hier müssen WLAN Betreiber immer mit teuren Abmahnungen rechnen, wenn die
WLAN Gäste zum Beispiel urheberrechtliche geschützte Musik runterladen oder auch
entsprechende Portale mit urheberrechtlichen geschützten Dokumenten nutzen.
WLAN Betreiber sollen Zugang-Codes vergeben
Nun wollte die Bundesregierung neue Hürden für
die Nutzung offener WLAN-Zugänge aufbauen, offenbar gibt es nun aber Gegenwind
durch den Bundesrat. Dabei sollten die WLAN Betreiber
entsprechende
"angemessene Sicherungsmaßnahmen"
durchführen, wie zum Beispiel, dass WLAN Nutzer einen Zugangs-Code nach einer
namentlichen Registrierung bekommen. Allerdings geht es hier immer noch um Kontrolle und von einem
freiem Zugang ist man weit entfernt.
Nun lehnt der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee von der SPD
eine Haftungsklausel für Betreiber generell ab. Damit würde die Störerhaftung
für WLAN Betreiber ganz wegfallen, und man kann seinen Kunden und Mitnachbarn
nach belieben und eigenem Wohlverhalten den WLAN Zugang zur Verfügung stellen.
Kenntnisnahme der AGBs sollte ausreichen
"Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen", sagte
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Dieses Verfahren habe sich
bewährt. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland wegen der
Störerhaftung deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als zum Beispiel in
Großbritannien, Schweden oder Frankreich. So gehen zum Beispiel in Deutschland
nur 39 Prozent der Internet-Nutzer außerhalb der eigenen vier Wände per WLAN ins Netz.
Wie man sieht bleibt es bei dem öffentlichen WLAN Zugang weiterhin spannend
und wir halten Sie dabei weiterhin auf dem laufenden.
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