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EU-Ermittler fordern Aufhebung der digitalen Verschlüsselung: Kontroversen und Kritik

• 13.12.24 Die Pläne der EU-Ermittler, Zugang zu verschlüsselten Kommunikationsdaten zu ermöglichen, haben zu erheblichen Kontroversen geführt. Über 50 Organisationen, darunter der Chaos Computer Club (CCC) und die European Digital Rights (EDRi), haben in einem offenen Brief vor den Risiken einer Massenüberwachung und der Gefährdung der Privatsphäre und
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Sicherheit gewarnt. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Aspekte und Pläne der EU-Ermittler, die Kritik und die potenziellen Auswirkungen auf die digitale Privatsphäre haben wird.

EU-Ermittler fordern Aufhebung der digitalen Verschlüsselung: Kontroversen und Kritik

Erfahren Sie mehr über die Pläne der EU-Ermittler zur Umgehung der Verschlüsselung und die Reaktionen von über 50 Organisationen.
EU-Ermittler fordern Aufhebung der digitalen Verschlüsselung:
Kontroversen und Kritik Bild: ©: tarifrechner.de

Hintergrund der Pläne

Lawful Access by Design

Die EU-Arbeitsgruppe "High Level Group" hat das Konzept "Lawful Access by Design" vorgeschlagen. Dieses Konzept sieht vor, dass ein Zugang für Ermittler zu unverschlüsselten Kommunikationsdaten direkt in die Technik eingebaut wird. Ziel ist es, den Strafverfolgungsbehörden den Zugang zu notwendigen Informationen zu ermöglichen, um Verbrechen besser aufklären zu können.

Gefahr für die Sicherheit

Das Konzept des "Lawful Access by Design" birgt jedoch erhebliche Risiken. Kritiker argumentieren, dass es technisch nicht möglich ist, die Verschlüsselung zu umgehen, ohne die Sicherheit der Kommunikationssysteme insgesamt zu gefährden. Ein solcher Zugang könnte von böswilligen Akteuren ausgenutzt werden, um sensible Daten zu stehlen oder zu manipulieren.

Kritik von über 50 Organisationen

Offener Brief und Warnungen

Über 50 Organisationen, darunter der Chaos Computer Club (CCC) und die European Digital Rights (EDRi), haben einen offenen Brief an die EU veröffentlicht, in dem sie vor den Plänen zur Umgehung der Verschlüsselung warnen. Sie betonen, dass die Privatsphäre und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wären, sollte dieser Vorschlag umgesetzt werden.

Risiken der Massenüberwachung

Die Kritiker argumentieren, dass eine Massenüberwachung die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich einschränken würde. Sie fordern die EU auf, alternative Lösungen zu finden, die die Sicherheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gefährden.

Technische Herausforderungen

Unmögliche sichere Hintertüren

Experten sind sich einig, dass es technisch nicht möglich ist, sichere Hintertüren für Ermittler zu schaffen, ohne die gesamte Sicherheit der Kommunikationssysteme zu gefährden. Jede Hintertür könnte potenziell von böswilligen Akteuren ausgenutzt werden, um Zugang zu sensiblen Daten zu erhalten.

Vertrauen in digitale Kommunikation

Die Umgehung der Verschlüsselung könnte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Kommunikationsmittel erheblich untergraben. Viele Menschen verlassen sich auf verschlüsselte Kommunikation, um ihre Privatsphäre zu schützen und sensible Informationen sicher auszutauschen.

Reaktionen der EU und weiterer Akteure

Stellungnahmen der EU-Ermittler

Die EU-Ermittler argumentieren, dass der Zugang zu verschlüsselten Daten notwendig ist, um Verbrechen effektiv aufklären und verhindern zu können. Sie betonen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf abzielen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Alternativen und Dialog

Einige Akteure innerhalb der EU fordern jedoch, dass alternative Lösungen gefunden werden, die die Sicherheit der Kommunikationssysteme nicht gefährden. Es wird vorgeschlagen, den Dialog mit technischen Experten und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu intensivieren, um bessere Lösungen zu entwickeln.

Fazit

Die Pläne der EU-Ermittler zur Umgehung der Verschlüsselung stoßen auf erheblichen Widerstand von über 50 Organisationen. Die Kritiker warnen vor den Risiken einer Massenüberwachung und der Gefährdung der Privatsphäre und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Technische Experten betonen, dass es unmöglich ist, sichere Hintertüren zu schaffen, ohne die gesamte Sicherheit der Kommunikationssysteme zu gefährden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU alternative Lösungen findet, die die Sicherheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gefährden. Der Dialog zwischen Strafverfolgungsbehörden, technischen Experten und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollte intensiviert werden, um gemeinsame und sichere Lösungen zu entwickeln. Nur so kann das Vertrauen in digitale Kommunikationsmittel erhalten und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden.

Verwaltungsgericht Köln: Videoüberwachung durch die Polizei in Köln zu großflächig

Am 28. November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die polizeiliche Videoüberwachung durch fest installierte Kameras an sieben Standorten in der Kölner Innenstadt, in Köln-Mühlheim und Köln-Kalk die Überwachungsbereiche zu groß bemessen ist. Diese Entscheidung fiel nach den Klagen von zwei Kölner Privatpersonen, die sich durch die Videoüberwachung in ihrem Alltagsleben beeinträchtigt fühlten.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die polizeiliche Videoüberwachung grundsätzlich rechtmäßig ist, aber die Überwachungsbereiche zu groß bemessen sind.
Verwaltungsgericht Köln: Videoüberwachung durch die Polizei
in Köln zu großflächig Bild: ©: tarifrechner.de

Hintergrund der Videoüberwachung

Einführung der Überwachung

Seit Ende 2016 setzt die Polizei Köln stationäre Videoüberwachung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten ein. Die Videobilder werden rund um die Uhr live beobachtet, um Einsatzkräfte bei einer (sich anbahnenden) Straftat gezielt entsenden zu können. Die Aufnahmen werden gespeichert und nach 14 Tagen automatisiert gelöscht, sofern sie nicht zur Strafverfolgung oder vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten weiterhin benötigt werden.

Ausweitung der Überwachungsbereiche

Die Polizei richtete zunächst die Videoüberwachungsbereiche "Dom/Hauptbahnhof" und "Ringe" ein. Es folgten im Herbst 2019 "Breslauer Platz", "Ebertplatz", "Neumarkt" und "Wiener Platz".

Zuletzt kam im Oktober 2022 der Videoüberwachungsbereich "Kalk" hinzu. Die Kläger wohnen in Köln-Kalk und in der Kölner Innenstadt und besuchen regelmäßig diese Überwachungsbereiche, weshalb sie sich in ihrem Alltagsleben beeinträchtigt fühlten.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass der Einsatz von Videoüberwachungstechnik an besonders kriminalitätsbelasteten Orten in der Öffentlichkeit grundsätzlich ein legitimes Mittel der Gefahrenabwehr ist und mit der Verfassung im Einklang steht. Der Landesgesetzgeber hat die Ermächtigung hierzu jedoch auf "einzelne" Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt.

Beschränkung der Überwachungsbereiche

Eine Ausdehnung der Videoüberwachung über die eigentlichen Brennpunkte hinaus auf weitere Straßen, Wege oder Plätze in der Umgebung ist mit dem Gesetz nicht vereinbar. Daher sind die sieben Videoüberwachungsbereiche in Köln zu groß bemessen. Sie dürfen nur in Teilen von den Kameras erfasst werden, die tatsächlich Schwerpunkte der Straßenkriminalität sind. In vielen bislang ebenfalls überwachten Nebenstraßen ist eine signifikant erhöhte Kriminalitätsbelastung hingegen nicht feststellbar, weshalb die Videoüberwachung dort beendet werden muss.

Folgen für die Überwachung in Köln

Anpassung der Überwachungsbereiche

Die Polizei Köln muss die Überwachungsbereiche entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsgerichts anpassen. Insbesondere dürfen Außengastronomieflächen, die wie Privatbereiche in Gebäuden zu behandeln sind, nicht überwacht werden. Auch bei Versammlungen müssen die Kameras im gesamten Videoüberwachungsbereich und nicht nur am Versammlungsort selbst abgeschaltet werden, um das Versammlungsgrundrecht zu gewährleisten.

Verkürzung der Überwachungszeiten

Bei Versammlungen haben die Kläger aus ihrem Versammlungsgrundrecht regelmäßig einen Anspruch darauf, dass sie auch auf ihren Wegen zu und von der Versammlung nicht von Videokameras erfasst werden. Daher müssen die Kameras regelmäßig eine Stunde vor Versammlungsbeginn bis 30 Minuten nach dem Ende der Versammlung abgeschaltet werden.

Möglichkeiten zur Berufung

Berufung beim Oberverwaltungsgericht

Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln können die Beteiligten jeweils Berufung einlegen. Über die Berufung würde das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob die Beteiligten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Auswirkungen auf zukünftige Überwachungsprojekte

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Videoüberwachungsprojekte in anderen Städten haben. Die Abwägung zwischen Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre bleibt ein wichtiges Thema, das sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich weiterhin diskutiert werden muss.

Somit hat das Verwaltungsgericht Köln mit seiner Entscheidung zur Videoüberwachung in der Kölner Innenstadt, in Köln-Mühlheim und Köln-Kalk einen wichtigen Schritt gemacht, um die Rechtmäßigkeit und die Grenzen der polizeilichen Überwachung zu klären.

Während die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten grundsätzlich legitim ist, dürfen die Überwachungsbereiche nicht zu groß bemessen sein. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Ausgleich zwischen Sicherheit und persönlichen Freiheitsrechten.

Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein umstrittenes Vorhaben

Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung plant Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die umstrittene Vorratsdatenspeicherung noch vor der Bundestagswahl durchzusetzen. Sie möchte das anlasslose Protokollieren von IP-Adressen mithilfe der CDU gesetzlich verankern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die wichtigsten Erkenntnisse der Vorratsdatenspeicherung auf.

Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein umstrittenes Vorhaben
Faeser plant Vorratsdatenspeicherung: Ein
umstrittenes Vorhaben Bild: ©: tarifrechner.de

Hintergrund der Vorratsdatenspeicherung

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören unter anderem IP-Adressen, Telefonverbindungen und Standortdaten. Diese Daten sollen für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden, um sie bei Bedarf für die Strafverfolgung nutzen zu können.

Frühere Versuche und rechtliche Bedenken

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen. Diese stießen jedoch auf erhebliche rechtliche Bedenken und wurden mehrfach vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gekippt. Kritiker argumentieren, dass die anlasslose Speicherung von Daten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und gegen Grundrechte verstößt.

Faesers Pläne und politische Unterstützung

Unterstützung durch die CDU

Innenministerin Nancy Faeser plant, die Vorratsdatenspeicherung mithilfe der CDU gesetzlich zu verankern. Sie betont, dass diese Daten oft der einzige Weg seien, um Täter schwerster Straftaten zu identifizieren und den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen. Während ihrer Amtszeit in der Ampel-Koalition konnte Faeser sich mit dieser Forderung nicht gegen das FDP-geführte Justizministerium durchsetzen, das stattdessen das zielgenauere Quick-Freeze-Verfahren favorisierte.

Reaktionen der FDP und anderer Parteien

Die FDP und andere Parteien haben sich wiederholt gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Sie argumentieren, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig sei und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletze. Nach dem Bruch der Koalition hofft Faeser nun auf eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit Unterstützung der Unionsparteien.

Weitere Überwachungsmaßnahmen

Ausweitung der Gesichtserkennung

Zusätzlich zur Vorratsdatenspeicherung setzt sich Innenministerin Nancy Faeser auch für die Ausweitung der Gesichtserkennung ein. Sie argumentiert, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Vergleich technisch hinterherhinken und dass die meisten EU-Staaten bereits Lösungen für die Vorratsdatenspeicherung gefunden haben. Die Ausweitung der Gesichtserkennung soll dazu beitragen, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und Straftaten schneller aufzuklären.

Kritik an den Plänen

Kritiker warnen davor, dass die Ausweitung der Gesichtserkennung und die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu einer umfassenden Überwachung der Bevölkerung führen könnten. Sie befürchten, dass diese Maßnahmen die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter einschränken und ein Klima des Misstrauens schaffen könnten.

Somit stoßen die Pläne von Innenministerin Nancy Faeser zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung und zur Ausweitung der Gesichtserkennung auf gemischte Reaktionen. Während einige die Maßnahmen als notwendig erachten, um die Sicherheit zu erhöhen und Straftaten aufzuklären, sehen andere darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Es bleibt abzuwarten, ob Faeser ihre Pläne noch vor der Bundestagswahl umsetzen kann und wie die politische Landschaft darauf reagieren wird.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen

In Deutschland und Europa gilt die Unschuldsvermutung. Nun will die Ampelregierung aber anlasslose Kontrollen an allen Orten durch die Polizei zulassen. Daher gibt es reichlich Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Politikern und Datenschützern. Dies bedeutet, dass Menschen ohne konkreten Verdacht angehalten, befragt und durchsucht werden können. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Fakten auf, was die Ampelregierung an anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen plant.

Das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition hat in Deutschland für erhebliche Diskussionen gesorgt. Es sieht vor, dass die Polizei anlasslose Personenkontrollen und Durchsuchungen fast überall durchführen kann. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, haben jedoch auch viele Kritiker auf den Plan gerufen.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen
Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose,
polizeilichen Kontrollbefugnissen Bild: ©: tarifrechner.de

Anlasslose Personenkontrollen

Ein zentrales Element des Pakets sind die anlasslosen Personenkontrollen. Dies bedeutet, dass die Polizei Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, befragen und durchsuchen kann. Diese Maßnahme soll die Prävention von Straftaten verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen.

Durchsuchungen fast überall

Zusätzlich zu den Personenkontrollen erlaubt das Paket Durchsuchungen an vielen öffentlichen Orten. Dazu gehören Volksfeste, Sportveranstaltungen und öffentliche Verkehrsmittel. Diese weitreichenden Befugnisse sollen es der Polizei ermöglichen, schneller und effektiver auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

Kritik und Bedenken

Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Datenschützer haben das Überwachungspaket kritisiert. Sie argumentieren, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig und möglicherweise rechtswidrig sind. Die anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen könnten die Grundrechte der Bürger einschränken und zu einer Überwachungsgesellschaft führen.

Interne Diskussionen in der Ampel-Koalition

Auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Gesprächsbedarf. Einige Mitglieder der Koalition haben Änderungswünsche geäußert und betonen die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Paket noch angepasst wird.

Auswirkungen auf die Gesellschaft

Erhöhte Sicherheit

Befürworter des Pakets argumentieren, dass die Maßnahmen zu einer erhöhten Sicherheit führen werden. Durch die Möglichkeit, Personen und Orte ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren, könne die Polizei potenzielle Straftaten frühzeitig erkennen und verhindern.

Vertrauensverlust in die Polizei

Kritiker befürchten jedoch, dass die anlasslosen Kontrollen zu einem Vertrauensverlust in die Polizei führen könnten. Wenn Bürger das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden, könnte dies das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung belasten.

Kritik und Widerstand

Es gibt eine breite Front der Kritik gegen diese Maßnahmen. Nicht nur von Seiten der Zivilgesellschaft, sondern auch von Politikern innerhalb der Regierungsparteien selbst, wie der SPD, FDP und den Grünen, die traditionell als Bürgerrechtsparteien gelten. Kritiker argumentieren, dass solche Befugnisse die Grundrechte massiv einschränken und zu einem Überwachungsstaat führen könnten, wo jeder Bürger als potenzieller Straftäter betrachtet wird.

Öffentliche und politische Reaktionen

In den Medien wird daher die Sorge geäußert, dass man sich faktisch nur noch durch Rückzug aus dem öffentlichen Leben der Kontrolle entziehen könnte. Es gab Demonstrationen und offene Briefe, die diese Verschärfungen kritisieren und als migrationsfeindlich oder rassistisch darstellen, sowie als eine Entmenschlichung von Asylsuchenden.

Änderungsbedarf und Gespräche

Laut neueren Berichten gibt es innerhalb der Regierungskoalition selbst den Wunsch nach Änderungen am Sicherheitspaket. Dies zeigt, dass selbst die Befürworter der ursprünglichen Pläne die Notwendigkeit erkennen, die Auswüchse der Überwachungsmaßnahmen zu überdenken oder zumindest zu diskutieren.

Neben den anlasslosen Kontrollen ist auch die erweiterte Nutzung biometrischer Daten und Gesichtserkennung ein Kritikpunkt, der die Überwachung auf eine neue Ebene hebt.

Somit ist das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition ein kontroverses Thema, das sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Während die Maßnahmen die Sicherheit erhöhen sollen, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und ob das Paket in seiner jetzigen Form umgesetzt wird.

Neue Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei

Erneut gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Gesichtserkennung durch die Künstliche Intelligenz. Dabei soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei regeln. Diese Pläne haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Daher lohnt es sich einen detaillierten Blick auf die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen zu machen.

Die Verwendung von biometrischen Daten und künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbrechensbekämpfung ist nicht neu. Allerdings sollen die neuen Pläne der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Technologien erweitern und klarer definieren.

Die neuen Pläne im Detail:

    • Biometrische Daten: Ermittlungsbehörden sollen künftig biometrische Fotos von Verdächtigen mit Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Dies soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.
    • Einsatz von KI: Künstliche Intelligenz (KI) soll genutzt werden, um diese Daten zu analysieren und Verbindungen zu bereits erhobenen Informationen herzustellen.
    • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Strafprozessordnung sowie das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz sollen entsprechend angepasst werden.
    • Einschränkungen: Der Abgleich ist nur mit gespeicherten Bildern und Videos möglich, nicht mit Echtzeit-Aufnahmen wie Livestreams oder Webcams.

Kritik und Bedenken

Es gibt erhebliche Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor einem Abbau von Grundrechten und einer flächendeckenden biometrischen Überwachung warnen. Kritiker argumentieren, dass die neuen Pläne zu einer Massenüberwachung führen könnten und die Privatsphäre der Bürger gefährden.

Unterstützung und Vorteile

Befürworter der neuen Pläne betonen die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie bei der Verbrechensbekämpfung. Sie argumentieren, dass diese Technologien helfen können, Verbrechen schneller aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Somit sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei ein kontroverses Thema. Während sie das Potenzial haben, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Bürgerrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.

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