klarmobil.de
Anzeige

Gericht erklärt 16 Garantiebedingungen von Apple für rechtswidrig

• 13.01.15 Wenn es um neue Kunden geht, lockt Apple gerne mit Garantieversprechen. Allerdings ist die Apple Garantie oftmals nicht besser, als das was der Gesetzgeber sowieso vorschreibt. Im Gegenteil, teilweise wird der Verbraucher sogar schlechter gestellt, als vom Gesetz vorgesehen, so die Urteilsbegründung. Geschädigte Kunden sitzen nach einem iPhone 4S Update zum Beispiel immer noch
Dr.Sim
Anzeige
auf ihren defekte Geräte. Dabei haben diese nur ein ordentliches Firmware-Update gemacht.

Das Landgericht Berlin hat immerhin 16 Klauseln einer Herstellergarantie, die Apple für seine Produkte verwendete, für unzulässig erklärt. Das Urteil geht zurück auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Apple Distribution International. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass der Konzern die Haftung für Produktmängel gravierend einschränke, was die Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei.

Alle beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil unzulässig. Darunter sind elf Klauseln der einjährigen Hardwaregarantie und weitere fünf Klauseln der kostenpflichtigen Garantieerweiterung ("AppleCare Protection Plan"). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber rechtskräftig werden, werden geschädigte Verbraucher sicherlich Schadensersatzforderungen rückwirkend stellen.

Apple warb für seine Produkte mit einer einjährigen Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler. Doch die Garantie blieb hinter den gesetzlichen Gewährleistungsregeln zurück. Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel. Apple gewährte als Hersteller eine Garantie für ein Jahr und schloß darüber hinaus eine Garantiehaftung aus. Deshalb haben zum Beispiel alle iPhone 4S geschädigten kein Austauschgerät nach Ablauf der 12 Monaten bekommen.

Insgesamt hat die Verbraucherzentrale Apple undurchsichtige Garantiebedingungen vorgeworfen. Die Richter schlossen sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass diese und weitere Klauseln die Käufer unangemessen benachteiligen. So sollte die sogenannte Hardwaregarantie nach ihrem Wortlaut an die Stelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers treten. Dies sei unzulässig, urteilte das Gericht, denn Sinn und Zweck einer Produktgarantie sei es gerade, dass sie neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bestehe.

Kritisiert wurde auch vom Gericht, dass die Garantie nur gelten soll, sofern das Produkt "normal" genutzt werde. Bei extensiver Nutzung sollte also ein nach dem Gesetz berechtigter Sachmangel nicht als Garantiefall geltend gemacht werden können. Dies entwerte das Garantieversprechen ins Belanglose, so die Richter.

Auch im kostenpflichtigen Care Protection Plan schränkte Apple nach Auffassung des Gerichts sein Garantieversprechen unzulässig ein. Der Konzern wollte beispielsweise nicht für Material- und Herstellungsfehler aufkommen, wenn der Schaden durch eine "nicht vom Hersteller beschriebene zulässige oder beabsichtigte Nutzung" verursacht wird. Was darunter zu verstehen ist, blieb unklar. Diese Klauseln wurden ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot untersagt.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 5,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen