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Neues EU-Heizungsgesetz: Bald nur noch Wärmepumpe und faktisches Aus für Öl- und Gasheizungen

• 20.06.23 Kaum ein Thema wurde zuletzt so heiß diskutiert, wie das Heizungsgesetz für die Gebäude. Nun hat sich die Ampelkoalition überraschend auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt, bei dem erstmal Vermieter und Mieter nicht mit erheblichen Kosten zu rechnen haben. Auch kommt erstmalig die Fernwärme im Spiel. Auch bei der EU-Kommission gibt es Pläne. Hier sollen ab dem Jahr 2029 dann wohl fast nur noch Wärmepumpen eingebaut werden dürfen. Dazu plant man einen Wirkungsgrad ab dem Jahr 2029 von mindestens 115 Prozent. Dieses schaffen Wärmepumpen und Klima-Splitgeräte problemlos, bei Gasbrennwertanlagen liegt der Wirkungsgrad in der Spitze aber nur bei knapp an die 110 Prozent.

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Neues EU-Heizungsgesetz: Bald nur noch Wärmepumpe und faktisches Aus für Öl- und Gasheizungen

Durch das neue geplante EU-Heizungsgesetz gibt es wieder neue Forderung in diesem Jahrzehnt, welches vielleicht soagr das aus für die Fernwärme bedeuten kann. Allerdings handelt es sich hier erst um einen Gesetzesentwurf der EU bzgl. der Energie-Effizienz. Planen sollte man aber trotzdem im voraus.

Neues EU-Heizungsgesetz: Bald nur noch Wärmepumpe und faktisches Aus für Öl- und Gasheizungen
Neues EU-Heizungsgesetz: Bald nur noch Wärmepumpe
und faktisches Aus für Öl- und Gasheizungen -Bild: Screenshot

So werden derzeit Durchführungsbestimmungen über Heizgeräte in der EU aktualisiert. Ziel ist es, die Vorgaben für neue Heizungen ab 2029 auf ein Niveau zu aktualisieren, das mit dem heutigen Stand der Technik und mit Heizkesseln in Kombination mit Solarthermie oder einer kleinen elektrischen Wärmepumpe erreicht werden kann. Bereits existierende Anlagen fallen nicht unter die neuen Vorgaben. Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten sind in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Der Entwurf der EU-Verordnung wird derzeit noch mit den EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Wirkungsgrad: Effizienzanforderung von 115 Prozent

Die in der Konsultation der Mitgliedstaaten und Verbände erwähnte vorgeschlagene Effizienzanforderung von 115 Prozent entspricht der Effizienz, die von heutigen Wärmepumpen problemlos erreicht werden kann.

Ein solcher Wirkungsgrad kann jedoch auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzen, so die EU-Vertreter.

Dabei wird "Brennstoff" als Erdgas, Biogas, Biokraftstoff oder synthetische Kraftstoffe genannt. Bestehende Gasleitungen und -netze könnten in vielen Fällen weiter genutzt werden.

Die neuen Mindestnormen für die Energieeffizienz von Heizgeräten sollen dann ab dem Jahr 2029 vollständig umgesetzt werden.

Die Branche soll dann die verbleibenden sechs Jahre nutzen, um solche energieeffizienten Geräte zum Standardangebot auf dem europäischen Markt zu machen, so wie die aktuelle Ökodesign-Verordnung vor zehn Jahren Brennwertkessel zum "neuen Normal" gemacht hat.

Die EU will ein Signal für Neuinstallationen ab 2029 geben, ansonsten bestünde das Risiko, dass die Klimaschutzmaßnahmen der privaten Haushalte ausgebremst werden und auf Seiten der Industrie wünschenswerte Innovation in Richtung energiesparender Technologie stagniert.

Privathaushalte, die heute eine konventionelle Heizungsanlage besitzen oder vor 2029 eine solche anschaffen wollen, können das im Rahmen der diskutierten Regelung weiterhin tun. Und sogar nach 2029 dürfen noch gebrauchte Heizkessel eingebaut werden.

Wärmepumpen in der Gesamtschau wohl günstiger als Gas-Kessel

Die Kommission schätzt, dass die Gesamtkosten für die Verbraucher für Wärmepumpen bis 2029 niedriger sein werden als für Gaskessel, wenn man Folgendes berücksichtigt:
    • den Gerätepreis,
    • die Brennstoff- und sonstigen Betriebskosten,
    • die Skaleneffekte durch verstärkte Investitionen,
    • den Wettbewerb bei der Herstellung und Installation von Wärmepumpen, die durch die 115-Prozent-Anforderung gefördert werden.
In Schweden und Finnland ist das Heizen mit Wärmepumpen bereits heute die dominierende Heizungsart, dort wo es keine Fernwärme gibt. Dort gibt es allerdings auch mit den billigsten Strom in Europa, so dass der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe auch in der Regel bei dem dortigen kalten Klima unter 200 Prozent liegt. In Deutschland sollte in der Regel der Wirkunsgrad über 400 Prozent aufgrund des teuren Stroms liegen.

Die Niederlande erwägen aktuell die Einführung eines schrittweisen Verbots von Einzelkesseln bereits ab Januar 2026. In Frankreich ist die Installation neuer Ölheizungen bereits ab dem Juli 2023 verboten, Gasheizungen dürfen ab Januar 2022 nicht mehr in neuen Wohnungen installiert werden. In Frankreich hat man dafür auch den billigsten Atomstrom, welcher zum Einsatz kommt.

In dieser Woche hat die französische Regierung Gespräche über ein schrittweises Verbot neuer Gasheizungen in bestehenden Wohnungen aufgenommen. Auch in anderen Ländern, etwa Belgien und Dänemark, sind ähnliche Vorschriften bereits erlassen worden oder werden derzeit geprüft.

Heizungsgesetz entschärft: Habecks Gasheizungs-Verbot in Altbauten wurde gekippt

Bei Habecks pauschales Gasheizungs-Verbot in Altbauten sollten diese durch Wärmepumpen ersetzt werden -egal ob effizient oder nicht. Dabei lagen die Kosten laut den unterschiedlichen Verbänden bei 30.000 bis 50.000 Euro nur für den Austausch. Wärmedämmung, neue Heizkörper etc. wären noch zusätzlich zu erbringen. Oftmals ein wirtschaftlicher Totalschaden für so manches Bestandsgebäude.

Das gute an dem neuen Gesetz ist, dass erstmal alle in Ruhe Pläne für die Gebäude und neue Infrastrukturen entwickeln können. Durch die Fernwärme haben die Vermieter und Mieter kaum Kosten für den Austausch. Dafür zahlt man aber den Fernwärmepreis vor Ort, welcher meistens durch die Stadtwerke festgelegt wird.

Heizungsgesetz entschärft: Habecks Gasheizungs-Verbot in Altbauten wurde gekippt
Heizungsgesetz entschärft: Habecks Gasheizungs-Verbot
in Altbauten wurde gekippt -Bild: © pixabay.com

So wurden die technischen Vorgaben aus Habecks Vorlagen gestrichen. Auch werden die Regeln für bestehende Gebäude erst verpflichtend gelten, wenn die Kommunen eine klimafreundliche Wärmeplanung vorgelegt haben. Dazu gibt es einen Vorlauf bis zum Jahr 2028.

Ferner soll das neue Gebäudeenergiegesetz an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung systematisch gekoppelt werden. Damit würde sich der Geltungsbeginn für Privathaushalte und Vermieter von Bestandsgebäuden wohl um bis zu vier Jahre verschieben.

Ferner soll der Heizungstausch erst starten, wenn der Wärmeplan vorliegt. Allerdings bleiben soll die Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes unmittelbar zum 1. Januar 2024 in den Neubauten. Damit werden hier Wärmepumpen, Holzheizungen und Pellet Heizungen unterstützt.

Ferner sollen am dem 1. Januar 2024 auch Gasheizungen in Altbauten eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.

Dabei sollen Privathaushalte eine Förderung erhalten. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Über die Höhe der Förderungen und wie diese aussehen, darüber gibt es keinen Beschluss. Dieses war schon von Habeck auch bei den Plänen zum verpflichtenden Einbau von Wärmepumpen so. Es ist daher abzusehen, dass ohne eine Förderung wieder wenig passieren wird.

Streit über Heizungen hat allerdings viel bewegt

Als weitere Alternative haben sich Wärmepumpen als eine Lösung herausgestellt, wo es reichlich Photovoltaik Strom gibt und die Gebäude ab dem Jahr 1995 gebaut wurden. Hier haben sich Vorlauftemperaturen von 35 bis 55 Grad als Möglichkeit ergeben. Bei älteren Gebäuden kann man moderne Wand- und Deckenheizungen im Laufe der Sanierungen einbauen, um die Vorlauftemperaturen in den Wohnung auf unter 40 Grad zu senken. Habecks Schnellschuss ab dem Jahr 2024 damit anzufangen, widerspricht dem Handwerkermangel und hätte nur für Chaos gesorgt. Auch die Heizungsbauer müssen erstmal auf Wärmepumpen geschult werden.

Auch sinken drastisch die Preise für die Solaranlagen, so dass schon in diesem Sommer einige Hausbesitzer gefallen an dem Solarstrom haben und schon mal eine Brauchwassserheizung mit Wärmepumpe eingebaut haben, um die Solarstrom selbst zu nutzen. Auch bei dem Boom der Balkonkraftwerke wird tagsüber mehr Strom produziert, als selbst verbraucht wird.

Verbraucherschutzforderungen: Wärmewende soll sozial gerecht gestaltet werden --Heizungsgesetz verschoben

Immerhin bemängelte die FDP viele Fehler im Gesetz. Ein grosses Problem für alle Wärmepumpennutzer sind die hohen Strompreise in Deutschland, welche in Europa zu den höchsten Preisen zählen. Daher kommen Belastungen auf Mieter und Eigentümer zusätzlich zu dem Einbau der Wärmepumpen hinzu. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert bei der Wärmewende zusätzliche finanzielle Unterstützung vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen.

Die bisher von der Bundesregierung geplante Förderung für auszutauschende fossile Heizungen reicht nicht aus. Das ist eine Kernbotschaft der aktualisierten Stellungnahme der Verbraucherschützer zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darüber hinaus muss das GEG verbraucherfreundlicher werden, zum Beispiel beim Mieterschutz.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, dazu: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können die Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung alleine schlicht nicht stemmen. Damit die Wärmewende gelingt, braucht es eine sozial gerechte und auskömmliche Förderung. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Fördersätze reichen vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen nicht aus. Sie benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung.".

Dabei wollen die Verbraucherschützer je nach Einkommen noch einmal bis zu 50 Prozent der Kosten für die neue Heizung gefördert haben. Rechnet man die geplanten Fördersätze für die Grundförderung und den Klimabonus hinzu, wäre eine hundertprozentige Förderung für einkommensschwache Haushalte beim Heizungsumbau möglich, so die Forderungen.

"Niemand sollte wegen hoher Investitionskosten vom Kauf neuer Heizungen ausgeschlossen werden - zumal das Heizen mit erneuerbaren Energien nicht nur ein Beitrag für den Klimaschutz ist, sondern langfristig auch Kosten spart", so Pop weiter.

Auch soll der Schutz der Mieter gestärkt werden. Es kann nicht sein, dass sie die Zahlmeister der Wärmewende werden. Es braucht eine Begrenzung der umlagefähigen Kosten bei einem Heizungstausch.

Heizungsgesetz verschoben

So hat nun die FDP-Fraktion zuletzt auf eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfes gepocht. Die SPD und die Grüne wollten das Gesetz hingegen durchboxen. So hatte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gesagt, dass die geplante Sachverständigen-Anhörung im Bundestag abgesetzt worden sei.

Auch warf der Geschäftsführer dem Wirtschaftsminister Habeck vor, er halte die Zusage einer ausführlichen Beratung über das Gesetz nicht ein. Ihm sei schleierhaft, wie die Ampel-Fraktionen noch vor der Sommerpause eine Lösung im internen Streit finden wollten.

Auch zeigte der Politiker Unverständnis dafür, wieso der FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner überhaupt diesen Gesetzentwurf zugelassen hat, welcher das Kabinett passiert hatte.

Trotz Strompreisbremse: Eon erhöht Strompreise in NRW um 45 Prozent --Kartellamt führt Ermittlungen

So hatte nun Eon die Strompreise in NRW um 45 Prozent erhöht. Kritik gab es dann auch von der Verbraucherzentrale NRW laut einem Medienbericht. Auch die Bürger sind verärgert, so gibt es schon mehr als 1000 Beschwerden in diesem Jahr beim Bundeskartellamt wegen Strompreiserhöhungen.

So könnten also viele Millionen Strompreiserhöhungen illegal sein. Dieses wird nun das Kartellamt feststellen. Dieses geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor.

So gibt es Kritik vom Kartellamts-Chef Andreas Mundt: "Der Anreiz dafür ist offenkundig, da die Kunden nur den gedeckelten Preis zahlen", so der Experte in einem Bericht bei der "Rheinische Post". So gibt es mehr als 1000 Beschwerden beim Bundeskartellamt, wo eine Abteilung zur Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen die Arbeit aufgenommen hat.

"Es ist alles andere als trivial, unter Tausenden Versorgern mit verschiedensten Tarifen die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Aber wir kommen sehr gut voran", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in dem Medienbericht.

Auch sollen die Planung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten sein.

Dabei liegen viele Strompreiserhöhungen in den letzten Monaten deutlich über die Grenze von 40 Cent pro kWh, daher müsste der Steuerzahler für die Preisdifferenz aufkommen. Nun müssen die Stromanbieter laut einem Gesetzesvorschlag aber die neuen Strompreise begründen. Immerhin sind auch im Monat November die Strompreise an der Strombörse zurückgegangen und begründen keine Preiserhöhungen von teils über 100 Prozent.

Betroffen sind aktuell nun die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. So will der Marktführer Eon zum 1. Juni seine Preise in der Grundversorgung erhöhen. "In Teilen von NRW liegt der neue Arbeitspreis bei 49,44 Cent brutto je Kilowattstunde, das bedeutet für einen durchschnittlichen Verbrauch eine Anpassung um rund 45 Prozent", bestätigte ein Sprecher von Eon Energie in der "Rheinische Post".

Kritik kommt daher auch von den Verbraucherschützern NRW. "Die Steigerungen, die Eon angekündigt hat, sind sehr drastisch", sagte Amelie Vogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Auch betonte die Expertin, dass dieses für die Bürger vor allem ärgerlich ist, weil die Energiepreise an der Börse seit einer Weile wieder sinken würden. Zudem können die vom Bund eingeführten Bremsen den Preisschock nur mildern. "Grundsätzlich dämpft die Strompreisbremse natürlich die Erhöhung. Aber für 20 Prozent des Verbrauchs müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch den hohen neuen Preis zahlen", erläuterte Vogler bei der "Rheinische Post". Derzeit deckelt die Strompreisbremse den Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent je Kilowattstunde.

Strompreisbremse Gesetz: Bundesregierung will illegale Strompreiserhöhungen verbieten

So muss nun der Versorger im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, so ein Bildbericht unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erfreulich für die Stromkunden, solange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Dabei haben nun auch viele Stromkunden Schadensersatzforderungen angekündigt, wenn das Kartellamt die Strompreiserhöhung als rechtswidrig sieht. Immerhin haben viele Stromkunden ihren Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Dann einen Wechsel zu einem Grundversorgertarif gemacht, welcher oftmals höher ist, als der alte Strompreistarif.

Ab dem 1.Januar 2023 will die Stadtwerke München in dem Grundversorgertarif satte 61,89 Cent pro kWh verlangen. In dem der Redaktion vorliegendem Schreiben der Stadtwerke sind es sogar 66 Cent pro kWh im Tarif "M/Strom Fix". Im Monat Oktober hatte man für 6000 kWh Strom an der Strombörse laut Tibber.com 162 Euro bezahlt, im Monat November waren es 175 Euro. Setzt man die Grundversorgertarife der Stadtwerke München an, wären es dann 309,45 Euro pro Monat als Abschlag.

"Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, in einem Bildbericht. "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern", so der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse.

So haben zum 1.Januar 636 Stromversorger laut einem Check24 Vergleich Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte vorgesehen. Der Redaktion liegen Tariferhöhung von den Stadtwerken München von 28 Cent auf 66 Cent pro kWh vor.

Auch fordert die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, in dem Bild-Bericht "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten". Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.".

Verbraucherzentrale Musterfeststellungsklage: Energieanbieter haben trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht

So haben die Energieanbieter Primastrom und Voxenergie trotz Preisgarantie ihre Preise erhöht, laut der Verbraucherzentrale ist dieses unzulässig. So hat die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklagen eingereicht, um die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen gerichtlich feststellen zu lassen. Daher können sich auch Betroffene sich in einigen Wochen zur Klage anmelden. Wir werden dann darüber berichten, wenn dieses so weit ist.

Gegen unzulässige Preiserhöhungen trotz Preisgarantie hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt zwei Musterfeststellungsklagen eingereicht: "Verbraucher:innen sind in der aktuellen Energiekrise auf eine sichere und planbare Energieversorgung angewiesen. Unternehmen müssen daher die vereinbarten Preisgarantien einhalten", fordert Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen bei der Verbraucherzentrale.

"Primastrom und voxenergie haben mit Preisgarantien geworben. Trotzdem erhöhen sie ihre Preise teilweise um mehrere hundert Prozent. Der vzbv lässt vor Gericht feststellen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist und die Verbraucher:innen lediglich die vereinbarten Preise zahlen müssen." Dabei haben die Anbieter laut den Verbraucherschützern ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen.

Dabei haben sich Im Vorfeld der Klage 1.100 Verbraucher mit ihren Fällen bei den Verbraucherzentralen gemeldet. So forderte Primastrom nach der Preiserhöhung von einer Verbraucherin monatlich ca. 280 Euro Abschlag für die Stromversorgung. Statt 29,59 ct/kWh soll sie inzwischen 105,79 ct/kWh zahlen . Dieses ist ein Preisanstieg um rund 258 Prozent.

Ein anderer Verbraucher sollte statt ursprünglich 6,45 ct/kWh nach der Preiserhöhung 55,09 ct/kWh für Gas an Voxenergie bezahlen. Dieses entspricht einen Anstieg um rund 754 Prozent. Als Abschlag forderte der Anbieter plötzlich mehr als 1.100 Euro monatlich.

Einseitige Preiserhöhungen unzulässig

Die Preiserhöhungen sind aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig, da diese einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Preisanpassungen vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Bei erfolgreichem Ausgang der Klage würde für die teilnehmenden Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, falls Kunden aufgrund von Preiserhöhungsmitteilungen eine außerordentliche Kündigung erklärt haben. Ebenso könnten Kunden entschädigt werden, denen Primastrom oder Voxenergie außerordentlich gekündigt haben, weil sie die Zahlung der erhöhten Preise verweigert haben.

Viele Beschwerden gegen Primastrom und Voxenergie

Neben den Preiserhöhungen fallen Primastrom und Voxenergie den Verbraucherzentralen auch zu anderen Themen immer wieder negativ auf. Dabei listen die Verbraucherschützer Telefonwerbung, telefonisch untergeschobenen Verträgen und rechtswidrige Vertragsverlängerungen auf. Bei insgesamt annähernd 3.600 Beschwerden zum Thema Energie im Juni 2022 entfielen allein 44 Prozent auf Voxenergie und Primastrom.

Verbraucher können ihre Erlebnisse online schildern

Aber auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können nun im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungen mit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben.

In den kommenden Wochen wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene eintragen und am Verfahren kostenlos teilnehmen. Wir werden daher weiter darüber berichten.

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