Oberlandesgericht: 11.500 Euro bei der Handynutzung müssen nicht bezahlt werden
• 27.09.11 Wer sein Handy nutzt, bekommt bei solchen Geschichten immer wieder das schütteln. Da will ein Provider von seinem Kunden 11.500 Euro. Und das dann auch noch für reine Datenverbindungen, welche ja oftmals im Hintergrund auf dem Smartphone versteckt laufen.
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Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Internetnutzung. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte der Mobilfunkanbieter dann dem Verbraucher 11.498,05 Euro in Rechnung. Der Verbraucher hatte von dem Mobilfunkanbieter anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon erworben, das nach der Werbung des Mobilfunkanbieters auch eine Navigationssoftware umfasste. Als der Verbraucher die Navigationssoftware auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte.
Das Oberlandesgericht kam dann zu dem Schluss, dass der Anbieter seine Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzte, indem dem Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkauft wurde, welches im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah.
Auch geht der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will. Der beklagte Verbraucher muss jetzt lediglich 35,93 Euro für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.9.2011, Aktenzeichen 16 U 140/10.
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