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Datenschützer Schleswig Holsteins kritisieren heimliche Passwort-Weitergabe an den Staat

• 28.11.12 Das unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein kritisiert die Neuregelung bei dem anstehenden Telekommunikationsgesetz, wonach Provider Passwörter für E-Mail und sonstige Dienste herausgeben müssen. Dabei dürfen die Betroffenen Personen oder Unternehmen auch nicht über die Herausgabe informiert werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte am Jahresanfang die Regelungen zur Nutzung von Telekommunikationsdaten für teilweise verfassungswidrig gehalten. Daher sollte der Gesetzgeber unter einem verfassungsrechtlichen Rahmen entsprechende Normen grundgesetzkonform umgestalten.

Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun heute und morgen, am 28 und 29.November, in den Bundesratsausschüssen verhandelt wird, genügt nach der Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins diesen Vorgaben jedoch nicht. Dabei wird kritisiert, dass nicht genug bezüglich der Herausgabe von Bestandsdaten und der sensibleren IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen an Sicherheitsbehörden differenziert und zugleich keine ausreichende Benachrichtigung hinsichtlich dieser heimlichen Auskünfte vorsieht. Ferner sollen großzugig Nutzerdaten, Passwörter und PIN-Codes an die staatlichen Ermittler ausgehändigt werden.

Damit wird laut den Datenschützern das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt. Thilo Weichert, der Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig Holsteins, kritisiert bei dem derzeitigem Gesetzesentwurf, dass die Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden werden. Der Entwurf der Bundesregierung wird sogar als "schlampigen Entwurf" bezeichnet und offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen wird. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein, so der Datenschützer in seiner Kritik weiter.


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