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Streaming Abmahnwelle: Landgericht Köln bedauert mittlerweile Entscheidung

• 21.12.13 Die aktuelle Abmahnwelle beim Redtube Streaming Angebot wirft jede Menge Fragen auf. Mittlerweile rudert sogar das Landgericht Köln zurück und bedauert einige Entscheidungen.

So äußert sich nun das Landgericht aktuell, dass einige Kammern, bei denen

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Beschwerden von Anschlussinhabern eingegangen sind, signalisiert haben, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten. Mittlerweile gibt es über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse, mit denen den betroffenen Providern die Auskunftserteilung gestattet worden ist.

Die involvierten Kammern teilen ferner mit, dass sie dazu neigen, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluß aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde. In den von diesen Kammern erteilten Hinweisen wird auch thematisiert, dass die Frage der urheberrechtlichen Einordnung des "Streaming" juristisch umstritten ist und daher möglicherweise die Rechtsverletzung nicht offensichtlich im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG sein könnte.

Der Berliner Anwalt Daniel Sebastian hat die IP-Adressen dem Landgericht Köln mehrere zehntausend IP Adressen mitgeteilt. Dabei wollte der Anwalt einen Auskunftsanspruch gegenüber der Deutschen Telekom über Namen und Postanschriften der Nutzer erlangen, welche hinter den IP Adressen stehen.

Ein wesentlicher Merkmal der Abmahnungen ist, dass von den Abmahner behauptet wird, das Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka vom Tarifrechner.de Netzwerk und Geschäftsführer einer Informatik GmbH stellt aber fest, dass Streaming genauso wenig eine Urheberrechtsverletzung ist, wie das Fernseh- oder Radio hören. Die Abmahnanwälte schüren hier Ängste und behaupten einen "grandiosen Schwachsinn", um die Abgemahnten einzuschüchtern. Beim Streamen werden keine Daten mit anderen Personen geteilt, daher werden keine Daten weitergegeben, und man kann sich daher nach dem Sinne des Urheberrechts nicht strafbar machen, geschweige denn, man muss hier eine Abmahnung unterschreiben und bezahlen.

"Hier werden von den Abmahnanwälten Falschbehauptungen mit der vermeintlichen Rechtsverletzung beim Streaming in die Luft gesetzt, bzw. in den Abmahnschreiben fixiert, verbunden mit Geldforderungen", so Dipl. Inform. Martin Kopka weiter. "Die Justiz hat schon wegen geringerer delikte Strafverfahren eingeleitet".

Ein weitere große, ungeklärte Frage bei der Abmahnwelle, ist die Akquirung der IP Adressen. Die Anwälte, welche die Abmahnungen juristisch abwehren, wollen vor allem Dingen wissen, wie die Abmahner in den Besitz der IP Adressen gelangen konnten, welche dann dem Landgericht Köln vorgelegt worden sind. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen falscher "Eidesstattlicher Erklärung" gegen unbekannt in Verbindung mit den IP-Adressen.


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