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Streaming Abmahnwelle: Online-Videos standen möglicherweise rechtmässig im Streaming

• 30.12.13 Um die aktuelle Streaming-Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann + Collegen gibt es weitere erhebliche Zweifel auf die Korrektheit. Nun geht es um die Lizenzverträge, welche die Firma "The Archive AG" geltend macht. Immerhin macht die Firma dadurch ihre Urheberrechte gegenüber den Abgemahnten geltend. Zuvor hatte schon das Online-Portal Redtube beim Hamburger
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Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG, die Rechteinhaberin, auf Unterlassung erwirkt.

Bei den Urheberrechten geht die Kette nur bis zum Hersteller der entsprechenden DVDs zurück. Dieser hat den Film aber gar nicht selbst produziert. Als Hersteller gilt das in Spanien registrierte Unternehmen Serrato Consultore. Als Produzent zeichnet sich das US-Studio Combat Zone ab. Hier hat allerdings das US-Studio noch keine Stellungnahme bezogen. Dann war nach der spanischen Firma auch noch ein Zwischenhändler namens Hausner involviert, welche die Rechte dann an die Firma Archive AG weiterverkaufte.

Die Lizensverträge gibt es mittlerweile Online beim abmahnhelfer.de.

Durch diesen neuen Sachverhalt gibt es Zweifel, dass die Firma The Archive AG ein Exklusivrecht bei den Urheberechten für das Internet hat. Bislang machte aber die Firma ihre Urheberrechte für das Internet-Streaming geltend. Dieser Sachverhalt ist nun durch die neuen Erkenntnisse aber nicht mehr schlüssig.

Daher ist es wahrscheinlich, dass das Online-Portal Redtube einen Wiedergabevertrag mit einem US-Anbieter bzw. direkt mit dem Hersteller hat. Nach der derzeitigen Indizien-Kette dürfte die Firma Archive AG daher keine Urheberrechte für die Filme im Streaming-Portal geltend machen.

Auch mehren sich nun die Stimmen nach Schadensersatz. Nach anwaltlichen Erfahrungen zahlen bei einer Abmahnwelle rund 20 Prozent der Abgemahnten, um sich den Ärger vom Hals zu schaffen. Nach vorsichtigen Schätzungen sind dabei über 2 Millionen an Abmahngelder auf das Konto der Kanzlei U+C geflossen. Wie es um die Haftung bestellt sein dürfte, werden sicherlich dann die Gerichte entscheiden. Generell sind aber alle involvierten Personen, bis hin zum Landgericht Köln haftbar zu machen. Besonders dem Landgericht darf dabei Rechtsbeugung vorgeworfen werden. Den Anwälten ist dabei möglicherweise eine Mißachtung ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflicht vorzuwerfen. Die Abmahnfirma Archive AG selbst hat nur ein Einlagen-Kapital von 100.000 Euro vorzuweisen. Daher wird hier nur wenig zu holen sein. Die Klagenden selbst tragen nur ein geringes Prozesskostenrisiko bei einem Streitwert von 250 Euro. Allerdings kann Schadensersatz durch die Einschaltung eines Anwalts und Gutachters, und durch den Eingriff in die Privatsphäre, auch Schmerzensgeld verlangt werden.

In der letzten Woche ruderte sogar das Landgericht Köln zurück und bedauert einige Entscheidungen. So äußert sich nun das Landgericht, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, signalisiert haben, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Mittlerweile gibt es über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.

Ein weitere große, ungeklärte Frage bei der Abmahnwelle, ist die Akquirung der IP Adressen. Die Anwälte, welche die Abmahnungen juristisch abwehren, wollen vor allem Dingen wissen, wie die Abmahner in den Besitz der IP Adressen gelangen konnten, welche dann dem Landgericht Köln vorgelegt worden sind. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen falscher "Eidesstattlicher Erklärung" gegen unbekannt in Verbindung mit den IP-Adressen.


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