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Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Telekommunikation mit mehr als 3.000 Fälle

• 05.02.24 Auch im Jahr 2023 gab es viele Probleme zwischen den Verbrauchern und den Providern. Dabei werden in der Regel die Kunde mit Beschwerden "abgebürstet" und können sich dann über der Schlichtungsstelle Telekommunikation wehren. So gibt es dann oftmals Beschwerden wegen falscher Abrechnung und zu geringem Datenspeed. Auch wird oftmals beim Glasfaserausbau rechtswidrig fremde Grundstücke benutzt in
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Verbindung mit Sachbeschädigung. Die Liste der Beschwerden ist daher lang.

Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Telekommunikation mit mehr als 3.000 Fälle

Auch im letzten Jahr 2023 richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation. In 2.310 Fällen stellten sie einen Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Damit ist das Interesse an einer Schlichtung im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.389 Anträgen gleichbleibend hoch geblieben.

Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Telekommunikation mit mehr als 3.000 Fälle
Bundesnetzagentur: Schlichtungsstelle Telekommunikation
mit mehr als 3.000 Fälle -Bild: Telekom

In 1.013 Fällen erreichte die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung. Bezogen auf die beendeten zulässigen Verfahren liegt die Einigungsquote damit bei 50 Prozent. Die Schlichtungsstelle musste 294 Schlichtungsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnen.

Bei dem größten Teil der abgelehnten Anträge trugen die Antragstellenden Streitigkeiten vor, für die die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. In 665 Fällen verweigerten es die Telekommunikationsunternehmen, an den Verfahren teilzunehmen Bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für beide Parteien freiwillig. Die Antragstellenden zogen in 291 Fällen den Antrag zurück.

Mehr als jeder dritte Schlichtungsantrag bezog sich auf Streitigkeiten über den Inhalt und die Umsetzung von Verträgen, heir waren es 39 Prozent. Weitere Schwerpunkte bildeten Störungen mit 20 Prozent, Rechnungsbeanstandungen mit 13 Prozent und eine verminderte Datenübertragungsrate mit 8 Prozent. Auch Streitigkeiten, die sich auf einen Umzug, einen Anbieterwechsel, eine Sperre des Anschlusses waren Gegenstand der Anträge.

Bundesnetzagentur Breitbandatlas 2023-- Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Daten zum Breitband

Die Bundesnetzagentur hatte zuletzt detaillierte Ergebnisse für das letzte Jahr bei den Breitbandmessung veröffentlicht. Nun gibt es einen Zwischenstandsbericht. Dabei hat nun die Bundesnetzagentur im neue Daten zur Festnetzverfügbarkeit veröffentlicht. So lag nach dem Breitbandatlas die Versorgungsquote mit Glasfaser auf Basis von FttH/B-Infrastruktur Ende 2022 bei ca. 25 Prozent der Haushalte.

Dabei können über alle Technologien hinweg mehr als 70 Prozent der Haushalte Gigabitanschlüsse nachfragen, wobei der Großteil auf der Abdeckung mit aufgewerteten HFC-Netzen beruht.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Jahresbericht 20210/2022 zur Breitbandmessung --Weiterhin schlechte Internet-Geschwindigkeit
Bundesnetzagentur Breitbandatlas 2023-- Bundesnetzagentur
veröffentlicht neue Daten zum Breitband -Bild: ©BNetzA

Gängige Geschwindigkeiten, die häufig auch bei Verfügbarkeit von schnelleren Anschlüssen gebucht werden, stehen beinahe flächendeckend zur Verfügung. So sind Anschlüsse mit 50 Mbit/s für ca. 95 Prozent der Haushalte und mit 100 Mbit/s für gut 90 Prozent der Haushalte verfügbar.

Die Aktualisierung der Daten betrifft auch die neue Analyseplattform. Darin werden Breitband- und Ausbauinformationen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger von Bund und Ländern dargestellt. Die Analyseplattform ermöglicht mit dem Zugang zur Adressebene weitere Auswertungsmöglichkeiten als der öffentliche Breitbandatlas und ist daher nur ausgewählten Nutzerkreisen vorbehalten. Als jüngste Anwendung des Gigabit-Grundbuchs wurde die Analyseplattform im April in Betrieb genommen.

Gigabit-Grundbuch soll kontinuierlich weiterentwickelt werden

Die Bundesnetzagentur will das Gigabit-Grundbuch kontinuierlich weiterentwickeln. Das betrifft neben Prozessabläufen und der IT-Architektur auch die Datenerfassung und -darstellung. Das Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Datenbasis.

Von rechtlicher Seite sind mit dem angekündigten Glasfaserausbaubeschleunigungsgesetz einige Anpassungen zu erwarten. Dabei wird es auch darum gehen, die Aspekte Transparenz und Sicherheit in die richtige Balance zu bringen, so die Bundesnetzagentut.

Der Breitbandatlas wurde seit 2005 von verschiedenen Betreibern betreut und immer wieder methodisch weiterentwickelt. Nun erscheint er zum zweiten Mal im Gigabitgrundbuch auf Basis adressgenauer, verpflichtender Datenlieferungen. Erstmals war die Bundesnetzagentur für den gesamten Prozess der Datenerhebung und -aufbereitung verantwortlich.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Glasfaserleitungen kommt es immer wieder zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet.

Auch hier wurden rechtswidrige Methoden gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es kaum Konsequenzen für den abgesetzten Amtsvorsteher und Leiter der Breitbandversorgung Plön, Volker Schütte-Felsche (CDU), und Amtsvorsteherin Amt Selent Schlesen, Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos), und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Zuletzt gab es auch einen Internet-Ausfall beim Glasfaseranschluss im Kreis Plön mit einer pressefeindlichen Selenter Bürgermeisterin. Dabei zeigt sich, dass die Infrastruktur beim Glasfaserausbau im Kreis Plön ziemlich anfällig für Störungen ist. Hier hat es ein Bagger in Itzehoe geschafft das Glasfaserkabel zu treffen und den Kreis Plön und damit viele Verwaltungen lahm zu legen. Auch hier werden stromhungrige ONTs zu Lasten der Endkunden vom Anbieter Telecolumbus/Pyur eingesetzt. Gebracht hatte es den Endkunden nichts, die Störung gab es trotzdem.

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen. Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Jahresbericht 2021/2022 zur Breitbandmessung --Weiterhin schlechte Internet-Geschwindigkeit

Dabei gibt es reichlich Kritik vom neuen Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. So sind die Ergebnisse "nach wie vor nicht zufriedenstellend" und die Kunden "erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit". Dabei können immerhin die Verbraucher seit dem letzten Jahr die Minderleistung im Festnetz mit der App der Bundesnetzagentur mittels Breitbandmessung nachweisen, um die Rechte gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.

Zwischen den einzelnen Bandbreitklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmalig werden im Bericht auch Gigabitanschlüsse betrachtet.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Jahresbericht 20210/2022 zur Breitbandmessung --Weiterhin schlechte Internet-Geschwindigkeit
Bundesnetzagentur Jahresbericht: Jahresbericht 2021/2022 zur Breitbandmessung
--Weiterhin schlechte Internet-Geschwindigkeit -Bild: ©Vodafone

So sind nur halbwegs die Nutzer im Festnetz zufrieden. Im Festnetz erhielten 84,4 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher mit Blick auf aggregierte Darstellungen nicht möglich.

Die meisten Kunden mit 78,2 Prozent waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und gaben die Noten 1 bis 3. Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Ergebnisse im Mobilfunk

Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 23,2 Prozent der Nutzer. Im Jahr 2020/2021 waren es 20,1 Prozent. Nur bei 3,0 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten Im Jahr 2020/2021 waren es 2,6 Prozent.

In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt, so die Bundesnetzagentur. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch zurückgegangen.

Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Minderung möglich nach Breitbandmessungen

Mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz sind die Rechte der Verbraucher deutlich erweitert worden. So können Verbraucher, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

Voraussetzung hierfür ist eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.

Der Nachweis einer solchen Minderleistung kann für stationäre Breitbandanschlüsse mittels Desktop-App der Breitbandmessung erbracht werden. In der App steht ein sog. Nachweisverfahren zur Verfügung.

Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.

Gesetz zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben: Kritik wegen fehlendem Breitbandausbau

Der Bundestag hat am 9. Januar 2023 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich" (20/5165) beraten. Der Branchenverband Bitkom kritisierte, dass es hier die Chance verpasst wurde, auch den Mobilfunk- und Breitbandausbau im neuen Gesetz aufzunehmen.

In der Debatte stellten sich die Abgeordneten allesamt hinter das grundsätzliche Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Allerdings gab es auch einige Kritik. Die Oppositionsfraktionen sahen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) allerdings sehr kritisch. Deutlich mehr Zustimmung kam von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen.

Gesetz zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben: Kritik wegen fehlendem Breitbandausbau
Gesetz zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben: Kritik wegen fehlendem Breitbandausbau
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch wird vom Bitkom-Präsident Achim Berg kritisiert, dass es auch einen Schub im Mobilfunk- und Breitbandausbau geben sollte "Ob neue Masten oder neue Leitungen: Allein bis ein Bauantrag genehmigt ist, vergehen in Deutschland bis zu 14 Monate.", so die Kritik.

So fordert man, dass die Bürokratie entschlackt werden soll und die Verfahren für den Netzausbau eine Beschleunigung brauchen. Immerhin wird als Argument angeführt, dass der Ausbau digitaler Infrastrukturen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands von herausragender Bedeutung ist.

Für die Bundesregierung sagte Justizminister Buschmann, dass Deutschland mehr Tempo bei Planung und Genehmigung brauche. Diese Verfahren dauerten auch im internationalen Vergleich zu lange.

Dabei zeige das Beispiel der LNG-Terminals, dass es möglich sei. "Das LNG-Tempo muss die neue Richtgeschwindigkeit bei Planung- und Genehmigung sein", forderte Buschmann.

Union kritisiert Klageerwiderungsfrist

Für die CDU/CSU-Fraktion drückte Stephan Mayer die grundsätzliche Unterstützung seiner Fraktion für das übergeordnete Vorhaben aus. Allerdings sei die Beschleunigung der Gerichtsverfahren nur ein erster Schritt.

Im Detail kritisierte der Christsoziale die geplanten Neuregelungen im Gesetzentwurf, so etwa den vorgesehenen Erörterungstermin nach zwei Monaten. Die größten Bedenken habe er aber mit Blick auf die geplante Einführung einer Klageerwiderungsfrist im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und der damit verbundene Herausforderung für die öffentliche Hand, in dieser Zeitspanne alle vom Kläger angebrachten Punkte substantiiert zu erwidern.

Für die SPD-Fraktion sprach Kaweh Mansoori von einem mutigen, aber auch streitbarem Entwurf aus Buschmanns Haus. Die Koalition wolle "einen neuen Pragmatismus im Umgang mit Planung und Genehmigung", betonte der Sozialdemokrat. Mit Verweis auf die lange Umsetzungsdauer von Vorhaben sagte Mansoori, dass sich das kein Industrieland der Welt leisten könne.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Lukas Benner, dass es Planungsbeschleunigung und "Deutschlandtempo" brauche. Dass es gehe, wenn der politische Wille vorhanden ist, habe man mit den LNG-Terminals gezeigt.

Der Grüne Benner sprach sich aber dagegen aus, LNG nun als Vorbild für alle anderen Vorhaben zu nehmen und "beim Umweltschutz ein bisschen halblang" zu machen. "Der Umweltschutz steht der zügigen Modernisierung dieses Landes nicht im Weg", sagte der Abgeordnete.

5G Netzausbau Debakel: Bundesnetzagentur rechnet sich den Netzausbau schön

Die Mobilfunker hatten bei der 5G Auktion aus dem Jahr 2019 etliche Versorgungsauflagen zu erfüllen. Darunter auch 1.000 funktionierende 5G Stationen und den flächendeckenden 5G Ausbau an Bahn, Autobahnen und wichtige Bundesstrassen. Dabei gibt es aber weiterhin viele Funklöcher. So haben die Bayern das 5G Netz ausgemessen und die Schönrechnerei angeprangert. Daher wirft nun der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) den Mobilfunk-Netzbetreibern eine lückenhafte Versorgung vor.

So gibt es nun reichlich Kritik an die Bundesnetzagentur vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Aktuelle Messungen entlang von rund 5000 Kilometern Bundesstraßen und Bahnstrecken in Bayern zeigten: "Die Netzbetreiber erfüllen die Auflagen im Freistaat nicht". Und er fordert nun "Strafzahlungen gegenüber den Netzbetreibern zu prüfen".

5G Netzausbau Debakel: Bundesnetzagentur rechnet sich den Netzausbau schön --Weiterhin Flickenteppich
5G Netzausbau Debakel: Bundesnetzagentur rechnet sich den Netzausbau schön
--Weiterhin Flickenteppich
-Screenshot: Bayerische Staatsministerium

So sagt der Minister weiter, dass es sofern keine rechtlichen und tatsächlichen Hinderungsgründe für den Ausbau gab, wären die gesetzlichen Auflagen zum zweiten Mal hintereinander nicht erfüllt.

Dabei wird die Anrechnungsklausel kritisiert. Immerhin soll damit die Bundesnetzagentur sich den Netzausbau schön rechnen. So sagt Aiwanger: "Mit der neuen Anrechnungsklausel kann der Ausbau aller Netzbetreiber zusammengerechnet werden. Wird ein Abschnitt von einem Netzbetreiber versorgt, gilt die Auflage als erfüllt.". Und weiter: "Das hilft der Statistik, aber nicht den Mobilfunkkunden, die ja in der Regel nur mit einem der Betreiber einen Vertrag haben."

Und damit kämen sie tatsächlich auf 98 und 96 Prozent Abdeckung. Allerdings hat der Kunde von dieser "Schönrechnerei" nichts. "Dieses Zusammenrechnen nutzt aber den Kunden nichts, weil kein Betreiber flächendeckend und durchgehend liefert und niemand drei unterschiedliche Sim-Karten im Gerät hat", kritisierte Aiwanger und "Was bleibt, ist ein Flickenteppich.".

Dabei fällt 1&1 gleich durch, weil diese nur 3 5G-Stationen in Frankfurt und Karlsruhe betreiben. Ansonsten sieht es beim Mobilfunker O2 beim Autobahn und Bundesstrassenausbau im Norden Deutschlands schlecht aus. Bei der Telekom und Vodafone konnte die Redaktion keine grossen Ungereimtheiten entdecken, entscheiden wird aber die Bundesnetzagentur.

5G Versorgungsauflagen: Bundesnetzagentur prüft Versorgungsauflagen aus der Auktion 2019

Wenn es um den 5G Netzausbau geht, kann man sich derzeit auf das Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur verlassen. Dieses steht online zur Verfügung. Daher dürfte es spannend werden, wie die Bundesnetzagentur entscheidet. Immerhin vertrauten die Verbraucher und die Wirtschaft auf die vertragliche Erfüllung der 5G Mobilfunkauflagen. Der Schaden liegt erst mal deutlich bei der Wirtschaft und den Kunden. Immerhin zahlen Kunden deutlich mehr für 5G Mobilfunkverträge als für das langsame LTE und geplante 5G Mobilfunkstrecken stehen nicht immer zur Verfügung. Da dieses Spiel schon bei der LTE Auktion aus dem Jahr 2015 betrieben wurden, haben einige Politiker in der Vergangenheit auch von Betrug gesprochen, wie zum Beispiel der Beirat der Bundesnetzagentur.

5G Versorgungsauflagen: Bundesnetzagentur prüft Versorgungsauflagen aus der 5G Auktion 2019
1&1 5G Netzausbau: Vierte Mobilfunknetz bekommt neuen Partner für Netzausbau
-Screenshot: Bundesnetzagentur

So liegen nun der Bundesnetzagentur laut einer Pressemitteilung die Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2019 vor. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Angaben nun.

"Wir prüfen die Berichte sehr genau und werden auch vor Ort Messungen vornehmen, ob die gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Wenn die Auflagen nicht erfüllt sind, werden wir alle verfügbaren Sanktionen ergreifen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Funklöcher Desaster: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) droht Mobilfunkfunkern --Wieder leere Drohung?

So dauert das Schließen von Funklöchern und "weißen Flecken" in Deutschland wieder mal länger als gedacht. So haben werden die Netzbetreiber die entsprechenden Auflagen in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr erfüllen. Damit wird der Wirtschaft und der Bevölkerung ein erheblicher Schaden zugefügt.

Vodafone 5G-LTE Ausbau: 5G Standolone gestartet in 170 Städten
Vodafone 5G-LTE Ausbau: 5G Standalone
gestartet in 170 Städten -Bild: Vodafone

"Immerhin bezahlen die Verbraucher gutes Geld für gut ausgebaute 5G und LTE Netz. Daher sollten man auch von Verbrauchertäuschung bei den Mobilfunkern sprechen", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Nun will der amtierende Verkehrsminister Wissing das Tempo erhöhen. "Tatsächlich werden auch diese Forderungen die Mobilfunker nicht beeindrucken, dazu hat die Bundesnetzagentur und das Verkehrsministerium in den letzten Jahren nur zahnlose Drohungen von sich gegeben. In der Vergangenheit waren immer die Behörden, wehrhafte Bürger und Demonstranten Schuld, und daran wird sich auch nichts ändern.", so der Chefredakteur in seiner Kritik weiter.

Der FDP-Politiker sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Das kann vielfältige Gründe haben, etwa weil Lieferverzögerungen, Bürgerinitiativen oder langwierige Genehmigungsverfahren den Ausbau ausbremsen. Die Gründe müssen jetzt genau erörtert werden, zusammen mit der Mobilfunkbranche.".

Vergeblich wird Wissing wohl auch dieses mal die Netzbetreiber in der Verantwortung nehmen. Man sollte aus Sicht des Ministeriums auch von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, selbstverschuldete Verzögerungen zu sanktionieren, so Wissing weiter. Sanktionen müsste die Bundesnetzagentur verhängen.

Wissing sagte, bei der digitalen Konnektivität solle Deutschland nicht mehr länger Mittelmaß sein, sondern in der Spitze mitspielen. "Im Mobilfunk müssen wir schnellstmöglich Funklöcher schließen. Die Netzbetreiber investieren viel Geld und treiben den Ausbau voran.".

"Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass die Versorgungsauflagen bis Ende 2022 von der Telekommunikationsbranche voraussichtlich nicht eingehalten werden", so Wissing weiter. "In der Gigabitstrategie haben wir festgeschrieben, positive Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Ausbau zu beschleunigen. Wir wollen das Baurecht vereinfachen und vereinheitlichen, und hier sind die Länder in der Verantwortung, die Landesgesetze entsprechend schnell anzupassen.".

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