreife zu bringen sollen.

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer aktuellen Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

Corona Tracing App: Grüne Justizminister fordern weiterhin Gesetz für Corona App

Vor drei Wochen hatten Die Grünen schon mal ein Gesetz für die Corona App gefordert. Nun setzen sich die grünen Justizminister in vier Bundesländern erneut dafür ein. Dabei geht es um eine gesetzliche Grundlage für die geplante Corona Tracing App der Bundesregierung, welche aktuell durch die Telekom und SAP entwickelt wird. Durch das Corona App Gesetz sollen mögliche Benachteiligungen für Personen verhindert werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass Behörden, Firmen und Kommunen die Corona Tracing App als Einlasskontrolle benutzen, um zur Arbeit, ins Kino, an den Strand oder an sonstigen Plätzen zu gelangen, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka. Daher ist der Forderungen der Grünen durch die Justizminister auch nicht unbegründet.

Corona Tracing App: Grüne Justizminister fordern weiterhin Gesetz für Corona App
Grüne Justizminister fordern weiterhin Gesetz für Corona App -Bild: Telekom

Daher gibt es nun online ein Positionspapier von Katja Meier (Sachsen), Dirk Adams (Thüringen), Dirk Behrendt (Berlin) und Till Steffen (Hamburg).

Mit dem Gesetz sollen Personen bei der Nicht-Benutzung der App nicht benachteiligt werden. Dieses gilt auch für Personen die kein Smartphone bei sich führen. So sollen Im Falle einer Benachteiligung Betroffene eine "Unterlassungs- und Beseitigungs- sowie Schadensersatzansprüche" bekommen.

Immerhin könnten Firmen hier neue Regelungen in den AGBS vereinbaren. Diese würden mit dem neuen Corona Gesetz dann nicht mehr erlaubt sein.

22 Länder wollen Nutzung der Tracking-Technologie

Derzeit wollen 22 Länder eine Nutzung der Tracking-Technologie bei Apples Smartphones und dem Android Betriebssystem nutzen.

"Wir haben keine Anwendung entwickelt, sondern eine Programmierschnittstelle, die von den Gesundheitsbehörden in ihre eigenen Systeme integriert werden kann", so Apple und Google.

Corona Tracing App: Telekom und SAP planen Mitte Juni die Fertigstellung

Zuletzt forderten die "Die Grünen" eine gesetzliche Regelung für die geplante Corona-Warn-App. Es geht hier um eine Transparenz und eine notwendige Rechtsklarheit, so der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz.

Wenn es nach einem Bericht des SWR geht, soll die Corona Tracing App schon im nächsten Juni fertig sein. Derzeit befindet sich die Corona App noch in der Entwicklung. Dabei will man schon auf fertige Konzepte aufbauen, damit die Fertigstellung der Corona Tracing App schneller erfolgen kann.

EU-Kommission will freiwillige Nutzung

Auch will die EU-Kommission an einer freiwilligen Nutzung von der Corona-Tracing-App bei einer möglichen Grenzöffnungen festhalten. Dieses geht aus den Angaben von der Nachrichtenagentur Reuters hervor, welche ein Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten auswertete.<> Dabei wird ausdrücklich auf die Freiwilligkeit von Reisenden gesetzt, um mögliche Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, so Reuters.

Bundesamt veröffentlicht Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps

Durch die entsprechende Technische Richtlinie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, müssen mobile Gesundheitsanwendungen besonders achtsam mit sensiblen und besonders schützenswerten persönlichen Daten umgehen. Das Bundesamt Informationstechnik (BSI) hat dazu eine Technische Richtlinie (TR) entwickelt.

Die TR "Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen" (BSI TR-03161) ist unabhängig von und bereits im Vorfeld der gegenwärtigen Corona-Pandemie für Gesundheits-Apps entwickelt worden. Sie kann grundsätzlich für alle mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Grundsätzlich fordert das BSI, Sicherheitsanforderungen von Anfang an bei der Software-Entwicklung mitzudenken.

"Sensible Gesundheitsdaten verdienen einen besonderen Schutz. Sowohl das jeweilige Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer als auch die Hintergrundanwendungen auf Seiten der Anbieter müssen daher ein Mindestmaß an Sicherheit vorweisen können. Denn die Veröffentlichung solch sensibler Daten wie Pulsfrequenz, Schlafrhythmus oder Medikationspläne, lässt sich nicht ungeschehen machen. Hier kann nicht, wie im Falle eines Missbrauchs beim Online-Banking, der Fehlbetrag zurückgebucht werden. Mit der nun bereitgestellten Technischen Richtlinie stellt das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes einen wichtigen Leitfaden zur Verfügung, damit die Anwendungen das erforderliche IT-Sicherheitsniveau erreichen können.", so der Präsident des BSI, Arne Schönbohm.

Die technische Richtlinie verfolgt die grundsätzlichen Schutzziele der IT-Sicherheit: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Sie kann als Mindestanforderung für den sicheren Betrieb einer Anwendung betrachtet werden.

In zukünftigen Versionen sollen auf Grundlage der Erfahrungen und der Rückmeldungen aus der Industrie, Erweiterungen vorgenommen, die eine Zertifizierung von Apps nach dieser Technischen Richtlinie ermöglichen.

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