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Streaming Abmahnwelle: Bundesregierung betrachtet Streaming als Legal

• 08.01.14 Der größte Datengau im letzten Jahr war neben dem NSA Abhörskandal, auch die Streaming Abmahnwelle durch die Kanzlei Urmann + Collegen. Dabei wurden mehrere 10.000 Internet Nutzer abgemahnt.

Als Grundsatzfrage tauchte dabei die Rechtmäßigkeit des betrachtens von Streaming-Angeboten auf.

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Die Abmahnanwälte betrachteten Streaming im Rahmen ihrer Abmahnung als Urheberrechtsverletzung. Nun hat "die Linke" eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.

Als Antwort erklärt das Bundesjustizministerium, dass das reine Betrachten eines Videostreams nicht als eine Urheberrechtsverletzung betrachtet wird. Als Grundlage dient dem Justizministerium die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes.

Zuletzt gab es bei den Anwälten, welche die Abmahnungen abwehren, auch Zweifel an der Urheberschaft. Dabei geht es um die Lizenzverträge, welche die Firma "The Archive AG" geltend macht. Zuvor hatte schon das Online-Portal Redtube beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG, die Rechteinhaberin, auf Unterlassung erwirkt.

Bei den Urheberrechten geht die Kette nur bis zum spanischen Hersteller der entsprechenden DVDs zurück. Als Produzent zeichnet sich aber das US-Studio Combat Zone ab. Dann war nach der spanischen Firma auch noch ein Zwischenhändler namens Hausner involviert, welche die Rechte dann an die Firma Archive AG weiterverkaufte.

In der letzten Woche ruderte sogar das Landgericht Köln zurück und bedauert einige Entscheidungen. So äußert sich nun das Landgericht, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, signalisiert haben, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Mittlerweile gibt es über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.

Ein weitere große, ungeklärte Frage bei der Abmahnwelle, ist die Akquirung der IP Adressen. Die Anwälte, welche die Abmahnungen juristisch abwehren, wollen vor allem Dingen wissen, wie die Abmahner in den Besitz der IP Adressen gelangen konnten, welche dann dem Landgericht Köln vorgelegt worden sind. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen falscher "Eidesstattlicher Erklärung" gegen unbekannt in Verbindung mit den IP-Adressen.


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