Streaming Abmahnwelle: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung
• 23.12.13 Die Online-Plattform Redtube, welche mehrere Streaming Angebote bereitgestellt hat, bei der es eine aktuelle Abmahnwelle durch die Kanzlei Urmann + Collegen gibt, hat nun reagiert. In ihrer Online-Ausgabe berichtet die Frankfurter Zeitung, das Redtube beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG,
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Damit dürfen nun vorerst keine weiteren Abmahnschreiben an die Internet-Nutzer von Redtube versandt werden. Das gelte für alle Videos auf der Plattform Redtube, wonach die Firma "The Archive AG" Urheberrechte geltend macht.
Mittlerweile rudert sogar das Landgericht Köln zurück und bedauert einige Entscheidungen. So äußert sich nun das Landgericht aktuell, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, signalisiert haben, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Mittlerweile gibt es über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.
Ein weitere große, ungeklärte Frage bei der Abmahnwelle, ist die Akquirung der IP Adressen. Die Anwälte, welche die Abmahnungen juristisch abwehren, wollen vor allem Dingen wissen, wie die Abmahner in den Besitz der IP Adressen gelangen konnten, welche dann dem Landgericht Köln vorgelegt worden sind. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen falscher "Eidesstattlicher Erklärung" gegen unbekannt in Verbindung mit den IP-Adressen.
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