Internetwirtschaft kritisiert Vermittlungsverfahren beim BKA-Gesetz
• 18.12.08 Die sich abzeichnende Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über das BKA-Gesetz ist aus Sicht der Internetwirtschaft unbefriedigend. Beunruhigend ist auch, dass die Befürworter dieses gefährlichen Eingriffs in die Integrität informationstechnischer Systeme schon seit längerem nicht mehr versichern, dass nur eine geringe
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Gefährlich ist die Online-Durchsuchung, weil sie auf "Spähangriffe" eines Trojaners setzt, also im Prinzip auf die Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde Rechner zu erlangen.
Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V, kritisiert daher den Vertrauensverlust in die Sicherheit informationstechnischer Systeme, Prozesse und den Datenschutz. Die Online-Durchsuchung trägt dazu bei, das Vertrauen der Nutzer in Online-Anwendungen allgemein zu beschädigen.
Wenn ein Provider Ziel einer Online-Durchsuchung wird, um an die Daten eines Verdächtigen zu kommen, dann ist die Branche direkt wirtschaftlich betroffen. Denn der Provider hätte einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten, mit gravierenden Folgen für ihn und seine Kunden.
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