Gericht: Vertipper beim Online-Banking kann teuer werden
• 27.05.08 Bei einer Online-Überweisung hatte ein Kunde einen kleinen Tippfehler bei der Kontonummerneingabe gemacht, die Folge war vorerst der Verlust des Geldes. Laut dem nun aktuellen Gerichtsurteil des Amtsgerichtes München hat die Empfängerbank im beleglosen Überweisungsverkehr keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen.
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Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass es seitens der Bank keine Pflichtverletzung gab. Unstreitig sei der Überweisungsauftrag im Wege des Online-Banking, also dem beleglosen Überweisungsverkehr erteilt worden. Im beleglosen Überweisungsverkehr treffe die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen. In einem solchen Fall sei die Empfängerbank berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich auf Grund der Kontonummer auszuführen. Die Benutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit all seinen Vorteilen beinhalte auch den Verzicht auf einen solchen Abgleich.
Urteil des AG München vom 18.6.07, AZ 222 C 5471/07
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